Anträge an die Mitgliederversammlung der AKL am 18.02.2018

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Hier findet ihr die Anträge an die MV der AKL am 18.02.2018 in Hannover.

A1

(von Jürgen Aust, Thomas Zmrzly, Ingrid Jost u. Andrea Mobini)

 

Die Bundesmitgliederversammlung möge beschließen:

„Die AKL unterstützt den Antrag des Vorstandes der französischen Linkspartei ‚Partie de Gauche‘ (PG), die griechische Regierungspartei ‚Syriza‘ aus der ‚Europäischen Linken‘ (EL) auszuschließen.

Der BspR wird beauftragt, diesen Beschluss dem Vorstand der EL und der PG mitzuteilen.“

 

Begründung:

Der von SYRIZA gestellte Ministerpräsident Alexis Tsipras treibt die Austeritätspolitik voran und hebelt inzwischen sogar das Streikrecht aus. Mitte Januar hatte das griechische Parlament für eine Gesetzesvorlage der Regierung gestimmt, die Streiks erheblich erschwert.

Mit seiner Politik bedient Tsipras die Interessen von EU und Internationalem Währungsfonds, heißt es in der Erklärung der PG. Fast alle Mitgliedsparteien der Europäischen Linken kämpfen in ihren Ländern gegen diese Politik, was letztlich dazu führen müsse, die EU auf eine neue vertragliche Basis zu stellen. »Die Europäische Linkspartei kann in ihren Reihen nicht gleichzeitig Befürworter und Gegner eines solchen Europas organisieren«, erklärt der PG-Vorstand.

 

ÄA zu A1

(von Sebastian Rave)

 

Ändere den Anfang des Antrages in „Die AKL unterstützt das Ziel des Antrags des Vorstandes…“ und füge die ersten zweieinhalb Sätze der Begründung (von „Der von SYRIZA gestellte…“ bis „…Mit seiner Politik bedient Tsipras die Interessen von EU und Internationalem Währungsfonds.“) hinter dem ersten Satz des Antragstextes (also nach „…‚ Syziza‘ aus der ‚Europäischen Linken‘ (EP) ausschließen.“) ein, damit der Antrag einen politischeren Charakter erhält.

 

A2

(von AKL Bremen)

 

Die AKL möge eine Entscheidungsgrundlage erstellen, die die unterschiedlichen Argumente abwägt, die einer Befristung von Ämtern oder Mandaten entgegensteht oder angibt, unter welchen Bedingungen eine solche Befristung sinnvoll werden kann.

 

Ausgangslage:

Es hört sich bei oberflächlicher Betrachtung erst einmal gut an, wenn die Forderung erhoben wird, die Zeiten, in denen einige Parteimitglieder in Amt und Würden verbringen oder Mandate als gewählte Vertreter in den verschiedenen Parlamenten belegen, zu begrenzen. Zwei Ziele sollen in der Regel dadurch erreicht werden: Zum einen sollen die Amts- und Mandatsträger nicht abheben und sich zu weit von der Basis entfernen. Ihr professionalisierter Status soll dadurch ein wenig relativiert und parteieingebunden werden. Zum anderen soll mit der Befristung möglichen Korruptionen vorgebeugt und der schleichenden Veränderung des Charakters der Partei entgegengewirkt werden.

Das sind zwei hehre Ziele, führen aber schnell bei rein pauschaler Anwendung zu nicht gewollten Verwerfungen zum Schaden der Partei, der Parteiarbeit und des Erfolges bei Wahlen oder der unterstützenden Arbeit in Basisinitiativen. In die eingeforderte Entscheidungsgrundlage sollen deshalb Überlegungen mit einfließen, wie mit den verschiedenen Hindernissen dabei umgegangen werden kann und welche Abwägungsprozesse zu berücksichtigen sind.

 

 

 

Einfließen sollten dabei folgende Überlegungen:

 

  1. Oft bestimmen Personen in der Öffentlichkeit die Wahrnehmung, weil deutlich wird, daß sie als solche für bestimmte Positionen, für uns als Linke die Partei repräsentieren.

Sie sind vielleicht gut vernetzt als Personalräte oder als Betriebsräte, sind als bekannte Persönlichkeiten in verschiedenen, öffentlich wahrgenommmenen Initiativen tätig und repräsentieren so die Partei.

Dialektik zwischen Außenwirkung und Emanzipationsvorschub, Personenkult und inhaltlicher Vertretung. Aktuell benötigen wir charismatische Personen, die nach außen wirken können, aber sie dürfen nicht als Verkörperung inhaltlicher Einzigartigkeit wahrgenommen werden. (Das ist die derzeitige Gefahr des nach außen als Konkurrenzkampf kommunizierten Streits zwischen Bundestagsfraktion und Bundesparteispitze)

 

  1. Es bedarf zur Parlamentsarbeit auch eines routinierten Umgangs mit den Gepflogenheiten, um öffentlich wahrgenommen zu werden. Nicht immer steht ein großer Stamm Mitarbeiter bereit, der diese Aufgaben unterstützen könnte, für den dann wiederum das Gleiche, nämlich die Befristung gälte. Diese Routine muß aber über einige Jahre erworben werden. Erst dann kann sie zu ööfentlichkeitswirksamem Agieren werden. Eine Befristung wäre somit hier kontraproduktiv.

Dialektik zwischen Außenwirkung und inhaltlich konstruktiver und kritischer Arbeit in Parlamenten, Vertretungen, Bürger- und Baisisinitiativen.

 

  1. Eine über mehrere Wahlperioden hinausreichende Mandatserfüllung kann die Verjüngung behindern. Diese ist aber notwendig, um die aktuellen Probleme auch der jüngeren Generationen bearbeiten zu können, Nachwuchs für die Partei zu gewinnen und die Basisinitiativen mit dauerhaftem Leben zu füllen, deren Stärkung wir uns ja notwendigerweise auf die fahnen geschrieben haben.

Widerspruch von Dynamik durch Routine und Erstarrung durch Überalterung.

 

  1. Zugleich muß verhindert werden, daß ein schleichender Prozeß der Anpassung der Partei an den Mainstream, der von den Herrschenden erwartet wird, stattfindet. Dieser kann aber sowohl durch langjährige Ämtererfüllung als auch durch zu häufigen Wechsel in den Ämtern erfolgen, da die jüngeren Nachfolger vielleicht eher bereit sind, sich diesem gesellschaftlichen Druck zu beugen. Dies ist also nicht einfach durch eine Befristung zu lösen, sondern wie in den anderen beschriebenen Punkten nur durch inhaltliche Auseinandersetzung und der Darstellung und Entfaltung der hier innewohnenden Dialektik zu bearbeiten.

 

  1. Auch das Routieren zwischen Mandatsträger und Mitarbeiter nach ein oder zwei Wahlperioden löst das grundlegende Problem nicht. Dabei ist inhaltlich immer wichtig, wer denn die Partei und ihr Programm ehrlich nach innen zu einen vermag und nach außen zu vertreten in der Lage ist. Hier ist gerade in Bremen die Frage wichtig geworden, wer als Wackelkandidat anzusehen ist und womöglich eine Koalition mit einer der anderen Parteien anstrebt, oder wer ehrlich in der Lage ist, den Schaden durch Regierungsbeteiligung abzuwenden. Aktuell kann das als große Gefahr besichtigt werden in Ecuador, wo Lenin Moreno sich mehr und mehr zu einem Gegner seines Stalles entwickelte.

 

  1. Für alle diese Fragen ist aber auch das Wahlsystem zu berücksichtigen. In Ländern oder Orten, in denen kumuliert und panaschiert werden kann, nutzt uns die Befristung nur recht wenig, wenn es darum geht, Kandidaten zu nominieren, die uns als AKL und damit linker sozialistischer Strömung in der Linken eher dienlich sind. Hier geht es darum, einzelne Kandidaten zu stärken, die eher unseren Sinnes sind, oder gar bei uns mitarbeiten. Nur gezielte Wahlwerbung kann hier nutzen, wie es sich zeigte, als wir dadurch Peter E. in Bremen in die Bürgerschaft kumulierten. Hier bedarf es immer wieder genauerer Analysen der Kräfteverhältnisse, die angestrebt werden und ihre Erreichbarkeit.