Antifaschismus ist keine Straftat, sondern Bürgerpflicht!

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Solidaritätserklärung zugunsten des Genossen Wolfgang Huste, Kreisverband Ahrweiler

DIE LINKE AhrweilerAm 20. September 2012 wurde unser Genosse Wolfgang Huste vor dem Landgericht Koblenz vom Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, ohne Einschränkungen freigesprochen. Dennoch ist sein Gerichtsverfahren noch nicht beendet. Zu eurer allgemeinen Erinnerung: Wolfgang Huste wurde am 28. Juni 2012 vom Amtsgericht Ahrweiler zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er auf seiner Homepage einen Aufruf zur Blockade eines Neonaziaufmarsches, der am 3. September 2011 in Dortmund stattfand, veröffentlichte. Wolfgang Huste war am Tage dieser Demonstration in Dortmund selbst nicht anwesend. Dieser Aufruf wurde von mehreren hundert anderen Menschen ebenfalls unterschrieben, unter anderem von der kompletten damaligen Landtagsfraktion der Partei DIE LINKE. NRW, von Abgeordneten des Bundestages, von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern und von zahlreichen Kirchenvertreterinnen und Kirchenvertretern- auch vom Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, Ulrich Sierau, SPD. Keiner (!) dieser Personen wurde angeklagt! Wolfgang Huste legte sofort nach Bekanntgabe des Urteils Berufung vor dem Landgericht Koblenz ein. Am 20. September 2012 wurde er freigesprochen. Innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist hat aber derselbe Oberstaatsanwalt einen Revisionsantrag beim Landesgericht Koblenz eingereicht. Er fordert die Neuverhandlung des Verfahrens an einer anderen kleinen Strafkammer des Landgerichts Koblenz.Nun müssen drei unabhängige Richter vom Oberlandesgericht Koblenz darüber entscheiden, ob seinem Revisionsantrag stattgegeben wird oder nicht. Man vermutet, dass der Oberstaatsanwalt über die rechtliche Legitimität solcher und ähnlicher Blockadeaufrufe ein Grundsatzurteil vor dem Karlsruher Verfassungsgericht erreichen möchte. Das Urteil wird auch eine große Relevanz für andere Blockadeaufrufe haben.Der Kreisverband DIE LINKE. Ahrweiler erklärt sich mit dem Genossen Wolfgang Huste, Bad Neuenahr, solidarisch. Antifaschismus ist keine Straftat, sondern Bürgerpflicht!

Die Hauptverhandlung findet statt am Mittwoch, 24.April, ab 10 Uhr vor dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz, Dienstgebäude II, Regierungsstraße 7, Sitzungssaal 10.

Schaffen wir gemeinsam eine breite Öffentlichkeit! Unsere Stärke ist die Solidarität! Kommt zu dieser öffentlichen Gerichtsverhandlung.

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