Anhang zum Protokoll am 29.03.

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Zur Veröffentlichungspraxis auf der Homepage der AKL

1.

Die AKL ist eine Strömung innerhalb eines größeren Zusammenhangs, der LINKEN. Ein Großteil der Aktivitäten der AKL bezieht sich auf Aktivitäten, Positionen und Personen der Partei. Die AKL richtet ihre praktischen Vorschläge an die Gesamtpartei und erst wenn sie abgelehnt werden sollten, überprüft sie Notwendigkeit und Möglichkeit, eine eigene, nach Außen gerichtete Praxis anstelle der Gesamtpartei umzusetzen. Dabei ist die AKL an einer starken LINKEN interessiert, unterstützt deren Aufbau und jede kritische Positionierung bleibt in den Grenzen der innerparteilichen Solidarität.

In der AKL arbeiten auch Nicht-Mitglieder der LINKEN mit. Im Selbstverständnis der AKL ist verankert, dass die Linke größer als die LINKE ist.

2.

Die AKL ist eine „Strömung“ in der LINKEN. Ihre Grundlage ist ein gemeinsames Verständnis darüber, was die LINKE sagen und machen sollte, was gegebenenfalls kritisiert werden muss. Die Satzung der AKL sieht deshalb zu Recht für ihre Gremien – Länderrat und Bundessprecher*innenrat – eine Dreiviertel-Mehrheit bei Abstimmungen vor. Das ist in der Praxis faktisch so etwas wie ein Konsensprinzip, worauf die Satzung ebenfalls hinweist.

3.

Deshalb besteht die Veröffentlichungspraxis der AKL generell aus mehreren Stufen: Zu ausgewählten Anlässen (z.B. Mitgliederversammlungen oder Länderratssitzungen) können abgestimmte „Erklärungen“ und „Resolutionen“ der Gremien der AKL herauskommen. Sie werden als Stellungnahmen der AKL (des BSpR oder des Länderrats) auf der ersten Seite unserer Website veröffentlicht werden.

4.

Ein größerer Teil des Auftretens der AKL wird aus Autor*innen-Beiträgen bestehen. Unsere Strömung hat Namen und Gesichter von Parteimitgliedern bzw. Unterstützer*innen. Solche Artikel zu aktuellen Themen und Anlässen werden ebenfalls auf der ersten Seite der Website erscheinen.

Das kann nur durch die Dreiviertel-Regelung gestoppt werden. Wenn zwei Mitglieder des BSpR ein Veto gegen eine solche privilegierte Veröffentlichung einlegen, kann eine Veröffentlichung nur unter der Rubrik „Debatte“ erscheinen. Wenn eine Dreiviertel-Mehrheit des BSpR gegen jede Art von Veröffentlichung auf der AKL-Seite ist, dann werden solche Texte auch nicht auf der „Debatte“-Seite erscheinen.

5.

Mindestens einmal im Jahr erscheint das Bulletin der AKL mit dem Namen „aufmüpfig“. Die „aufmüpfig“ wird auf der ersten Seite der Website nach Endproduktion veröffentlicht. Die Redaktion wird federführend von Mitgliedern des BSpR übernommen.

6.

Sonderveröffentlichungen der AKL in Printform, wie Flyer zu Inhalten oder aus Anlass von Parteitagen, werden vom BSpR als Redaktion herausgegeben.

7.

Die Veröffentlichung von Texten anderer politischer Kräfte auf der Seite der AKL werden analog zu den Autor*innen-Artikeln behandelt. Bei 2 Veto (bei 8 BSpR-Mitgliedern) kommen sie nur auf die „Debattenseite“, bei 6 Gegenstimmen werden sie gar nicht auf AKL-Seiten veröffentlicht.

29.03.2021, Bundessprecher*innenrat der AKL