Länderrat am 6. Mai 2017 in Dortmund

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Ort: Wahlkreisbüro Ulla Jelpke

Beginn: 12:35
Ende: 16:40

Anwesend: 11 Länderratsdelegierte, 6 weitere Teilnehmende
1. Begrüßung / Formalia

2. Politische Einschätzung des Wahlprogramms und der Strategie, Aussprache

• Lucy stellt den Wahlprogrammentwurf der LINKEN vor.
• Austausch über den Entwurf und die aktuelle politische Situation

3. Diskussion und Beschluss der Anträge der AKL zum BPT
AKL-Anträge
• Anträge müssen bis 25. Mai eingebracht werden.
• Der Antrag über politische Grundsätze zu Regierungsbeteiligungen des Bundessprecher*innenrats wird einstimmig ohne Enthaltungen bestätigt.
• Anträge zu Sozialpolitik von Inge, Jürgen Aust, sowie Anträge aus Berlin und Stuttgart abgestimmt.

Diskussion über Anträge anderer Zusammenschlüsse
• Anträge der BAG Hartz IV:
◦ Diskussion über Existenzminimum (ab Zeile 706)
◦ Einige der Anträge übernimmt die AKL
• Info über einen Antrag des BAK Gerechter Frieden in Nahost

4. Besprechung Bulletin

• Erste Ausgabe des neuen AKL-Bulletins soll bis Ende August veröffentlicht werden.
• Die Finanzierung wird 2017 über das AKL-Budget laufen. Ab 2018 könnte evtl. der Publikations-Fonds des Parteivorstandes in Anspruch genommen werden (muss im September 2017 beantragt werden).
5. Verschiedenes

• Es soll in einer künftigen AKL-Länderratssitzung eine einstündige Debatte über den Nahostkonflikt geben.
• Austausch über die Vortreffen auf dem BPT.
• Das nächste Treffen des AKL-Länderrates findet am Sonnabend, 30. September 2017 in Berlin statt.
Für das Protokoll: Carsten Albrecht

 

Änderungsanträge der AKL zum Bundestagswahlprogramm 2017

Beschlossen auf der Sitzung des AKL-Länderrates am 6. Mai 2017 in Dortmund
1.
Zeile 174/175 letzter Satz ersetzen durch:

Wir wollen eine abschlagsfreie bzw. Mindestrente von 1.050 netto ab 60 Jahren

2.
Zeile 216 „Wir wollen einen Neustart der Europäischen Union mit grundlegend geänderten EU-Verträgen:“ ändern in

„Wir wollen eine Initiative für ein Europa von Unten:“

Begründung:
Einen Neustart der EU kann es nicht geben, da die EU kein Staat ist und die im Lissabon-Vertrag festgeschriebenen vier Grundfreiheiten und das Wettbewerbsrecht vor dem Zugriff demokratischer Mehrheiten geschützt sind. Deshalb brauchen wir wie es in Zeile 3585
heißt: „eine grundsätzliche soziale und demokratische Alternative zu dieser neoliberalen EU.“

3.
Zeile 631 – 634 ändern in:

„Jede und jeder muss ab 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Das ist finanzierbar.“
Begründung (für 1 und 2):

Mit den Forderungen im aktuellen Wahlprogrammentwurf von 2017 bleiben wir außerdem hinter den Forderungen des Erfurter Programms zurück. Dort steht auf S. 43: „…die Möglichkeit, schon ab 60 bis 65 Jahre ohne Abschläge aus dem Erwerbsleben auszusteigen.“

Das reale durchschnittliche Renteneintrittsalter liegt bei 61,7 Jahren in Deutschland. Für eine offensive und mobilisierende Forderung und Vorschlag an die Wähler sollten wir uns nicht an 65 Jahren orientieren, vor allem dann nicht, wenn in vielen Berufen (Schichtarbeiter*innen, Dachdecker*in, Bauarbeiter*in, Pfleger*n, Schweißer*n etc.) die Vollendung des Berufslebens mit 65 heutzutage nicht möglich ist. Studien, die wir auch als Partei gerne zitieren, belegen dies.

4.
Zeile 673 – 675 streichen und ersetzen durch:

„Wir treten dafür ein, dass das Arbeitslosengeld I aufgrund betrieblicher Kündigungen unbefristet gezahlt wird. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I wird nach einem mindestens 6-monatigen Arbeitsverhältnisses erworben. Die Rahmenfrist wird auf 3 Jahre verlängert. Das ALG I wird auf mindestens 1050 € aufgestockt, wenn die Versicherungsleistung darunter liegt.“

Begründung:
Eine solche Forderung verhindert, dass das Interesse des Kapitals an der Vernichtung von Arbeitsplätzen hauptsächlich auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird, die nach der bisherigen Rechtslage nach 12 Monaten ins Hartz IV-System abrutschen. Diese Forderung ist außerdem eine deutliche Alternative zu der Kosmetik, die Martin Schulz den arbeitslosen Menschen anbietet.


5.
Bei Zeile 688 das Wort „profitabel“ streichen.

Begründung:
Das Verbot von Massenentlassungen sollte sich nicht nur auf „profitable“ Unternehmen beziehen, sondern sollte generell als Beschränkung von Kapitalmacht gefordert werden.


6.
Zeile 694 – 700 streichen und ersetzen durch:

„Wir treten für ein öffentliches Beschäftigungsprogramm ein, um mindestens XXXX Stellen im Öffentlichen Dienst zu schaffen: dadurch sollen dringend notwendige Stellen in den Bereichen Pflege, Gesundheit und Bildung, etc. entstehen.“

Begründung:
Im öffentlichen Dienst wurden in den letzten 25 Jahren ca. 2 Mio. Arbeitsplätze (!) abgebaut, was heute zu einer eklatanten Unterversorgung in zahlreichen Bereichen der öffentlichen Daseinsfürsorge geführt hat. Allein im Krankenhaussektor fehlen laut ver.di ca. 160.000 Stellen. Ebenso herrscht ein akuter Mangel in der Pflege, Bildung, Schule und in zentralen Bereichen der öffentlichen Verwaltung.

Einen „Öffentlichen Beschäftigungssektor“ lehnen wir ab, da er fester Bestandteil des Hartz-IV-Systems ist und sich z.B. von dem inzwischen ausgelaufenen Hartz-IV-basierten Arbeitsmarktinstrument „Bürgerarbeit“ kaum unterscheidet. Er hat bisher (und zwar auch in Berlin und Brandenburg) nicht nur zur Voraussetzung, dass die Menschen „multiple Vermittlungshemmnisse“ aufweisen müssen, sondern auch zu einem „Zwei Klassen-Arbeitsmarkt“ führt.

Der BSPR/Jürgen Aust werden beauftragt, eine griffige Stellenzahl für den ÖD einzusetzen.


7.
Diesen Antrag der BAG Hartz IV unterstützt die AKL:

In Zeile 717 steht zur Mindestsicherung – Die Höhe muss derzeit 1.050 Euro betragen.

Dies ist um „netto“ zu ergänzen.

Begründung:
In Zeile 561 f. steht: Wir wollen eine Solidarische Mindestrente von 1.050 Euro netto im Monat – darunter droht Armut.“ Netto gilt natürlich auch für die 1.050 Euro Mindestsicherung.

8.
Zeilen:
783 ab „Wir wollen als…“ bis „ …ausgleichen soll.“ in Zeile 792 ersetzen durch

„Wir fordern, die Kinderregelsätze im SGB II in den drei Altersstufen um jeweils 50% zu erhöhen, um dadurch die skandalöse Kinderarmut angemessen zu bekämpfen. Dadurch hätte die Altersgruppe der Kinder von 0 – 5 Jahren monatlich 355,50 €, der Kinder von 6 – 13 Jahren monatlich 436,50 € und der Kinder von 14 – 17 Jahren monatlich 466,50 € zur Verfügung. Gleichzeitig fordern wir, dass das Kindergeld den Eltern im Hartz-IV-Bezug anrechnungsfrei bleibt, so wie es bei jedem Millionärshaushalt der Fall ist.“

795 – 796 ab „Wenn diese…“ streichen

Begründung:
Die Kindergrundsicherung ist im System unserer sozialpolitischen Forderungen ein gewisser „Fremdkörper“, da sie für Kinder quasi ein bedingungsloses Grundeinkommen bedeutet, was aber bisher für Erwachsene nicht gefordert wird. Darüber hinaus enthält diese Forderung keinerlei Differenzierung nach Altersgruppen, so dass das z.B. dreijährige Kind genauso viel erhalten würde, wie der 17-jährige Heranwachsende. Schließlich dürfte es auch kaum vermittelbar sein, dass wir für erwachsene Leistungsbezieher*innen (nur) eine Erhöhung des Regelsatzes auf 560 € fordern und für jedes Kind einen solchen (bedingungslos) von sogar 564 €.

9.
Diesen Antrag der BAG Hartz IV unterstützt die AKL:

Streichen:
Ab Zeile 1870 Wir sehen für die Reform des BAföG zwei Schritte vor: Wir setzen uns in einem ersten Schritt für eine Erhöhung des Grundbetrages um 10 Prozent ein. Der Teil des BAföG, der die Wohnkosten decken soll, wird um 100 Euro auf 350 Euro – die durchschnittlichen Mietkosten eines WG-Zimmers – erhöht. Der BAföG Fördersatz muss zudem regelmäßig und automatisch an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden. Schließlich sehen wir zusätzliche Kosten für wichtige studienspezifische Anschaffungen vor. Ein so berechneter BAföG-Satz läge bei 984 Euro. Perspektivisch wollen wir ein elternunabhängiges, rückzahlungsfreies BAföG in Höhe von 1.050 Euro.

Ersetzen durch:
Wir setzen uns für ein elterunabhängiges, rückzahlungsfreies BAföG in Höhe von 1.050 Euro netto ein. Der BAföG Fördersatz muss regelmäßig und automatisch an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden.
Begründung:
a) Fakt ist: Mit 24 Prozent hatte die Gruppe junger Erwachsener im Alter von 18 bis unter 25 Jahren im Jahr 2014 das höchste Armutsrisiko (damalige Armutsrisikogrenze 1.050 Euro netto). In dieser Gruppe geht ebenfalls ein großer Anteil einem Studium (oder einer Lehre) nach. Oft leben sie bereits in einem eigenen Haushalt, verfügen gleichzeitig aber nur über geringe finanzielle Mittel. Diese Gruppe hatte übrigens mit 7,3 Prozentpunkten den zweithöchsten Anstieg von Armut seit 1994. Vgl. DIW Wochenbericht 4/2017, S. 78-80.
Es ist nicht einsichtig, warum Studierende eine geringere, vor Armut schützende Mindestabsicherung haben sollen als Rentnerinnen und Rentner, als Erwerbslose und Erwerbsunfähige. Studierende sind nicht Menschen zweiter Klasse und haben wie alle das Recht auf Sicherung der sozialen Garantien und ein Leben in Freiheit von Armut.

b) Die 984 Euro im Leitantrag beinhalten den zweckgebundenen ausbildungsspezifischen Sonderbedarf (Bücher, Lehrmaterial, Gebühren usw.) derzeit in Höhe von rund 130 Euro (vgl. BSG, Urteil vom 17. 3. 2009 – B 14 AS 63/07 R, 20 % vom BAföG-Bedarfssatz). Das sind Mittel also, die nicht für die übliche Existenz- und Teilhabesicherung zur Verfügung stehen. Damit stehen für die Sicherung der Existenz und Teilhabe bei 984 Euro BAföG sogar nur 854 Euro zur Verfügung. Das sind 200 Euro weniger als die Armutsgrenze von 1.050 Euro.

10.
Zeile 3249 – 3251 den Satz beginnend mit „Seit 16 Jahren…“ bis „…Krieg gegen den Terror“ ändern in:

Seit 16 Jahren führen die USA und die NATO mit Beteiligung Deutschlands einen Krieg um Einflussnahme und Zugriff auf die Ressourcen in Zentralasien und dem Nahen Osten. Die Kriege in Afghanistan und dem Irak haben zur Destabilisierung der Regionen geführt und das Entstehen des „Islamischen Staates – Daesh“ begünstigt. Der angebliche „Krieg gegen den Terror“ ist gescheitert……

Begründung:
DIE LINKE sollte schon die Ursachen der Kriege benennen und nicht einfach den Terminus „Krieg gegen den Terror“ übernehmen. Das hat dann den Anschein, als ob es den westlichen Staaten wirklich um Terrorbekämpfung ginge. Obwohl sie in Wirklichkeit ihre geostrategischen Interessen verfolgen.

11.

Zeile 3251 und 3254
„Krieg gegen den Terror“ immer in Anführungszeichen setzen.
Begründung:
Bei dem sog. „Krieg gegen den Terror“ geht es den USA und der EU um den Zugang zu Ressourcen und um geostrategische Interessen. Wenn wir den Terminus einfach übernehmen, machen wir uns zu Verbündeten der kriegführenden Staaten.

12.

In Zeile 3518 nach „Wir wollen die NATO auflösen“ den Halbsatz „und durch ein kollektives Sicherheitssystem unter Einbeziehung von Russland ersetzen, das auf Abrüstung zielt.“
ersetzen durch

„da sie als Militärbündnis der Herrschenden der Abrüstung und dem friedlichen Zusammenleben der Völker im Wege steht.“

Begründung:
Die Ersetzung der Nato durch ein kollektives Sicherheitssystem unter Einschluss Russlands würde eine Zustimmung aller beteiligten Großmächte voraussetzen und ist als friedliches Sicherheitssystem auf der Basis kapitalistischer Produktionsverhältnisse, die den Krieg in sich tragen wie Wolken den Regen, ohnehin nicht möglich. Weder der Nato-Austritt Deutschlands, noch die Auflösung der Nato dürfen daher von der Etablierung neuer Militärbündnisse der Herrschenden abhängig gemacht werden. Die mit dem Austritt Deutschlands eingeleitete Auflösung der Nato wäre in jedem Fall ein Fortschritt im weltweiten Kampf für Frieden und Abrüstung.

13.

Zeile 3520 – 3521 den Satz ändern in:

Wir wollen, dass die Bundeswehr dem Oberkommando der NATO entzogen wird und die Bundesrepublik die Mitgliedschaft in der NATO kündigt. Ein erster Schritt dahin ist der Austritt aus den militärischen Strukturen des Bündnisses.
Begründung:
Die NATO aufzulösen ist ein schwieriger Schritt, weil alle Mitgliedsstaaten mitmachen müssen. Aber die BRD kann die Mitgliedschaft jederzeit kündigen und das würde das Kriegsbündnis entscheidend schwächen. Ein erster Schritt dahin ist der Austritt aus den militärischen Strukturen, wie es ja im Entwurf bereits steht.

14.

Zeile 3541 „Kampfeinsätze der Bundeswehr“ ersetzen durch „Auslandseinsätze“, so dass der Satz wie folgt lautet:

DIE LINKE wird sich nicht an einer Regierung beteiligen, die Aufrüstung und Militarisierung vorantreibt, die Kriege führt oder Auslandseinsätze der Bundeswehr zulässt.

Begründung:
DIE LINKE als Friedenspartei wendet sich konsequent gegen alle Auslandseinsätze der Bundeswehr und wird keine Einzelfallprüfung oder Differenzierung in Auslands- und Kampfeinsätze zulassen. Voraussetzung für eine Regierungsbeteiligung ist eine Änderung der Kriegslogik der anderen Parteien nicht die Aufgabe der Friedenspositionen der LINKEN.

15.

Zeile 3579 einfügen: „Die PDS als eine der Vorläuferparteien der LINKEN hat die Einführung des Euro abgelehnt. Die seitherige Entwicklung zeigt, wie richtig diese Haltung war.“

Begründung: Unabhängig davon, wie wir heute einen Ausstieg beurteilen, lohnt es sich, daran zu erinnern, dass die damaligen Warnungen berechtigt waren.

16.

Zeile 3582 einfügen: „Die LINKE verteidigt das Recht von Euro-Mitgliedsstaaten, aus der Gemeinschaftswährung auszusteigen, wenn eine demokratische Mehrheit in ihnen das beschließt und lehnt schikanöse Bedingungen für solche Länder ab. Sie ist der Überzeugung, dass ein solcher Ausstieg nur dann, wenn er mit sozialistischer Politik verbunden ist, im Interesse der Mehrheit der Bevölkerung sein kann. Die LINKE lehnt alle Bestrebungen ab, Euro-Länder, die die neoliberale Politik beenden wollen, mit der Drohung eines Ausschlusses aus der Eurozone zu erpressen.“
Begründung (für 14 und 15):
Auch wenn in der LINKEN die Frage der Euromitgliedschaft kontrovers ist und eine Mehrheit gegen einen Ausstieg sein dürfte, sollten wir auf jeden Fall das Recht von Ländern verteidigen, aus dem Euro auszusteigen und zugleich neue Erpressungen à la Griechenland 2015 klar ablehnen.


17.
Zeile 3583 „DIE LINKE will einen Neustart der Europäischen Union.“
ändern in

„DIE LINKE will eine Initiative für eine Europa von Untern, gegen die neoliberale EU der Banken und Konzerne.“

Begründung:
Einen Neustart der EU kann es nicht geben, da die EU kein Staat ist und die im Lissabon-Vertrag festgeschriebenen vier Grundfreiheiten und das Wettbewerbsrecht vor dem Zugriff demokratischer Mehrheiten geschützt sind. Deshalb brauchen wir wie es in Zeile 3585
heißt: „eine grundsätzliche soziale und demokratische Alternative zu dieser neoliberalen EU.“

18.

Zeile 3661 „Statt einer im Kern undemokratischen EU wollen wir die Institutionen der EU grundlegend demokratisieren und einen Neustart für die Demokratie in Europa.“ ändern in

„Statt einer undemokratischen EU, die sich in ihren Verträgen und Institutionen dem Wettbewerbsrecht und den Grundfreiheiten von Kapital, Waren, Arbeit und Dienstleistungen verschrieben hat wollen wir ein solidarisches, sozialistisches und demokratisches Europa von unten.“

Begründung: Einen Neustart der EU kann es nicht geben, da die EU kein Staat ist und die im Lissabon-Vertrag festgeschriebenen vier Grundfreiheiten und das Wettbewerbsrecht vor dem Zugriff demokratischer Mehrheiten geschützt sind. Deshalb brauchen wir wie es in Zeile 3585
heißt: „eine grundsätzliche soziale und demokratische Alternative zu dieser neoliberalen EU.“

19.

Zeile 3704 den Satz streichen: „als Bestandteil für einen sozialen Neustart der EU.“

Begründung:
Ein Neustart der EU ist unter den Bedingungen des Kapitalismus illusorisch. Deshalb sollte dieser Halbsatz einfach gestrichen werden.

20.

Nach Zeile 3959 anfügen – „Wir fordern die Abschaffung von §§ 129a, 129b StGB.“

Begründung:
Die Auswirkungen des Auslandsterrorismus in Form der damaligen Einführung der
„Antiterrorparagraphen“ beeinflussen die deutsche Innenpolitik derart, dass der Punkt
Sicherheitsbestreben dermaßen in den Vordergrund gestellt wird, dass demgegenüber der Wert der Freiheit des Menschen verdrängt wird – zu Lasten der Bürger*innenrechte und Grundrechte.

Durch die Kontrollmechanismen – wie beispielsweise die Ausforschung, mittels derer sich schon mit dem Anfangsverdacht Sonderbefugnisse für die Ermittlungsbehörden eröffnen, die diese Sonderstrafrechtstatbestände ermöglichen – legitimieren sich nachrichtendienstliche und politische Überwachungsmaßnahmen. Diese politischen undurchsichtigen Ausforschungs- und „Staatsschutzparagraphen“ kollidieren mit den Grundrechten (zudem steht § 129 b StGB, durch den Verzicht auf individuellen Schuldnachweis, als Kollektivtatbestand im Widerspruch zu dem im Strafrecht verankerten Bestimmtheitsgrundsatz).

Der § 129 StGB ist ein politisch motivierter Straftatbestand, der, wie die Historie zeigt, auch immer wieder gegen politische Gruppen bzw. gegen politisch aktive Menschen angewendet wird – nicht zuletzt als Auffangtatbestand zu § 129b StGB, sofern sich Terrorismusvorwürfe nicht nachweisen lassen.

Ferner dient der § 129 StGB als Mittel zur Durchsetzung des PKK-Verbots und somit der Verfolgung der PKK Führungskräfte.

21.
Zeile 4460 „Kampfeinsätze der Bundeswehr im Ausland“ ersetzen durch „Auslandseinsätze der Bundeswehr“, so dass der Satz dann wie folgt lautet:

Wir kämpfen für eine bessere Zukunft, dabei halten wir uns an klare Linien: An einer Regierung, die Kriege führt und Auslandseinsätze der Bundeswehr zulässt, die Aufrüstung und Militarisierung vorantreibt, die Privatisierungen der Daseinsvorsorge oder Sozialabbau betreibt, deren Politik die Aufgabenerfüllung des Öffentlichen Dienstes verschlechtert, werden wir uns nicht beteiligen.
Begründung:
DIE LINKE als Friedenspartei wendet sich konsequent gegen alle Auslandseinsätze der Bundeswehr und wird keine Einzelfallprüfung oder Differenzierung in Auslands- und Kampfeinsätze zulassen. Voraussetzung für eine Regierungsbeteiligung ist eine Änderung der Kriegslogik der anderen Parteien nicht die Aufgabe der Friedenspositionen der LINKEN.