Grundrechte schützen auch in Krisenzeiten!

Print Friendly, PDF & Email

Positionspapier von Inge Höger, Landessprecherin DIE LINKE. NRW

Das Corona-Virus erreicht die Menschen in Zeiten vielfacher Krisen. Die globale Klima- und Umweltkrise hat in den letzten Jahren zu weltweiten Protesten u.a. der Friday-for-Future-Bewegung geführt, ohne dass es zu wirklichen Veränderungen der Ursachen und vor allem der Wirtschaftsweise kam. Eine neue Weltwirtschaftskrise bahnt sich bereits seit Ende 2019 an. Sie begann in der Weltautomobilindustrie und in China und setzte sich mit einem Einbruch des DAX fort. Die Corona-Epidemie zeigt, dass der Kapitalismus zum einen nicht fähig ist, ein angemessenes und ausreichendes Gesundheitssystem zu organisieren und zum anderen nur reagiert, wenn die kapitalistische Profitproduktion erlahmen könnte, und selbst dann seltsam hilflos. Der Markt richtet eben nicht alles, das Dogma kommt ins Wanken und die Wirtschaft wird wie in der Finanzkrise erneut mit Milliarden unterstützt.

Im Zuge der Corona Krise wurden in bis vor kurzem noch unvorstellbarer Art und Weise Grundrechte für die Mehrheit der Bevölkerung außer Kraft gesetzt. Alle Bundesländer haben durch ihre Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitgehende Kontaktverbote und weitreichende Beschränkungen der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) erlassen. Grundlage für die Verordnungen ist das Infektionsschutzgesetz, nach dem die Länder die Aufgabe haben, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das Infektionsschutzgesetz hat viel von einem Polizeigesetz.

In allen Bundesländern gilt ein weitgehendes Kontaktverbot. Ansammlungen von mehr als zwei Personen können von der Polizei verfolgt werden. Das IfSG erlaubt zwar Aufenthaltsver- und -gebote, diese dürfen aber nur an einzelne, individuell gefährliche Personen gerichtet werden und sind nur als vorübergehende Maßnahmen zulässig. Ein allgemeines, von konkret-individuellen Gefahren unabhängiges und in seiner Dauer nicht befristetes Fortbewegungsverbot deckt das Gesetz nicht. Um dieses Dilemma zu umgehen, hat NRW im Gegensatz zu Bayern kein generelles Ausgehverbot angeordnet, sondern erlaubt Aktivitäten im Freien, die individuell oder zu zweit (bzw. im Familien- oder Hausgemeinschaftsverbund) ausgeführt werden können (joggen, spazieren, sonnen etc.). Trotzdem stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Das öffentliche Leben und ein organisierter Prozess politischer Meinungs- und Willensbildung sind massiv eingeschränkt und faktisch weitgehend unmöglich. Schweden zeigt, dass sich Covid-19 auch ohne weitgehende Kontaktbeschränkungen einschränken lässt. Auch in Schweden wird zum Arbeiten im Homeoffice und zum Abstandhalten aufgefordert, vor allem beim Einkaufen. Alles beruhte jedoch auf Freiwilligkeit.

In Deutschland müssen auf Grundlade der Bund-Länder-Vereinbarung Gaststätten, Kulturbetriebe, Sporteinrichtungen und fast alle Geschäfte außer der Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung schließen. Das sind Quasi-Berufsverbote für zig Branchen, Millionen Soloselbständige und Kleinstunternehmen stehen vor dem Nichts. Bis Mitte April haben rund 725.000 Betriebe bei den Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. Die Zahl der Kurzarbeiter wird deutlich über dem Niveau der Wirtschafts- und Finanzkrise von damals bis zu 1,4 Millionen Beschäftigte liegen, die dann mit 60 oder 67 % ihres mittelern Nettolohnes auskommen müssen. Auf weite Teile der Bevölkerung wartet dann Hartz IV. Das ist verordnete Armut per Gesetz und erfordert unseren Widerstand. Wenn schon Berufs- und Beschäftigungsverbote, dann mit 100 % Lohnfortzahlung wie in Russland.

Demnächst wird vermutlich eine – wenn auch vorerst freiwillige – App, die Kontakte mit Corona-Infizierten anzeigen. Drohnenüberwachung ist auch in NRW im Rahmen eines Pilotprojektes in Düsseldorf und Dortmund schon angelaufen. Selbst sehr kleine Demonstrationen werden in Corona-Zeiten als „anti-sozial“ und gefährlich eingestuft und führen zu teilweise rabiaten Polizeimaßnahmen. In NRW ist ein solches Verbot implizit den Verordnungsregelungen zum (un)zulässigen Aufenthalt im Freien zu entnehmen. Die örtlichen Ordnungsbehörden wenden diese sehr unterschiedlich an. Diese Regelungen halten den Anforderungen an die verfassungskonforme Auslegung von Anmeldepflicht von Versammlungen und der Möglichkeit der Behörden auf versammlungsrechtliche Beschränkungen nicht stand. DIE LINKE. NRW setzt sich für das Grundrecht der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit auch in Krisenzeiten ein. Demonstrationen etwa in Form von Autokorsos oder Versammlungen mit Vorkehrungen zur Einhaltung des Sicherheitsabstands für Menschen, die nicht demselben Haushalt angehören, müssen auch in Krisenzeiten zulässig sein.

Wir haben als LINKE in NRW gegen das Corona-Gesetz der Landesregierung vor dem Landtag mit einer Mahnwache unter Beachtung der Abstandsregelungen demonstriert und die Einführung einer Dienstpflicht zusammen mit Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen, den Gewerkschaften und einer kritischen Öffentlichkeit verhindert. In Bayern ist ein entsprechendes Gesetz ohne Widerstand beschlossen worden. Das zeigt wie dringend notwendig gerade auch in Corona-Zeiten das Demonstrations- und Versammlungsrecht ist. Statt der traditionellen Ostermärsche gab es an vielen Orten virtuelle und auch öffentliche Bekundungen nach Geld für Gesundheit und Daseinsvorsorge statt Militär und Krieg. Am 1. Mai müssen wir die Forderungen der Arbeiterbewegung auf die Plätze und Straßen tragen.

Der Abbau von Grundrechten wie das Recht auf Widerstand und das Demonstrations- und Versammlungsrecht sind für LINKE nicht hinnehmbar. Gerade in Zeiten der Krise muss es möglich sein, auf gesellschaftliche Ursachen hinzuweisen, die Angriffe auf erkämpfte Rechte der Arbeiterbewegung zurück zu weisen, Arbeitszeitverkürzung statt Ausweitung des Arbeitstages, eine bessere Gesundheitsversorgung und die Aufnahme von Geflüchteten zu fordern. Die grenzenlose Frechheit der Unternehmen, die gerade hunderttausende Beschäftigte in die Erwerbslosigkeit und Kurzarbeit schicken und während sie nach Staatshilfen rufen, gleichzeitig Milliarden an Dividende auszahlen, demaskiert das kapitalistische Wirtschaftssystem als Parasitengesellschaft. Das Recht auf Widerstand ist in der derzeitigen Krise unabdingbar.

Siehe dazu auch:

https://verfassungsblog.de/neue-rechtsgrundlagen-im-kampf-gegen-covid-19/

https://verfassungsblog.de/covid-19-und-das-grundgesetz-neue-gedanken-vor-dem-hintergrund-neuer-gesetze/

https://verfassungsblog.de/versammlungsfreiheit-auch-in-krisenzeiten/