Der Putsch von ganz oben

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Ein Resumee nach 15 Jahre Hartz IV und Agenda-Politik

von Jürgen Aust

Als einer der wenigen investigativen Journalisten erhob Arno Luik wie nahezu kein anderer seiner Zunft in einem Essay im „Stern“ vom 21.10.2004 eine außergewöhnlich scharfe Anklage gegen die von der SPD geführte Bundesregierung und ihre Agenda-Politik: „Ein Putsch von ganz oben. Wirtschaft und Politik bauen diesen Staat rücksichtslos um. Was der SPD gestern noch heilig war, ist heute Teufelszeug. Die Reformen zertrümmern das Land – es wird kalt in Deutschland.“

Die sog. Reformen waren gewissermaßen das Meisterstück des neoliberalen Basta-Kanzlers Gerhard Schröder, mit denen er gemäß seiner historischen Regierungserklärung vom 14.03.2003 Deutschland und seiner Bevölkerung eine neue Wirtschafts-, Steuer- und insbesondere Sozialpolitik verordnete. Sein berühmt-berüchtigtes Credo lautete: „Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von den einzelnen fordern müssen….Und wir müssen den Mut aufbringen, uns und unserem Land jetzt die Veränderungen zuzumuten, die notwendig sind, um es wieder an die Spitze der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Europa zu führen…Heute ist der Umbau des Sozialstaates, ist seine Erneuerung unabweisbar geworden.“ Der damalige BDI-Chef, Michael Rogowski, erklärte jedoch, dass die Reformen noch viel weiter gehen müssten und auch die Grünen-Fraktionschefin, Göring-Eckart, wollte nicht abseits stehen und sekundierte im Brustton der Überzeugung: „Ja, diese Reformen müssen wir durchziehen.“ Gleichzeitig schalteten mehrere Konzerne und ihre Think-Tanks ganzseitige Anzeigen u.a. in der SZ unter der Überschrift „Auch wir sind das Volk…Die Reformen sind überlebensnotwendig.“

Als dann zum 01.01.2005 Hartz IV in Kraft trat, wurde der interessierten Öffentlichkeit zum ersten Mal bewusst, was mit Schröders „Mut- und Wutrede“ überhaupt beabsichtigt war. Denn es ging im Kern um ein monströses Massenverarmungsprogramm mit dem zentralen Zweck, die Sozialleistungen in Form der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe radikal zu kürzen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld auf 12 Monate zu beschränken, alle Arbeitslosen mit einem bisher in der Arbeitsförderung unbekannten Sanktionssystem zu konfrontieren und ein neues System der Lohnsubventionierung einzuführen, um das Kapital bei den Arbeitskosten spürbar zu entlasten.

 

Marktradikale Strukturreformen

Doch bevor das Hartz IV-Regime das Licht der Welt erblickte, waren bereits unmittelbar nach Regierungsantritt im Jahre 1998 weitreichende „Reformen“ eingeführt worden mit dem Ziel, die Wirtschaft in Milliardenhöhe zu entlasten und ihrer seit Jahren geäußerten Kritik an den zu hohen Kosten des Sozialstaats und der angeblichen Überregulierung staatlicher Sicherungssysteme großzügig entgegen zu kommen. Der ökonomische Hintergrund dieses Trommelfeuers bestand im wesentlichen darin, dass die Massenarbeitslosigkeit auf ca. 4,5 Mio. arbeitslose Menschen in 2002 angestiegen war und der Regierung immer wieder weitgehende Handlungsunfähigkeit vorgeworfen wurde. Denn logischerweise sanken im konjunkturellen Abschwung die Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Sozialversicherung, während Ausgabe und Defizite anstiegen. Schröder war bereit, dem Ruf der Wirtschaft nach einem Umsteuern der Regierungspolitik bereitwillig zu folgen und trug dem Rechnung durch die Einsetzung des sog. Hartz-Kommission, die unter der Moderation der Bertelsmann-Stiftung von Februar bis August 2002 tagte und unter großer medialer Begleitung dann im Frankfurter Dom ihr Gutachten vorstellte.

Die Einsetzung der Hartz-Kommission war ein ganz besonderer Coup eines „skrupellosen Netzwerkes aus Politikern, Top-Managern und Justiz“ wie Jürgen Roth in seinem Buch „Der Deutschland-Clan“ diese neoliberalen Strukturen charakterisierte. Denn unter den 15 Mitgliedern waren allein 8 Topmanager und Vertreter von Wirtschaft und Unternehmensberatungen, wie u.a. Eggart Voscherau (Vorstand der BASF AG), Norbert Bensel (Vorstand der Daimler Chrysler Services AG), Peter Kraljic (Direktor von McKinsey & Company) Jobst Berger (Roland Berger Strategy Consults) oder Heinz Fischer (Abteilungsleiter Personal der Deutsche Bank AG). Diese marktradikale Formation wurde dekoriert durch zwei Vertreter der Gewerkschaften und zwar Isolde Kunkel-Weber (Bundesvorstand von ver.di) und Peter Gasse (Bezirksleiter der IG Metall NRW). An der Spitze dieses Gremiums residierte mit Peter Hartz ein Mitglied des VW-Vorstandes und enger Vertrauter von Gerhard Schröder, der der Kommission seinen Namen verlieh.

Das Ergebnis der Hartz-Kommission war aufgrund ihrer Besetzung nahezu vorprogrammiert: es bestand im wesentlichen aus einer drastischen Reduzierung sozialer Leistungen, einem neoliberalem Umbau der Arbeitsverwaltung und einem Repressionssystem in Gestalt von Sanktionen, die in der bis dahin über 50-jährigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland völlig unbekannt waren. Das gewissermaßen Herzstück aber war die Zusammenführung der bisherigen Arbeitslosenhilfe mit der erheblich geringeren Sozialhilfe, so dass die Sozialleistungen für alle arbeitslosen Menschen nur noch auf Sozialhilfeniveau waren. Dies bedeutete z.B. für eine vierköpfige Familie (Ehepaar mit zwei kleinen Kindern) einen dramatischen finanziellen Absturz, da sie mit Hartz IV ca. 800 € mtl. weniger Geld zur Verfügung hatten. Um nämlich alle Hartz IV-Bezieher*innen an den Rand des finanziellen Ruins zu bringen, wurden sämtliche zusätzlichen Sozialleistungen wie z.B. Kindergeld oder Wohngeld nunmehr gnadenlos angerechnet, während jeder Geringverdiener darauf einen gesetzlichen Anspruch hat. Hartz IV war damit ein Massenverarmungsprogramm, das alle arbeitsuchenden oder arbeitslosen Menschen gefügig machen sollte, um jede noch so gering bezahlte Arbeit anzunehmen. Durch die bereits Anfang 2003 eingeführten Minijobs sowie die gleichzeitig liberalisierten Voraussetzungen der Leiharbeit wurden für das Kapital Bedingungen geschaffen, die mit einem Einsparvolumen bei den Arbeitskosten in zweistelliger Milliardenhöhe verbunden war.

 

Doch Kapital und Politik reichte das alles noch nicht

 

Doch die in den Jahren 2003 und 2004 von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen reichten den Unternehmerverbänden und den ihnen hörigen Politikern noch nicht aus. Nachdem nach Inkrafttreten von Hartz IV eine große Zahl junger Menschen im Erwachsenenalter ihre Ansprüche auf Hartz-Leistungen realisierten und u.a. aus dem elterlichen Haushalt auszogen, beschnitt der spätere FDP-Lobbyist und Arbeitsminister Wolfgang Clement radikal die Leistungen der unter 25-jährigen, indem er für sie eine „Stallpflicht“ verordnete, also sie zwang, bei den Eltern wohnen zu bleiben, es sei denn, dass besondere Härtegrunde für das Verlassen des elterlichen Haushalts vorhanden waren. Dies war bereits Ende 2005 das erste größere Spardiktat in Milliardenhöhe. In der Folgezeit wurde mit Antritt von Ursula von der Leyen als Arbeitsministerin im Jahre 2010 ein weiteres milliardenschweres Sparprogramm aufgelegt, das allein bei den Hartz-Leistungen bis 2014 ein Einsparvolumen von über 30 Mrd. € (!) vorsah. So wurde u.a. die bis dahin geringe rentenrechtliche Absicherung bei Hartz IV gestrichen mit der Folge, dass damit 7,2 Mrd. € bis 2014 der Rentenkasse fehlte. Hatten arbeitslos gewordene Menschen nach Auslaufen ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld noch für die Dauer von zwei Jahren einen Anspruch auf einen befristeten Zuschlag (im 1. Jahr 320 € für Ehepaare und 160 € für Alleinstehende), wurde dieser nunmehr vollständig gestrichen, womit den Betroffenen Leistungen i.H. von ca. 1 Mrd. € entzogen wurden. Schließlich beinhaltete das Sparpaket die vollständige Anrechnung von Elterngeld auf die Hartz IV-Leistungen. Gemeinsam mit der gesenkten Nettolohnersatzrate von 67 auf 65 Prozent machte das etwa ein weiteres Streichvolumen von ca. 2,4 Mrd. € bis 2014. Schließlich trug die neue Regelsatzhöhe ab Januar 2011 nicht ansatzweise den Bedenken des BVerfG Rechnung, weil von der Leyen nicht ansatzweise, Interesse hatte, den Regelsatz deutlich zu erhöhen, sondern er wurde nach wie vor unter Mißachtung zahlreicher wissenschaftlicher Studien kleingerechnet mit der Folge, dass solche Bedarfspositionen wie Ernährung, Mobilität, Strom, etc. eine erhebliche Unterdeckung aufwiesen.

Diese marktradikalen Sparmaßnahmen auf dem Rücken der Ärmsten wurden anlässlich des fünfjährigen „Geburtstags“ von Hartz IV im Jahre 2010 breit kritisiert und insbesondere der menschenunwürdig niedrige Regelsatz in Höhe von 345 € zu Beginn seiner Einführung stand seit langer Zeit unter Dauerbeschuss. So hatte der bekannte Sozialwissenschaftler Friedhelm Hengsbach in seiner außergewöhnlich scharfen Kritik in seiner Rede auf dem Berliner Armutskongress am 19.06.2010  das Hartz IV-Regime als „Bürgerkrieg der politischen Klasse gegen die arm Gemachten“ charakterisiert. Zur selben Zeit lag dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde vor, wonach der Hartz IV-Regelsatz wegen seiner völlig unzureichenden Höhe als mit dem Grundsatz der Menschenwürde für unvereinbar erklärt wurde (Art. 1 GG). Das Verfassungsgericht vertrat jedoch in seiner Entscheidung vom 07.02.2010 die Auffassung, dass der Regelsatz „so gerade noch“ verfassungsgemäß sei, forderte aber den Gesetzgeber auf, den Regelsatz unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu berechnen.

Es dauerte jedoch nicht lange, dass das neoliberale Lager in Gestalt von Arbeitgeberverbänden, Politik und marktradikalen Medien zum Gegenschlag ausholte. Ein Vertreter des neoliberalen Hardcore-Lagers und Repräsentant des Wirtschaftsrates der CDU, der damalige Ministerpräsident Roland Koch, machte aus seinem Herzen keine Mördergrube und erklärte in einem Interview in der „Wirtschaftswoche“ vom 16.01.2010 u.a.: „Dann ist es ganz unvermeidlich, dass wir bei den großen Ausgabenblöcken streichen….wir müssen das Geld aus allen anderen Feldern, also auch aus dem Sozialbereich holen……beispielsweise in der Arbeitsverwaltung (sind) Milliardenbeträge (!) einzusparen…..Wir haben Menschen, die mit dem System spielen und Nischen ausnutzen….wenn man das nicht beschränkt, wird das System auf Dauer illegitim…..Politik muss die notwendige Härte zeigen.“ Dieser abgrundtiefe Zynismus und Verachtung gegenüber Menschen, die von dem kapitalistischen System nicht mehr gebraucht werden, war aber nur eine Steilvorlage, um zur weiteren Hetzjagd gegen die angeblichen Versager und Verweigerer zu blasen. Kurze Zeit später legte der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle in Springer’s Welt (wo auch sonst) nach und denunzierte die auf Hartz IV angewiesenen Menschen mit dem Spruch: “ Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein.“ Er phantasierte, dass die Debatte über das Urteil des BVerfG nahezu „sozialistische Züge“ trage. Dieser in den Worten des französischen Soziologen, Pierre Bourdieu, „Klassenrassismus“ war allerdings seit der kontroversen Debatte über die Agenda 2010 die zentrale Kampfansage des gesamten neoliberalen Lagers. So forderten die Vertreter des Kapitallagers bereits kurze Zeit nach Inkrafttreten von Hartz IV (offiziell: SGB II), dass „das Niveau der Lohnersatzzahlungen reduziert werden muss oder es müssen die Ansprüche auf diese Leistungen verschärft werden.“ Das Leib- und Magenblatt der Konzerne und Banken, die FAZ, klagte in einem Kommentar in der Ausgabe vom 04.06.2010 „Wenn jeder nimmt, was ihm zusteht (!), kollabiert das Sozialsystem.“ Gleichzeitig legten verschiedene Stimmen aus dem Kapitallager nach und forderten Löhne von 3 bis 4 Euro, was lt. der Dachorganisation des Unternehmerlagers, des DIHK, „selbstverständlich und zumutbar“ werden müsse.

Soziale Kämpfe:  überwiegend Fehlanzeige

 

Im Gegensatz zur rebellischen Klimabewegung war der Widerstand gegen das menschenverachtende Hartz IV- bzw. Sanktionsregime von nahezu kaum wahrnehmbaren Widerstands-Aktionen begleitet. Zwar fanden im Herbst 2004 vor Inkrafttreten von Hartz IV mehrere größere Protestkundgebungen statt, die Hoffnung einen breiteren Widerstand machten. Doch marginalisierte sich der Widerstand nach Inkrafttreten der „Hartz-Reformen“ zum 01.01.2005 relativ schnell und erschöpfte sich nahezu hauptsächlich auf die Veröffentlichung von Erklärungen, Studien oder Anträgen der Bundestagsfraktion der LINKEN, die aber von Anfang an nicht nur von den Parteien des Kapitallagers, sondern auch von SPD und Grünen samt und sonders abgelehnt wurden. Insbesondere die Gewerkschaften reagierten auf Lohnsklaverei und Leistungskürzungen in Form des Sanktionssystems mit einem nahezu „ohrenbetäubenden Schweigen.“ Bereits unmittelbar nach Veröffentlichung des Berichtes der Hartz-Kommission erklärte der DGB-Bundesvorstand, dass die Zerschlagung des Sozialleistungssystem „ein Schritt in die richtige Richtung“ sei und probte in sozialpartnerschaftlicher Tradition bereits damals den Schulterschluss mit dem Arbeitgeberlager. Dies war meines Erachtens auch einer der wesentlichen Gründe dafür, dass der Widerstand gegen diesen kapitaldominierten Sozialabbau in Gestalt von Hartz IV nahezu kaum wahrnehmbare Dimensionen ereichte.

Doch aufgrund regelmäßiger Kritik seitens der Sozialverbände, bei denen insbesondere der Paritätische eine positive Rolle spielte, kam erstmals im Jahre 2017 in den Reihen der SPD und auch der Grünen eine Debatte über das Hartz IV-Regime auf. Während die SPD in bekannter Manier mit einem Debattenpapier unter der Federführung von Andrea Nahles „Sozialstaat für eine neue Zeit“ einige Korrekturen im System der Arbeitsförderung und Hartz IV einforderte, bekannte sich der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck erstmalig zur Abschaffung des Sanktionssystems, was starken Widerspruch beim DGB-Vorsitzenden Rainer Hoffmann auslöste. Dieser erklärte in konsequenter Fortsetzung der Unterstützung der Agenda-Politik, dass mit dem DGB eine leistungslose Grundsicherung nicht zu machen sei. Bei der nach wie vor der Agenda-Politk verpflichteten SPD-Führung verpuffte diese Diskussion jedoch relativ schnell, weil sie nach dem Rücktritt von Andrea Nahles mit nahezu nichts anderem beschäftigt waren, eine breite Diskussion über eine neue Parteiführung anzustoßen.

 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als vorläufiger Schlusspunkt der „Überwindung“ des Hartz IV-Systems

 

Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.2019 war alles andere als ein Durchbruch oder ein „Quantensprung“, den die Linken-Vorsitzende Katja Kipping glaubte feststellen zu müssen. Das Urteil hat nach 14 Jahren einer menschenverachtenden Repression gegen Menschen, die vom Hartz-System in die Verelendung gepresst wurden, dem Sanktionsregime einige Zähne gezogen, doch den eigentlichen Kern des Repressionssystems mit verfassungsrechtlichen Weihen versehen oder wie der seit vielen Jahren radikale Kritiker des Hartz IV-Regimes, Harald Rein, so treffend formulierte: „Dies war kein Etappensieg, sondern eine Begradigung teilweise ausufernder Sanktionspraxis von einzelnen Ämtern. Sanktionen bleiben in differenzierter Form der zentrale Hebel repressiver Sozialpolitik.“ Denn die Hauptbotschaft des Urteils, dass Sanktionen von mehr als 30 % verfassungswidrig sind, bedeutet andererseits, dass ca. 85 % aller Sanktionen weiterhin zulässig sind. Der in das Urteil implementierte Zynismus, dass arbeitslose Menschen nicht ohne staatlichen Druck und Zwang zur Aufnahme von Arbeit motiviert werden können, ist Ausdruck schwarzer Pädagogik und enthält unübersehbare Überschneidungen mit der faschistischen Arbeitsideologie des Nationalsozialismus.

Um diese repressive Ideologie zu überwinden, bedarf es eines radikalen Kurswechsels in der Arbeitsmarktpolitik, der insbesondere mit der Logik des Hartz IV-Systems konsequent bricht. Diese Logik ist auch in ihrer moderateren Variante geprägt von Konzessionen an die Interessen des Kapitals, das seine Kosten grundsätzlich denen aufbürdet, die gezwungen sind, ihre Arbeitskraft zu verkaufen. Das gesamte Arbeits- und Sozialleistungsrecht ist unter den herrschenden kapitalistischen Bedingungen von einer rechtlichen und sozialen Asymmetrie gekennzeichnet. So erlaubt das Kündigungsschutzgesetz den Unternehmen, Beschäftigte, gleich welcher Dauer des Arbeitsverhältnisses, jederzeit zu kündigen, wenn der Betrieb nicht mehr als 10 Mitarbeiter*innen hat. Oberhalb dieser Grenze führt jede Kündigung zunächst einmal zum sofortigen Beschäftigungsverbot und kann nur dadurch aufgehoben werden, wenn der zumeist dornige Weg zum Arbeitsgericht beschritten wird. Im Sozialrecht endet der Leistungsanspruch des gekünigten und somit arbeitslosen Menschen grundsätzlich nach 12 Monaten, um dann von den Armutssätzen des Hartz IV-Systems leben zu müssen. Wer verhindern will, dass die Kapitalseite das Beschäftigungsrisiko jederzeit auf die Beschäftigten abwälzt, sollte konsequent z.B. den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld unbefristet gestalten, da der gekündigte Mensch die Kündigung nicht zu vertreten hat, aber das würde schon fast bedeuten, mit der Kapitallogik zu brechen oder wie es Karl Marx in seiner Broschüre „Lohn, Preis und Profit“ den Gewerkschaften ins Gebetbuch schrieb, statt einem Kleinkrieg mit dem Kapitallager „ihre organisierten Kräfte zu gebrauchen als einen Hebel zur schließlichen Befreiung der Arbeiterklasse, d.h. zur endgültigen Abschaffung des Lohnsystems.“