Protokoll zum Länderrat der AKL am 13.05.2018 in Kassel

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Anwesende: 28 Teilnehmer*innen

Tagesordnung:

  1. Begrüßung / Formalia
  2. Diskussion zur aktuellen politischen Lage im Hinblick auf eine drohende Kriegsgefahr
  3. Die Lage in der Partei DIE LINKE und Vorbereitung auf den Bundesparteitag in Leipzig
  4. Wahl des Bundessprecher*innenrates der AKL
  5. Bulletin
  6. Verschiedenes

Beginn: 11:05 Uhr

 

Zu 1:

Die Redeleitung übernehmen Sascha Stanicic und Renate Schiefer, das Protokoll schreibt Tim Fürup. Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form angenommen, unter TOP 6 soll noch über einen AKL-Ratschlag, eine Erklärung zum Israel-Antrag der Bundestagsfraktion, das bayrische Polizeiaufgabengesetz sowie über Nicaragua diskutiert werden.

 

Zu 2:

Andrej Hunko hält einen Input. Thematische Schwerpunkte sind hier die Skripal-Affäre, der Konflikt um Syrien sowie das Aussteigen der USA aus dem Atom-Abkommen mit dem Iran. Auschließend folgt eine Diskussion.

 

Zu 3:

Thies Gleiss berichtet über die Lage der Partei. Die Schwerpunkte sind hier der Start der Kampagne zu Pflege und Gesundheit und die daran anschließende Kampagne zu Mieten und Wohnen, die Positionierung der Partei zur SPD, insbesondere die Debatte um eine linke Sammlungsbewegung sowie der Themenkomplex Migration bzw. linkes Einwanderungsgesetz. Es folgt eine Diskussion.

Zur Vorbereitung auf den BPT: Die Delegierten der AKL werden aufgerufen zusätzlich zu den eigenen Genoss*innen, die Kandidaturen aus dem linken und bewegungsorientierten Parteiflügel zu unterstützen, die beim Thema Migration die linken und internationalistischen Forderungen des Erfurter Parteiprogramms nicht verlassen. Es soll dazu noch eine Kommunikationsstruktur errichtet werden. Diese wird dann am 08.06. um 11 Uhr beim Vortreffen der AKL zum BPT mit den dort Anwesenden erstellt, außerdem sollen sich alle Genoss*innen, die ebenso informiert werden wollen und nicht am Vortreffen teilnehmen können, bei Tim Fürup (info@akl.minuskel.de) melden. Auf diesem Wege soll dann Informationen über Kandidaturen und aus dem Tagungspräsidium verteilt werden.

Die AKL stellt Änderungsanträge an den Leitantrag, die weiter unten am Ende des Protokolls im Anhang 1 aufgeführt sind. Einige davon hatte Thies Gleiss im Vorfeld des Treffens erstellt (1. – 7.). Der neue BSpR wird beauftragt, den Begriff „Kostenmiete“ in Punkt 2 und 5 durch einen besseren Begriff zu ersetzen, da die Kostenmiete in Berlin eine andere Bedeutung hat. Unter dieser Prämisse werden diese Punkte einstimmig angenommen.

Es gibt noch zwei weitere Änderungsanträge von Werner Ott und Ursel Beck (diese sind weiter unten 8. und 9.):

– Füge nach Zeile 6 die Passage aus dem Text von Katja Kipping und Bernd Riexinger „Sozialismus 2.0“ ein:

„Es geht um eine völlig neue Weise des Produzierens, Lebens und Arbeitens. Kurzum um eine Revolution des Denkens, Fühlens und Handelns. Kern eines solchen Projektes ist immer noch die Umwälzung der herrschenden Produktions-, Reproduktions- und Eigentumsverhältnisse und die Verwandlung der Produktivkräfte und der technologischen Innovation in Mittel für die kollektive Selbstbestimmung: die Verfügung der Menschen über die Bedingungen, in denen sie leben und arbeiten. Es geht darum, die Demokratie aus ihrer Begrenzung auf das Parlament zu befreien, indem alle gesellschaftlichen Bereiche demokratisch durch die Menschen organisiert werden.“

– Streiche in Zeile 129 die Wörter „auch wieder“.

Beide Änderungsanträge werden einstimmig angenommen.

Es werden noch einige Schwächen des Leitantrages benannt: Feminismus kommt zu wenig vor, die Passagen zu Hartz-IV sind zu reformistisch aufgeladen (Jürgen macht dazu evtl. einen Aufschlag), gewerkschaftliche Ausrichtung muss viel präziser gemacht werden (Heidrun will dazu eine Formulierung schicken). Die Genoss*innen sollen bis zum 24.05. gerne weitere Formulierungen zu diesen oder anderen Themen dem BSpR zusenden, dieser wird die Vorschläge dann bearbeiten und über den Länderratsverteiler kommunizieren.

Außerdem soll von der AKL der Satzungsänderungsantrag G9 aus NRW unterstützt werden. Thies weißt auf unsere Anträge zur Satzung hin: Trennung von Amt und Mandat sowie zur Mandatsbefristung.

Des Weiteren sollen unsere Anträge und Kandidaturen auf dem Vortreffen des linken Parteiflügels am 08.06. um 13 Uhr sowie über unsere Kanäle zu anderen Linken beworben werden.

 

Zu 4:

Die Wahlkommission bestehend aus Ingrid Jost, Manfred Braun und Thomas Zmrzly wird einstimmig bestätigt. Es gibt zwei Vorschläge über die Größe des neuen BSpR: 6 oder 8 Genoss*innen. Die große Mehrheit entscheidet sich in einer Alternativ-Abstimmung für 8 Personen im BSpR.

Auf der Liste zur Sicherung der Mindestquotierung treten folgende Genossinnen an: Sylvia Gabelmann, Lucy Redler und Kerstin Cademartori.

16 Wahlzettel wurden abgegeben, davon waren 15 gültig. Auf alle drei Kandidatinnen entfielen 15 Ja- und 0 Neinstimmen sowie 0 Enthaltungen. Damit sind Sylvia Gabelmann, Lucy Redler und Kerstin Cademartori in den neuen BSpR gewählt.

Auf der gemischten Liste treten folgende Genossen an: Tim Fürup, Thies Gleiss, David Redelberger und Jürgen Aust.

17 Wahlzettel wurden abgegeben, alle 17 waren gültig. Auf Tim Fürup, Thies Gleiss und David Redelberger entfielen 17 Ja- und 0 Neinstimmen sowie 0 Enthaltungen. Auf Jürgen Aust entfielen 16 Ja- und 0 Neinstimmen sowie 0 Enthaltungen.

Damit sind Tim Fürup, Thies Gleiss, David Redelberger und Jürgen Aust in den neuen BSpR gewählt.

Ein quotierter Platz ist im neuen BSpR noch unbesetzt. Auf den folgenden Länderrats-Sitzungen wird die Nachwahl auf der Tagesordnung aufgeführt. Aktiv soll nochmal mit Genossinnen in den Ländern geredet werden.

 

Zu 5:

Es sind bisher zwei Exemplare des Bulletins mit dem Namen „Aufmüpfig, konsequent, links“ erschienen, davon gab es eine Ausgabe in diesem Jahr. Eine weitere soll noch folgen. Heidrun Dittrich wird Teil der Redaktionsgruppe. Diese soll sich nun verabreden, wann und mit welchen Themen die neue „Aufmüpfig, konsequent, links“ erscheint. Außerdem soll nochmal das Gesamtkonzept überdacht werden: welcher Umfang?, wie soll die Gestaltung aussehen?, welche Erscheinungsweise?, als Themenschwerpunktheft oder mit mehr aktuellem Bezug?

Außerdem soll der neue BSpR nochmal überprüfen, inwieweit der Aufruf „Kapitalismus bedeutet Krieg, Armut, Hunger und Umweltzerstörung“ überarbeitet werden kann oder ob ein Vorwort auf neue Entwicklungen in der Welt (z.B. Griechenland) hinweist.

 

Zu 6:

– Erklärung der AKL „Nicht in unserem Namen!“

Da die Bundestagsfraktion mit den Grünen einen Antragstext zu 70 Jahre Staat Israel eingebracht hat, der sehr problematische Positionen vertritt, die innerhalb der Partei nicht konsensual sind, hat die AKL einstimmig eine Erklärung beschlossen. Diese findet sich auf der Homepage und am Ende des Protokolls im Anhang 2.

Außerdem soll es auf dem nächsten Länderrat schwerpunktmäßig über die Nahost-Debatte gehen.

– AKL-Ratschlag im Herbst:

Jürgen Aust erinnert nochmal daran, dass die AKL für dieses Jahr einen Ratschlag plant. Er regt an, dass das Thema verknüpft mit der Europawahl (Thema evtl. EU und Militarisierung) sein könnte. Der neue BSpR wird beauftragt, zu diskutieren, wie und ob dieser Ratschlag zu organisieren und durchzuführen ist.

– Bayrisches Polizeiaufgabengesetz:

Renate Schiefer berichtet von den Protesten aus Bayern gegen das neue Polizeiaufgabengesetz. Sie schreibt nochmal einen Bericht und schickt diesen über den Länderrat-Verteiler.

– Nicaragua:

Werner Ott berichtet über die Studierendenproteste in Nicaragua. Dazu will er nochmal einen Bericht über den Länderratsverteiler schicken.

 

Ende:                                    16:50 Uhr

Für die Richtigkeit:           Tim Fürup

 

 

 

ANHANG

 

ANHANG 1

Änderungsanträge zum Leitantrag – Antragstellerin: Antikapitalistische Linke

 

  1. Zeile 131, nach „Auch in Europa verändern sich…grundlegend“, einfügen:

 

„Die EU steckt in der tiefsten Krise ihrer Existenz. Sie zerbricht an ihren inneren Widersprüchen, weil sie nie mehr als eine kapitalistische Union zur Sicherung der Profite gedacht war. Sie ist deshalb nicht, wie vielleicht von einigen ihrer ArchitektInnen gewünscht, zu einer Hoffnung für die Menschen geworden, sondern wird immer mehr als eine Bedrohung gesehen und erfahren.“

 

  1. Zeile 210 bis 211, Der Satz „Dass Wohnen nur bezahlbar wird…“ Ersetzen durch:

 

„Dass Wohnen nur dann bezahlbar wird, wenn die Wohnungswirtschaft der Kontrolle der privatkapitalistischen Immobilienwirtschaft entzogen wird, die Kommunen selber preisgünstige Wohnungen bauen und das Mietniveau durch Einführung der Kostenmiete halbiert wird.“

 

  1. Zeile 217, vor „Wir haben im letzten Jahr ein Wahlprogramm…“ wird eingefügt:

 

„Die LINKE kämpft dafür, Unternehmen der Daseinsvorsorge, Banken und Versicherungen, Energiekonzerne, Unternehmen der Pharma- und medizinischen Industrie, der Telekommunikation und weiterer Schlüsselindustrien in die öffentliche Hand und in gesellschaftliche Eigentumsformen zu überführen.“

 

  1. Nach Zeile 239, anfügen:

 

„Die LINKE wird sich nicht an der Ausarbeitung eines Einwanderungsgesetzes beteiligen, da ein solches Gesetz im Kapitalismus immer in Nützlichkeits- und Verwertungsinteresses des Kapitals unterliegt und die LINKE es ablehnt, Menschen abzuschieben.“

 

  1. Zeile 242 zweiter Satz bis Zeile 245 wird ersetzt durch:

 

„Wir machen deutlich, dass der kapitalistische Markt unfähig ist, die breite Mehrheit der Bevölkerung mit ausreichend und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Wir kämpfen dafür dass die Wohnungskonzerne wie VONOVIA und Deutsche Wohnen mit dem Ziel der drastischen Absenkung der Mieten durch Enteignung in öffentliches Eigentum überführt werden. Wir fordern, dass die Kommunen selber jährlich 250.000 Wohnungen mit Kaltmieten von maximal 5 Euro bauen. Dafür müssen auch Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Der immense spekulative Leerstand bei Wohnungen und den unbebauten erschlossenen Grundstücken muss durch Beschlagnahme und Enteignung nutzbar gemacht werden. Wir fordern, dass die Mieten durch Einführung der Kostenmiete stark reduziert werden und dem Marktmechanismus von Angebot und Nachfrage entzogen werden.“

 

  1. In Zeile 293, nach „…Ziele und Ausrichtungen der LINKEN.“ wird eingefügt:

 

„Parteivorstand und Fraktion sind an Programm und Beschlüsse der Partei gebunden und sollen nicht losgelöst davon agieren.“

 

  1. An diese Änderung nach Zeile 293 wird weiter angefügt (getrennte Abstimmung!):

 

„Wie es im Alten Arbeiterlied „Die Internationale“ heißt: Es rettet uns kein höh’res Wesen, kein Gott, kein Kaiser noch Tribun.“

 

  1. Füge nach Zeile 6 die Passage aus dem Text von Katja Kipping und Bernd Riexinger „Sozialismus 2.0“ ein:

 

„Es geht um eine völlig neue Weise des Produzierens, Lebens und Arbeitens. Kurzum um eine Revolution des Denkens, Fühlens und Handelns. Kern eines solchen Projektes ist immer noch die Umwälzung der herrschenden Produktions-, Reproduktions- und Eigentumsverhältnisse und die Verwandlung der Produktivkräfte und der technologischen Innovation in Mittel für die kollektive Selbstbestimmung: die Verfügung der Menschen über die Bedingungen, in denen sie leben und arbeiten. Es geht darum, die Demokratie aus ihrer Begrenzung auf das Parlament zu befreien, indem alle gesellschaftlichen Bereiche demokratisch durch die Menschen organisiert werden.“

 

  1. Streiche in Zeile 129 die Wörter:

 

„auch wieder“.

 

 

 

ANHANG 2

Nicht in unserem Namen!

 

Erklärung des AKL-Länderrats zum Beschluss der Fraktion DIE LINKE zu „70 Jahre Staat Israel“ vom 25.4.2018.

 

1.) Obwohl der Beschluss der Fraktion der Partei  Die LINKE im deutschen Bundestag zum 70. Jahrestag der Staatsgründung Israels mehrheitlich verabschiedet wurde, enthält er nicht ein Wort zu den Geschehnissen in Gaza seit dem 30.März 2018. Tausende Palästinenser*innen wurden durch das israelische Militär verwundet. Gegenwärtig beläuft sich die Zahl auf über 7.000 – und täglich kommen Hunderte dazu! Die Zahl der Toten liegt schon bei 52. All das von gut verschanzten Scharfschützen, die aus sicherem Abstand und in aller Ruhe Ziel nehmen und abdrücken.

Die meisten Schüsse gehen in schwer zu treffende Körperregionen wie die Knie schwer zu treffende Körperregionen wie die Knie. Internationale Ärzte, Amnesty international und israelische Zeitungen berichten darüber, dass Israel explosive Munition verwendet, die die Knie sozusagen  ‚pulverisiert‘. Die Barbarei ist kaum zu beschreiben. Es handelt sich offenkundig um Kriegsverbrechen – um schwere Verstöße gegen die Genfer Konvention – der Antrag schweigt sich dazu in unverantwortlicher Weise völlig aus.

 

2.) Der Antrag der Fraktion beginnt mit folgendem Satz: „Die Gründung des Staats Israels vor 70 Jahren ist eine herausragende und bleibende Leistung, die für uns ein Grund zum Feiern ist“. Weiter heißt u.a. „Israel blickt heute mit Stolz auf 70 Jahre Demokratie mit einer lebendigen und pluralistischen Zivilgesellschaft und einer immensen Vielfalt in den Formen des Zusammenlebens“. Im gesamten Antrag wird nicht ein einziges Mal auf die Nakba – die Katastrophe – für die Palästinenser*innen hingewiesen, die mit der Staatsgründung Israels verbunden war. Es wurden zwischen 700.000 und 800.000 Palästinenser*innen von Israel vertrieben. Der Text benennt die jahrzehntelangen systematischen Menschen- und Völkerrechtsverletzungen Israels, die durch zahlreiche UN-Resolutionen verurteilt worden sind, nicht.

 

3.) Speziell in puncto Völkerrecht versagt der Antrag. Denn unter Punkt 3.) der Forderungen erfolgt lediglich eine zahnlose Erwähnung des Völkerrechts, ohne den einzig entscheidenden Punkt dabei einzufordern – seine DURCHSETZUNG! 70 Jahre lang hat Israel alle UN-Resolutionen ignoriert und gebrochen. Einen Sinn macht das Völkerrecht aber erst dann, wenn konkrete Schritte zu seiner Durchsetzung beschlossen werden. Dies wäre praktischer diplomatischer und politischer Druck, durch von der UN oder der EU sanktionierten Maßnahmen, wie wir es z.B. bei Erdogan selbstverständlich einfordern, und wie es auch die Beschlusslage der Partei widerspiegelt.

 

4.) Einen schwerwiegenden innenpolitischen Skandal stellt Punkt 14 des Fraktionsbeschlusses dar: „Im Kontext der Erinnerungsarbeit an die Shoah und des Schutzes jüdischen Lebens in Deutschland schnellstmöglich auch die weiteren Forderungen aus dem interfraktionellen Beschluss zur Bekämpfung des Antisemitismus umzusetzen“.

Hierzu sei daran erinnert, dass sich die LINKE noch vor drei Monaten wenigstens noch enthielt,  als unter  der Drucksache 19/444 der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der AfD am 17.01.2018 u.a.  die Kriminalisierung von Kritik an Israel und seiner Besatzung und eine pauschale Verdächtigung muslimischer Migrant*Innen beschloss.

Es heißt dort u.a.:

6. gegenüber den Ländern darauf hinzuwirken, dass die Möglichkeiten des § 54 Absatz 1 Nr. 5 des Aufenthaltsgesetzes konsequent gegenüber Ausländern/Ausländerinnen angewandt werden, die zu antisemitischem Hass aufrufen. Es ist der Wille des Deutschen Bundestages, dem Aufruf zum Hass gegen Teile der Bevölkerung und der Gefährdung des friedlichen Zusammenlebens durch geistige Brandstifter frühzeitig durch die Einstufung dieser Verhaltensweise als besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse entgegenzutreten; 7. der weltweiten Bewegung „Boycott, Divestment, Sanctions“ entschlossen entgegenzutreten. Der Deutsche Bundestag verurteilt den Aufruf zum Boykott israelischer Geschäfte und Waren sowie die Aufbringung von „Don’t Buy“-Schildern auf Waren aus Israel aufs Schärfste. Es ist Aufgabe der unabhängigen Justiz zu prüfen, inwieweit durch einen Boykott Straftatbestände, z. B. Volksverhetzung, erfüllt sind, und gegebenenfalls angemessene Sanktionen gegen die Täterinnen und Täter zu verhängen.

 

 

5.) Im Januar hatte sich die Fraktion noch enthalten u.a. mit der Begründung, dass die Bundesregierung sonst aufenthaltsrechtliche Maßnahmen allein aufgrund von „Antisemitismus“-Vorwürfen beschließen könnte. Nun aber unterläuft dieser undemokratische Beschluss in bewusster Absicht die Haltung vom Januar. In klaren Worten ausgedrückt, bedeutet dies nichts anderes als, dass die LINKE sich dafür einsetzt, Migrant*innen/Flüchtlinge wegen israelkritischer Aussagen auszuweisen.

 

Diejenigen Aktivist*innen, die sich auf friedliche Art und Weise für die Einhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechts im Konflikt einsetzen und zu diesem Zweck zu gewaltlosem Boykott und vor allem völkerrechtlich legitimierten Sanktionen (www.bds-kampagne.de) aufrufen, sollen ebenfalls mit den Mitteln des Strafrechts verfolgt werden.

 

Das alles findet natürlich die volle Unterstützung von CDU/CSU bis AfD, welche gerade versuchen, neue reaktionäre und repressive Polizeigesetze in den Bundesländern durchzusetzen.

 

 

6.) Wir fordern stattdessen nicht mehr und nicht weniger, als die Einhaltung der Beschlüsse der Partei. Der diesbezüglich zuletzt gefasste Beschluss des Bundesparteitags 2017 lautet wie folgt:

Für eine friedliche Lösung…. Dazu gehört:

  • ein sofortiges Ende und Rückführung des im Charakter kolonisierenden israelischen Siedlungsbaus auf der palästinensischen Westbank einschließlich Ostjerusalem und die Schaffung eines souveränen Staates Palästina in den Grenzen von 1967 – einschließlich der Möglichkeit einvernehmlicher Gebietsaustausche;
  • die Souveränität über die eigenen natürlichen Ressourcen, sowie über den inner- wie zwischenstaatlichen Waren- und Personenverkehr – auch und besonders zwischen der Westbank und dem Gaza-Streifen;
  • eine schlussendliche Verständigung über die palästinensische Flüchtlingsfrage auf der Grundlage der UN-Resolution 194 und im Verbund mit den arabischen Anrainer-Staaten…

 

Zusätzlich dazu beschlossen auf ihren Landesparteitagen 2017, die Landesverbände

Niedersachsen und NRW folgende Forderung, nämlich:

Die LINKE fordert die zeitweilige und bedingte Aussetzung des EU-Assoziierungsabkommens mit Israel, bis zu dem Zeitpunkt, da Israel die in Artikel 2 eindeutig benannten Voraussetzungen aller Vertragspartner zur Einhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechts und damit zur Beendigung der Besatzung und vollständigen Aufhebung der Blockade Gazas erfüllt.

Diese Forderung war in noch schärferer Form (nicht nur ‚zeitweise und bedingt‘, etc.) bereits vom 5. Kongress der Europäischen Linken in Berlin (Dezember 2016, mit 88,52% Zustimmung!) beschlossen worden.

 

 

7.) Wir wissen um die Tatsache, dass es ein undemokratisches Manöver bei der Antragseinbringung gegeben hat. Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren nur noch   wenige  Abgeordnete anwesend. Viele Abgeordnete des linken Flügels waren nicht anwesend, die diesem Antrag vermutlich nicht zugestimmt hätten. Trotzdem oder gerade deswegen haben die Fraktionsspitze und die Antragssteller*innen versucht diesen Antrag durchzudrücken.  Wir danken insbesondere den beiden Genossinnen, die sich dieser Form von Erpressung widersetzt und gegen den Antrag gestimmt haben.

 

8.) Wir fordern die Mitglieder der Linksfraktion im deutschen Bundestag auf, sich öffentlich von diesem Antrag zu distanzieren, sowohl von der undemokratischen Art und Weise seines Zustandekommens, aber vor allem von seinem antipalästinenschen Inhalt.

 

Wir haben in den letzten Monaten in den Auseinandersetzungen um die Aufgaben der Partei immer wieder darauf hingewiesen, dass wir DIE LINKE nur als eine demokratische Partei der Mitglieder weiter entwickeln können und wollen. Wir orientieren uns an den Beschlüssen der Partei und stehen weiterhin auf dem Boden des Erfurter Programms. Wir hoffen, dass die Mehrheit der Fraktion sich dieser Umgangsweise und Ansicht anschließt. Deshalb ist diese Erklärung einer Minderheit der Fraktion Die LINKE im Bundestag für uns nicht legitim und nicht bindend, da sie in Form und Inhalt nicht der Beschlusslage der Partei DIE LINKE entspricht und in keinster Weise mit ihrem Anspruch als eine internationalistische Partei vereinbar ist.

 

 

Kassel, den 13.05.2018

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