01.12.2011

Auch bei einem Mitgliederentscheid: Mindestquotierung beachten!

Antikapitalistische Linke für inhaltliche Arbeit anstelle von monatelanger Selbstbeschäftigung

Dietmar Bartsch hat gestern seine Kandidatur für den Parteivorsitz erklärt und diese mit der Forderung nach einem Mitgliederentscheid, der vor Ostern abgeschlossen sein soll, verbunden. Dazu erklärt die Antikapitalistische Linke (AKL):

Sofern es zu einem Mitgliederentscheid über den Parteivorsitz kommt, muss dabei die in der LINKEN satzungsgemäß verankerte Mindestquotierung beachtet werden. Konkret bedeutet dies, dass es mindestens zwei Entscheide geben muss. In einem ersten Entscheid müssen sich die Mitglieder der Partei entscheiden können, welche Frau sie dem Parteitag empfehlen, zur Vorsitzenden zu wählen. Im zweiten Entscheid würde dann eine gemischte Liste aufgestellt, auf der Frauen wie Männer gleichermaßen antreten könnten. Nur so ist gewährleistet, dass die zukünftige Doppelspitze der Partei nicht nur aus einem geschlechterquotierten Doppel, sondern auch aus zwei Frauen gebildet werden kann. Diese Möglichkeit ist in der Satzung der Partei verankert.

Vor diesem Hintergrund ist die Ankündigung des ehemaligen Geschäftsführers, den Mitgliederentscheid vor Ostern abschließen zu wollen, um den Wahlkampfendspurt in Schleswig Holstein nicht zu gefährden, zeitlich nicht möglich. Die laut Satzung zur Einhaltung der Mindestquotierung mindestens notwendigen zwei Entscheide sind in dieser kurzen Zeitspanne nicht durchführbar, zumal den Mitgliedern und KandidatInnen ausreichend Zeit zur Befragung und Vorstellung gegeben werden muss. Die Antikapitalistische Linke erwartet von Kandidatinnen und Kandidaten für den Parteivorsitz, dass sie eine solch grundlegende Satzungsregelung wie die Mindestquotierung nicht ignorieren. Wir sehen DIE LINKE in der Verantwortung, in den nächsten Monaten Widerstand gegen Krise und Krieg zu mobilisieren, anstatt eine monatelange Personaldebatte zu führen.

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