Erklärung des BAK „Gerechter Frieden in Nahost“

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Zum Antrag vom 13.03.2018 an den Thüringer Landtag „Antisemitismus in Thüringen konsequent bekämpfen“

Das Ziel des fraktionsübergreifenden Antrags von CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, Antisemitismus konsequent zu bekämpfen, ist begrüßenswert. Umso mehr als den dortigen AfD-Vertretern damit ein klares Stoppzeichen gesetzt werden soll für deren verschiedenste Versuche, die spezifische deutsche Verantwortung für den Holocaust zu relativieren.

Jedoch ist es keinesfalls hinzunehmen, wenn mit diesem Antrag zugleich auf neue, völlig ungerechtfertigte Feindbilder abgezielt wird. Das jedenfalls zeugt nicht von der notwendigen Ernsthaftigkeit, Antisemitismus konsequent zu begegnen. „Jede Form von Antisemitismus“, wie es im Antrag heißt, bekämpfen zu wollen, setzt eine präzise Antisemitismus-Definition voraus. An der mangelt es sichtlich in dem Antrag. Stattdessen wird Judenfeindlichkeit als Ausdruck des Antisemitismus mit Kritik an israelischer Palästina-Politik gepaart. Auf diese Weise wird nicht nur die Kritik an der seit fünf Jahrzehnten andauernden israelischen Besatzungspolitik in öffentlichen Auftritten und Veranstaltungen zu delegitimieren versucht. Auch dem palästinensischen Volk wird das Recht abgesprochen, sich mit politischen Mitteln dagegen zu wehren. Der UN-Sicherheitsrat hat mehrfach das Ende der Besatzung von Westbank, Gaza und Ostjerusalem gefordert, zuletzt in der Resolution 2334 am 23. Dezember 2016.

Die im Jahre 2005 von palästinensischen zivilgesellschaftlichen Organisationen ins Leben gerufene BDS (Boykott, De-Investitionen, Sanktionen)-Kampagne, die danach in bereits einer ganzen Reihe auch westlicher Staaten auf breite Resonanz gestoßen ist, soll nun ebenfalls durch diesen Antrag als antisemitisch, abgestempelt werden. Und im Zuge dessen sollen zwangsläufig auch alle deren Unterstützer des Antisemitismus bezichtigt werden. Das Entstehen einer solchen Kampagne, wie der von BDS, ist Ausdruck und Ergebnis des ungelösten Palästina-Problems. Von ihren Urhebern und Unterstützern wurde sie konzipiert als Mittel des gewaltlosen Widerstandes gegen die anhaltende israelische Besatzungs- und Blockadepolitik. Die Kampagne ist in keiner Weise antisemitisch. Denn sie richtet sich nicht gegen Jüdinnen und Juden, sondern gegen die Politik des Staates Israel., „bis Israel seiner Verpflichtung nachkommt, das unveräusserliche Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung anzuerkennen, und die Bestimmungen des Völkerrechts erfüllt“ (Aufruf der palästinensischen Zivilgesellschaft Boykott, Desinvestition und Sanktionen gegen Israel bis dieses internationalem Recht nachkommt und die universellen Menschenrechte einhält).

Solange die Besatzung fortbesteht, so lange werden auch Initiativen wie die BDS-Kampagne weder durch Verbote noch andere Formen der Diskriminierung zu unterbinden sein. Statt-dessen sollte gerade auch in Deutschland das Bewusstsein gestärkt werden, dass vor dem Hintergrund der verbrecherischen rassistischen deutschen Vergangenheit ebenfalls eine besondere Verantwortung gegenüber den Palästinenserinnen und Palästinensern besteht, der jedoch nicht allein mit finanziellen Zuwendungen – wie bislang praktiziert – zu entsprechen ist. Denn sie sind es, die einen Großteil unserer aus der Geschichte herrührenden Verantwortung gegenüber Jüdinnen und Juden zu begleichen haben.

Deshalb appellieren wir an die vier Fraktionen im Thüringer Landtag, im Interesse einer wirklich wirksamen Zurückweisung antisemitischen Gedankenguts sowie Handelns ihren Antrag noch einmal gründlich zu überprüfen und entsprechend zu korrigieren.

–   Zuallererst notwendig ist eine eindeutige Antisemitismus-Definition, die keine unzulässige Vermischung mit dem Recht auf Kritik an der israelischen Besatzungs- und Siedlungspolitik enthält.

–   Bei allem berechtigten Bestreben, eine gemeinsame demokratische Plattform gegen Rechts zustande zu bringen, darf nicht zugelassen werden, dass zugunsten einer Gruppe nun eine andere stigmatisiert wird. Das demokratisch verbriefte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit soll offensichtlich, wenn es um Israel geht, nicht mehr in vollem Umfange gelten. Das ist nicht tolerabel.

–   Der von der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V. am 19. März 2018 zu dem Antrag abgegebenen Erklärung, wonach „in der Kriminalisierung der gewaltfreien und anti-rassistischen BDS-Kampagne und die damit einhergehende Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit“ eine besondere Gefahr gesehen wird, ist unbedingt beizupflichten. Wie ebenso der darin getroffenen Feststellung: „Im Namen des Kampfes gegen den Antisemitismus ein Verbot von BDS zu fordern, betrachten wir als zynisch und als eine fatale Störung des friedlichen Zusammenlebens aller Religionen und Ethnien in der Bundesrepublik.“

Sprecher*innenkreis des Bundesarbeitskreises (BAK) Gerechter Frieden in Nahost der Partei DIE LINKE

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