28.04.2010

Rente als Lottospiel

Mit Riester in den Ruin. Die folgenreiche Abkehr von der umlagefinanzierten Altersvorsorge

Sahra Wagenknecht
Gut zu wissen, daß es wenigstens einen Menschen gibt, für den sich die Einführung der staatlich geförderten privaten Riester-Rente in jedem Fall gelohnt hat: für deren Schöpfer und Namensgeber nämlich, den ehemaligen Gewerkschaftsfunktionär und SPD-Arbeitsminister Walter Riester, der zwischen 2005 und 2009 mindestens 450000 Euro für seine bei Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen außerordentlich gefragten Vorträge eingesackt und sich damit in der letzten Legislatur den Spitzenplatz unter den bestbezahlten Bundestagsabgeordneten mit Nebentätigkeiten gesichert hatte. Kein gekaufter FDP-Schnösel und auch kein fest in Wirtschaftsmandate eingebundener CDU-Mann konnten da mithalten. Nach dem 27.September 2009 wechselte der gefragte Sozialdemokrat dann vom Bundestag in den Aufsichtsrat der Union Asset Management Holding, einem privaten Finanzdienstleister, dessen Vertrieb von Altersvorsorgeprodukten Riester seither mit Rat und Tat unterstützt, wobei die eigenen Bezüge unter diesem Wechsel sicherlich nicht gelitten haben. Da eventuelle ökonomische Fachkenntnisse des Exministers als Grund für das anhaltende Interesse der Finanzbranche an seiner Person ausscheiden, bleibt als Erklärung nur, daß es auch im härtesten Busineß so etwas wie Dankbarkeit gibt – zumindest im Falle überragender Verdienste um die Förderung der Profitrate, wie sie Walter Riester ohne Zweifel vorzuweisen hat.

Über die unter Schröder und Riester eingeleitete Zerschlagung der gesetzlichen Rente und die damit einhergehende Installierung einer staatlich bezuschußten privaten Rentenvorsorge ist bereits viel geschrieben worden. Die verheerenden Folgen der rot-grünen Rentenreformen für das gesetzliche Rentenniveau liegen inzwischen auf der Hand und sind für die Neurentner der letzten Jahre bereits schmerzlich spürbar. Die Altersarmut steigt; seit 2003 haben sich die Ausgaben für die Grundsicherung, die Senioren mit Niedrigstrenten unterhalb des Hartz-IV-Niveaus bekommen, mehr als verdreifacht. Noch düsterer ist der Ausblick für die Zukunft. Ab 2030 etwa wird ein Durchschnittsverdiener selbst nach 30 langen Beitragsjahren nicht über das Elendslos einer Rente von 660 Euro (in heutiger Kaufkraft gerechnet) hinaus sein. Wer nur 2000 Euro brutto verdient, darf für eine Rente auf diesem Level sogar 38 Jahre malochen. Entsprechend schätzt der Sozialverband Deutschland, daß mindestens 35 Prozent der heute Beschäftigten auf eine Rente unterhalb der Grundsicherung zusteuern. Im Osten Deutschlands soll dieses Schicksal sogar mehr als der Hälfte der Erwerbstätigen blühen.

Trübe Aussichten, zu denen von Politik wie Finanzlobby gebetsmühlenartig eine einzige verheißungsvolle Alternative propagiert wird: verstärkte private Vorsorge. Daß die Propagierung der privaten Riester-Rente angesichts sinkender Löhne und eines florierenden Hungerlohnsektors für viele Beschäftigte der blanke Hohn ist, weil sie sich das Zusatzsparen schlicht nicht leisten können, wurde bereits oft und zu Recht kritisiert. Daß die Verlagerung von der gesetzlichen auf die private Rentenvorsorge vor allem die Unternehmen begünstigt, die damit jenen Teil der Lohnkosten einsparen, den sie bisher zur Finanzierung angemessener Rentenbeiträge ihrer Beschäftigten bereithalten mußten, ebenso. Denn »Riestern« muß eben jeder Lohnabhängige für sich allein, da gibt es keinen Arbeitgeberbeitrag. Das alles aber soll hier nicht unser Thema sein.

Jede Menge Spielgeld

Womit wir uns im folgenden beschäftigen wollen, ist eine andere Frage: Wie sicher ist eigentlich die Riester-Rente, die sich immerhin bereits 13 Millionen Menschen in Deutschland oft genug vom Munde absparen, um im Alter gröbster Armut zu entgehen? Erfüllt sie wenigstens für die, die sie sich mehr oder weniger leisten können, das, was sie verspricht?

Immerhin war eines der Hauptargumente, mit dem die Einführung der kapitalgedeckten privaten Rente gerechtfertigt wurde, daß letztere den künftigen Rentnern eine höhere »Rendite« auf ihre eingezahlten Beiträge bieten würde als die umlagefinanzierte gesetzliche Rente. Gleiche Einzahlungen in ein kapitalgedecktes System führten, so die ständig wiederholte Botschaft, am Ende zu höheren Auszahlungen und somit besseren Renten.

Bevor wir uns der Antwort auf die Frage nähern, wie die erwartbare Rendite der Riester-Rente für die Sparer tatsächlich aussieht, schauen wir uns zunächst das Ungeheuer genauer an, das die rot-grüne Bundestagsmehrheit am 26. Januar 2001 per Altersvermögensergänzungsgesetz ins Leben gerufen hatte und das ab 1. Januar 2002 durch unser aller Leben zu irrlichtern begann. Bis zu 2100 Euro jährlich kann jeder abhängig Beschäftigte seither dem Anbieter eines Riester-Vertrages in den Rachen werfen, mindestens aber müssen es vier Prozent des Vorjahreseinkommens sein. Als Dank für diese milde Gabe an die Finanzindustrie gibt’s pro Jahr 154 Euro vom Staat dazu, und für jedes Kind noch einmal 185 beziehungsweise 300 Euro (wenn das Kind nach dem 1.1.2008 geboren ist). Wer gut verdient, kann sich statt der Zulagen auch entsprechende Steuerfreibeträge für seine Riester-Zahlungen sichern und bekommt dann von Vater Staat noch deutlich mehr geschenkt. Gut zweieinhalb Milliarden läßt sich die öffentliche Hand die Riester-Förderung inzwischen pro Jahr kosten, insgesamt 6,5 Mil­liarden Euro Steuergeld wurden bisher für diesen Zweck verbraten.

Und es könnte noch wesentlich mehr werden. Denn tatsächlich haben bisher nur etwa 37 Prozent der Berechtigten eine entsprechende Police abgeschlossen. Das gesamte Nachfragepotential wird auf 30 bis 36 Millionen Verträge geschätzt. Würden alle Riester-Förderberechtigten tatsächlich vier Prozent ihres Bruttolohns ansparen, entstünde bis zum Jahr 2050 in der Verfügung von Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen ein zusätzlicher Kapitalstock von rund 2,3 Billionen Euro. Jede Menge Spielgeld zum Zocken und Abzocken, zum Wetten und Profite machen.

Regierung zeigt Desinteresse

Kein Wunder, daß die Finanzindustrie das Projekt von Beginn an mit äußerstem Interesse und nicht geringem Druck vorangetrieben und die Parteien der Schröder-Koalition nach willfähriger Ausführung mit Spenden verwöhnt hat. Den Löwenanteil am Riester-Markt konnten sich bisher die Versicherungen mit fast zehn Millionen Verträgen unter den Nagel reißen. 600000 Riester-Anleger zahlen in Banksparpläne ein und 2,57 Millionen haben sich für fondsgebundene Angebote entschieden, die teils von Banken und Versicherungen, teils von kleineren Finanzdienstleistern angeboten werden.

Daten zur konkreten Ausgestaltung des riesigen Riester-Marktes sind schwer zu finden, und die diversen Bundesregierungen haben in dieser Frage bisher vor allem eines gezeigt: Desinteresse. Wer den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages nach Details der immerhin hochsubventionierten Riester-Verträge fragt, bekommt zur Antwort: »Über detaillierte Angaben zur Ausgestaltung der einzelnen Verträge verfügen weder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.« Nun ja. Im November 2008 – fast sieben Jahre nach Einführung der Riester-Rente! – hat sich das Bundesministerium für Finanzen immerhin vom Finanzausschuß bewegen lassen, ein Gutachten unter dem Titel »Transparenz von privaten Riester- und Basisrentenprodukten« in Auftrag zu geben, dessen Ergebnisse in den nächsten Monaten vorliegen sollen.

Das Nicht-wissen-wollen hat seinen Grund. Immerhin ist das Geschäft mit den Riester-Produkten auch deshalb so profitabel, weil sich die Finanzlobby bei den Rahmenbedingungen der Riester-Verträge auf ganzer Linie durchgesetzt hatte: Sie kann mit dem Geld der Riester-Sparer (fast) alles machen. Es gibt weder eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestverzinsung der Beiträge noch eine Obergrenze für Abschlußkosten und Provisionen der Anbieter noch generelle Einschränkungen, in welche Finanztitel das Geld der Riester-Sparer versenkt werden darf und in welche vielleicht besser nicht. Diese Nachlässigkeit des Gesetzgebers ist umso dreister, als es sich immerhin um ein vom Staat mit viel Geld gefördertes Projekt handelt und den Beschäftigten die elende Riesterei durch Zerstörung der gesetzlichen Rente faktisch aufgezwungen wird. Es gibt zwar keine Pflicht zum Abschluß eines Riester-Vertrags, aber angesichts eines gesetzlichen Rentenniveaus unter der Armutsgrenze kann von einer freiwilligen Entscheidung pro oder contra private Rentenvorsorge im Ernst nicht die Rede sein.

Sicherheit sieht anders aus

Gesetzlich festgelegt ist für die Riester-Rente nur, daß die Anbieter den Erhalt des Kapitals garantieren müssen, das heißt: der Nominalwert der eingezahlten Beiträge muß zu Beginn der Auszahlungsphase ohne Verlust in den Büchern des Anbieters stehen. Das gaukelt Sicherheit vor, bedeutet aber ganz und gar keine. Und zwar nicht nur dann nicht, wenn die von einigen Inflationshysterikern immer wieder beschworenen hohen Teuerungsraten irgendwann tatsächlich eintreten und die erhoffte Rente in Luft auflösen. Selbst wenn die Preissteigerung in dem Rahmen verbleibt, den die meisten Ökonomen als vernünftig ansehen und den selbst die inflations-neurotische Europäische Zentralbank als Preisstabilität definiert, nämlich bei jährlichen Werten um die zwei Prozent, wäre bei einem über dreißig Jahre laufenden Vertrag am Ende real gerade noch gut die Hälfte des ursprünglich eingezahlten Geldes verfügbar. Sollte sich die Inflation bei drei Prozent einpegeln, sind 60 Prozent futsch, bei einer durchschnittlichen Preissteigerungsrate von fünf Prozent sogar 80 Prozent. Sicherheit sieht anders aus.

Einer der Gründe, warum ein Großteil der Riester-Sparer nach Versicherungspolicen greift statt nach Bank- oder Fondssparplänen, liegt vermutlich darin, daß die Versicherer dem Anleger neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalerhalt immerhin noch einen Mindestzins auf sein Geld garantieren. Dieser liegt aktuell bei 2,25 Prozent, was immerhin mehr ist als das, was Sparern derzeit auf Bankkonten geboten wird. Nimmt man dauerhaft eine Preissteigerung auf dem Niveau der letzten Jahre an, bliebe in diesem Falle tatsächlich zumindest die Kaufkraft des eingezahlten Geldes erhalten, mehr allerdings auch nicht.

Wer indessen allein auf die Zinsen guckt, ist den Versicherern schon auf den Leim gegangen, denn diese lassen sich besagte Garantie so gut bezahlen, daß sie am Ende nicht mehr allzu viel wert ist. Denn den garantierten Mindestzins gibt’s nicht etwa auf die gesamte Beitragssumme, sondern nur für den Teil des angesparten Geldes, der nach Abzug der Kosten und Provisionen der Versicherung übrig bleibt. Und letztere sind so üppig, daß laut Stiftung Warentest der Sparer am Ende maximal eine Verzinsung von ein bis zwei Prozent erwarten kann. Die Wirtschaft muß also weiter am Rande der Deflation dümpeln, damit der Riester-Rentner mit Versicherungspolice wenigstens die Kaufkraft wieder ausgezahlt bekommt, auf die er in der Einzahlungsphase verzichtet hat.

Sparen ohne Garantie

Anders als die Riester-Versicherungen garantieren die Riester-Banksparpläne gar nichts. Bei solchen Produkten variieren die Zinsen mit der aktuellen Marktlage und sind damit aktuell vor allem eins: mickerig. Wenigstens aber fallen bei solchen Produkten in der Regel kaum zusätzliche Kosten und Gebühren an. Die fondsgebundenen Riester-Angebote wiederum versprechen viel, garantieren aber auch nichts und sind mit Blick auf Kosten und Provisionen zum Teil noch teurer als die Versicherungspolicen. Völlig legal sind hier übrigens auch Angebote, bei denen die gesamten Ersparnisse des künftigen Riester-Rentners in Aktien fließen.

Ob unter diesen Bedingungen der vorgeschriebene Werterhalt überhaupt gewährleistet werden kann, soll uns erst weiter unten interessieren. Besonders übel sieht es aber in jedem Fall für jene Sparer aus, die solche Riester-Verträge vorfristig kündigen müssen oder einfach den Anbieter wechseln wollen. Hat der Betreffende einen fondsgebundenen Riester-Vertrag abgeschlossen und liegt der Aktienmarkt gerade darnieder, ist ein Großteil des Geldes eben weg. Denn bei vorfristigen Kündigungen gilt die gesetzliche Nominalwertgarantie nicht.

Aber auch, wer dachte, er sei mit einer Riester-Versicherungspolice auf der sicheren Seite, kann bei vorfristiger Kündigung sein blaues Wunder erleben. Versicherer wie Fondsanbieter dürfen nämlich ihre Provisionen auf die gesamte hypothetische Beitragssumme, die beispielsweise ein Vertrag von 30 Jahren einspielen würde, bereits in den ersten fünf Jahren in Rechnung stellen und von den Beiträgen abziehen. Trotz garantiertem Mindestzins kann so auch ein Riester-Versicherungsvertrag tief ins Minus rutschen. Bei vorzeitiger Auflösung ist dann ein Teil der eingezahlten Beiträge für den Sparer auf Nimmerwiedersehen verloren.

Wie wichtig den Anbietern die geballte Kostenerhebung in den ersten fünf Jahren ist, läßt sich daran ablesen, daß sie die Riester-Produkte überhaupt erst dann massiv zu vertreiben begannen, als ihnen dies gesetzlich erlaubt wurde. Am Anfang hatte Riester nämlich ins Gesetz geschrieben, daß die anfallenden Kosten über zehn Jahre gestreckt werden müßten. Das aber war den auf ihre Kurzfristrenditen schielenden Finanzkonzernen viel zu lang. Erst im Jahr 2005, als diese Frist auf fünf Jahre reduziert wurde, begann die große Zeit der Riester-Verträge. Seither wird – Finanzkrise hin oder her – zumindest in diesem Geschäft Kasse gemacht.

Exorbitante Vertragskosten

Im Schnitt gehen bei Fondssparplänen etwa fünf Prozent der Beitragssumme an den Anbieter, einige zocken aber noch mehr ab. Bei der Alten Leipziger etwa sind es 14,21 Prozent. Wer mehr einzahlt als im Vertrag ursprünglich vereinbart, wird meist nochmals kräftig zur Kasse gebeten. Noch unverschämter sind die meisten Fondsgesellschaften bei den staatlichen Zulagen: Die Gothaer sahnt von jeder Zulage 13 Prozent ab, die Hamburg-Mannheimer und die Victoria genehmigen sich sogar 16,5 Prozent. Dazu kommen in der Regel noch pauschale Kosten pro Jahr und sogenannte Verwaltungsgebühren. Der Ökonom Prof. Andreas Oehler von der Uni Bamberg hat errechnet, daß bei 45jährigen Riester-Sparern mehr als 75 Prozent und bei 30jährigen sogar ganze 90 Prozent der staatlichen Zulagen allein durch die Kosten der Finanzanbieter aufgefressen werden. Daran wird sich so bald auch nichts ändern. Immerhin hat die Bundesregierung erst im Februar 2010 auf eine Anfrage der Linken hin klargestellt: »Auf die Kostenstrukturen der Anbieter von Altersvorsorgeprodukten hat die Bundesregierung (…) keine Einflußmöglichkeiten.« Ja, warum eigentlich nicht?

Tatsächlich könnte die Staatsknete also gut und gern auch gleich direkt an den betreffenden Versicherungskonzern oder die Bank überwiesen werden. Nun mögen einige argumentieren, daß der künftige Rentner so immerhin die entsprechenden Kosten nicht selbst aufbringen muß. Aber auch dieses Argument trägt nicht. Ganz abgesehen von der Frage, wozu man zur Sicherung eines ordentlichen Ruhestandsgeldes die Finanzhaie überhaupt braucht und weshalb die Gesellschaft ihnen irgend­einen müden Euro Provision zahlen sollte, belegen Vergleichsstudien– etwa des Magazins ökotest vom Dezember 2009–, daß die Vertragskosten bei Riester-Renten in der Regel höher sind als bei ungeförderten Privatrenten. Vielfach böten Rentenversicherungen mit Riester-Förderung bei gleichen Beiträgen sogar trotz staatlicher Zulagen am Ende weniger Leistung als jene Rentenpolicen, die Besserverdienende und Selbständige schon immer auf eigene Rechnung abgeschlossen haben. Das mag einer der Gründe dafür sein, warum es relativ wenige wirklich wohlhabende Beschäftigte unter den Riester-Sparern gibt. Nur 8,1 Prozent hatten 2006 ein Jahreseinkommen von über 50000 Euro; etwa 70 Prozent verdienten nicht mehr als 30000 Euro.

Faktisch enteignet

Dazu paßt, daß gut 40 Prozent der riesternden Zulagenempfänger noch nicht einmal die volle Höhe der staatlichen Förderung erhalten. Oft dürfte es sich dabei um Niedrigverdiener handeln, die es nicht schaffen, tatsächlich die geforderten vier Prozent ihres Einkommens zu sparen, weil sie es schlicht zum Leben brauchen. Fast immer handelt es sich in solchen Fällen um Verträge, die dem Sparer nie eine relevante Zusatzrente sichern werden. Für die Anbieter sind sie aber dessenungeachtet ein gutes Geschäft, denn sie streichen ihre Gebühren und Provisionen ja trotzdem ein.

Zumal bei Geringverdienern die »Chance« besonders groß ist, daß solche Verträge vorzeitig gekündigt werden. Und der profitabelste Riester-Sparer ist für die Geldindustrie jener, dem in den ersten fünf Jahren die Puste ausgeht. Dann sind die höchsten Provisionen verdient und der Anbieter muß sich mit dem Minivertrag nicht weiter rumärgern. Zum Glück für die Finanzkonzerne gibt es diese kurzatmigen Riester-Sparer angesichts der konjunkturellen Lage immer häufiger. Allein 2008 soll es mindestens 480000 Vertragsstornierungen gegeben haben. Zumindest ist das die offizielle Zahl, die von der Versicherungswirtschaft an den Finanzminister gemeldet wird. Andere Quellen (Focus und Tagesspiegel vom 8. bzw. 9.12.2008) sprechen von knapp einer Million Stornierungen. Die Bundesregierung gibt vor, die Zahl der Stornierungen nur für Versicherungsverträge zu kennen und beziffert sie mit insgesamt 1,4 Millionen bis Ende 2008. Nach einer Studie im Auftrag der Postbank vom Oktober 2009 allerdings hatte allein 2008 jeder fünfte Berufstätige seine Beiträge zur privaten Altersvorsorge gekürzt oder die Zahlung ganz eingestellt. Die Datenlage ist unübersichtlich und soll es nach dem Willen der Bundesregierung auch bleiben. Aber völlig klar ist: Wer arbeitslos wird oder durch Kurzarbeit, Outsourcing, Leiharbeit etc. einen erheblichen Teil seines Einkommens verliert, kann den einmal begonnenen Riester-Vertrag in der Regel nicht weiterführen.

Aber selbst wer bis zum bitteren Ende durchhält, kann noch lange nicht sicher sein, daß er wenigstens seine eingezahlten Beiträge zurückerhält. Die Verpflichtung für die Anbieter, den Nominalwert der Ersparnisse zu Beginn der Auszahlungsphase in den Büchern zu haben, bedeutet nämlich längst nicht, daß der Rentner dieses Geld auch wirklich bekommt. Die monatliche Rente wird vielmehr ausgehend von einer fiktiven Lebenserwartung berechnet, die nur wenige Glückliche erreichen. Denn sinnigerweise legen viele Versicherungen ihrer Kalkulation eine Altersgrenze zugrunde, die zehn Jahre über der derzeitigen statistischen Lebenserwartung liegt. Es gibt zwar auch Verträge, bei denen die nach dem Ableben verbliebene Restsumme dann wenigstens an die Erben ausgeschüttet wird. In den meisten Fällen aber ist sie futsch, genauer: ins Eigentum des Versicherers oder der Bank übergegangen.

Finten und Fallen

Verschiedene Studien haben berechnet, daß die »Renditephase« bei privaten Rentenversicherungen frühestens mit 85 Jahren beginnt. Klaus Jaeger, Riester-Experte und Professor für Wirtschaftstheorie an der FU Berlin, kommt nach Musterrechnungen sogar zu dem Schluß, daß man schon seinen 90. Geburtstag erleben muß, damit die Riesterei sich auszahlt (Wirtschaftswoche, 25.7.2009). Kein Wunder, daß angesichts dieser Praktiken selbst das kaum als linkes Frontblatt bekannte Handelsblatt zu dem Ergebnis gelangt: »Die Riester-Rente lohnt sich oft mehr für den Anbieter als für den Sparer. Entsprechend aggressiv wird sie gepuscht.« (HB, 4.2.2009)

Daß die Verträge trotzdem Abnehmer finden, ist nicht erstaunlich. Mit den potentiellen Riester-Rentnern hat der Staat den Banken und Versicherungen Menschen in die Arme getrieben, die in ihrem bisherigen Leben in der Regel keine großen Vermögen anzulegen hatten und entsprechend wenig geübt sind, aus dem Kleingedruckten komplizierter Verträge ihr letztliches Soll und Haben herauszulesen. Auch ist eine Art Grundvertrauen bisher nicht totzukriegen, daß Finanzprodukte, die der Staat bezuschußt und bewirbt, schon niemanden um seine Spargroschen bringen werden. Und die meisten Riester-Verträge sind bewußt so abgefaßt, daß der Betreffende ein Experte sein muß, um die eingebauten Finten und Fallen zu erkennen.

Die Stiftung Finanztest hat sich eine ganze Palette von Verträgen angesehen und festgestellt, daß kein einziger auswies, welche Kosten dem Kunden bereits für Abschluß, Vertrieb und Verwaltung in Rechnung gestellt werden. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die mangelnde Offenlegung der Kosten, zweifelhafte Vertriebsmethoden, schlechte Beratung sowie unverständliche Verbraucherinformationen. Das Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ) belegt in einer Studie, daß Riester-Berater in der Regel besonders risikoreiche Produkte anbieten und Kundenwünsche ignorieren (FTD, 18.11.2009). Der bereits zitierte Prof. Oehler von der Uni Bamberg faßt die aktuelle Marktlage wie folgt zusammen: »Eher dürfte ein Verbraucher mehr spielerisches Glück benötigen, als er sich an Sachverstand sinnvoll aneignen kann, um einem unnötigen Kostenrisiko [beim Abschluß eines Riester-Vertrages] zu entgehen. Vor diesem Hintergrund sollte man nicht von Entscheidungen in einem wettbewerblichen Umfeld der sozialen Marktwirtschaft sprechen, sondern eher von einer Lotterie.«

Der Lebensstandard im Alter als Ergebnis eines Lottospiels – politische Hasardeure, die so etwas verantworten, und Parteien, die sich davon nicht fundamental abgrenzen, sollten eigentlich für immer von jedem politischen Einfluß ferngehalten werden.

Das Problem der Riester-Rente sind keineswegs nur die schamlose Abzocke der Finanzinstitute und intransparente Verträge. Kommen wir daher noch einmal auf die Ausgangsfrage zurück: Worauf stützte sich eigentlich die Annahme von der angeblich höheren »Rendite« kapitalgedeckter Rentensysteme im Vergleich zur Umlagerente?

Wer 30 Jahre lang rund 100 Euro im Monat in eine Riester-Versicherung einzahlt und alle staatlichen Zulagen abgreift, der bekommt ab 67 je nach Anbieter eine Rente von 164 bis 189 Euro garantiert. Eine derart jämmerliche »Rendite« hat die Umlagerente zumindest in der Vergangenheit noch keinem Rentner geboten. Immerhin entsprechen 181 Euro bei einer jährlichen Inflation von zwei Prozent nach 30 Jahren genau der Kaufkraft von heute 100 Euro. Der Rentner muß also uralt werden, um inflationsbereinigt wenigstens das wieder rauszuholen, was er eingezahlt hat.

Natürlich, die genannten Zahlen beziehen sich nur auf das, was die Anbieter garantieren. Versprechen tun sie weitaus mehr, nämlich eine jährliche Wertsteigerung des angesparten Vermögens um mindestens vier, bei fondsgebundenen Angeboten sogar um die sechs Prozent. Bevor wir der Frage nachgehen, wie realistisch solche Versprechungen sind, sehen wir uns näher an, woher die Vermehrung der eingezahlten Beiträge in den beiden alternativen Rentensystemen eigentlich kommt.

Natürlich kann man bei der Umlagerente strenggenommen gar nicht von »Rendite« sprechen, weil hier keine Gelder angelegt und später mit einem Zuschlag wieder ausgezahlt werden. Vielmehr zahlen die jeweils aktuell Beschäftigten mit ihren Beiträgen die Renten der Rentner. Da die Beiträge sich prozentual am Lohn bemessen, ist das System so konstruiert, daß die daraus finanzierbaren Renten mit der Höhe der Löhne ansteigen, was sie über Jahrzehnte auch taten. Wer in den Achtzigern oder Neunzigern in den Ruhestand ging, bekam deutlich mehr Rente, als er selbst einst an Beiträgen ins System eingezahlt hatte. Die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung infolge erhöhter Lebenserwartung konnte diesem System über Jahrzehnte nichts anhaben. Immerhin kamen 1950 auf einen Rentner fast sieben Erwerbstätige, im Jahr 2000 waren es noch vier. Das Umlagesystem ist darüber nicht nur nicht zusammengebrochen, sondern die Leistungen wurden in dieser Zeit sogar massiv ausgeweitet. Möglich war dies dank steigender Produktivität – ein Faktor, den die Kritiker der Umlagerente regelmäßig ausblenden – und steigender Löhne, die die Produktivitätszugewinne zumindest teilweise nachvollzogen. 2030 werden auf einen Rentner noch etwa zwei Menschen im erwerbsfähigen Alter kommen. Der verteilbare Einkommenskuchen pro Kopf der Bevölkerung wird dessenungeachtet – wenn der Kapitalismus die Wirtschaft nicht völlig ruiniert – nicht kleiner, sondern größer sein als heute. Theoretisch wäre damit auch die Finanzierung eines auskömmlichen Ruhestands für Senioren per Umlagerente kein Problem. Was das Umlagesystem tatsächlich seiner Grundlage beraubt, sind stagnierende oder gar sinkende Löhne, die Zerstörung des sozialversicherungspflichtigen Normalarbeitsverhältnisses und hohe Arbeitslosigkeit.

Zum Vorteil des Kapitals

Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wird die Zahl der in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer 2025 übrigens gar nicht unter, sondern etwa auf dem heutigem Niveau liegen. Zugrunde gelegt sind in dieser Berechnung ein jährliches Wirtschaftswachstum von 1,6 Prozent und Produktivitätssteigerungen von 1,3 Prozent. Zwar sinkt nach der gleichen Projektion auch die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter bis 2025 um über zwei Millionen. Dieser Rückgang wird jedoch in der Studie durch eine höhere Beschäftigungsrate kompensiert. Diese Voraussagen mögen eintreten oder nicht, aber darüber entscheidet die wirtschaftliche Entwicklung und jedenfalls nicht die Demographie.

Grob kann man also sagen: Die »Rendite« der gesetzlichen Umlagerente ist immer so hoch wie das Wachstum der Lohnsumme in der betreffenden Wirtschaft. Stagnieren oder sinken die Löhne oder verringert sich die Zahl sozialversicherter Arbeitsplätze, sind per Umlage auch nur noch niedrigere Renten finanzierbar. Steigen dagegen die Löhne, sinkt die Arbeitslosigkeit und verringert sich die Anzahl der Billig- und Hungerlohnjobs, würde ein Umlagesystem auch in Zukunft ohne Probleme anständige Renten finanzieren können.

Wovon hängt im Gegensatz dazu die Rendite eines kapitalgedeckten Rentensystems ab? Offensichtlich von den Kapitalerträgen, die in einem bestimmten Zeitraum von einem durchschnittlichen Portfolio akkumuliert werden können. Dabei ist die Summe aus Gewinn- und Vermögenseinkommen genau der Gegenpart zur Lohnsumme einer Wirtschaft. Je schlechter die Lohnentwicklung, desto größere Teile des Volkseinkommens werden in Form von Zinsen, Dividenden und Unternehmereinkommen eingestrichen, desto höher sind also im Schnitt die Kapitalerträge. Die künftigen Rentner können daher bei einer kapitalgedeckten Rente genau dann mehr Rente bei gleichen Beiträgen erwarten als in einem Umlagesystem, wenn der Kapitalmarktzins höher ist als die Wachstumsrate der Lohnsumme (und zwar soviel höher, daß er auch die deutlich höheren Kosten einer Privatrente in Form der Gebühren und Provisionen der Finanzindustrie kompensiert).

Die These, daß die »Rendite« der Umlagerente schlechter sei als die einer kapitalgedeckten, impliziert daher eine konkrete Annahme über die künftige Einkommensverteilung. Es wird vorausgesetzt, daß die Umverteilung zu Lasten der Arbeit und zum Vorteil des Kapitals immer weitergeht: es also noch mehr Billigjobs gibt, die Reallöhne weiter sinken, eventuell auch die Arbeitslosigkeit weiter ansteigt.

Das entspricht der Entwicklung der letzten Jahrzehnte, und speziell die SPD hat sich nach erfolgter Zerschlagung der gesetzlichen Rente mit Hartz IV, der Liberalisierung der Leiharbeit und anderen Lohndumpingverordnungen kräftig ins Zeug gelegt, diesen Trend zu verstärken. In den Jahren 1992 bis 2007 lagen die realen Kapitalmarktzinsen bei etwa drei Prozent pro Jahr, während die reale Lohnsumme in Deutschland stagnierte. Dennoch sollte nicht vergessen werden, daß das nicht immer so war. In den Siebzigern etwa lagen die Realzinsen ebenfalls bei ungefähr drei Prozent, die reale Lohnsumme dagegen stieg um fünf Prozent pro Jahr.

Aber selbst wenn der Kapitalismus sich zu einer solchen sozialen Bändigung nicht mehr als fähig erweist, sieht es für die künftigen Riester-Rentner nicht wirklich gut aus. Denn die entscheidende Frage ist eben nicht nur, was jeder vom Kuchen abbekommt, sondern vor allem, ob und um wieviel der Kuchen wächst. Da ein Großteil der Vermögen sich hochkonzentriert in den Händen der Reichsten befindet – ein Prozent der Haushalte verfügt in den Industrieländern über etwa die Hälfte des gesamten Geldvermögens –, bedeuten steigende Vermögenseinkommen eine fortgesetzte Umverteilung zugunsten derer, die ohnehin schon mehr als genug haben. Deren Einkommen fließen folgerichtig zu großen Teilen nicht auf die Güter-, sondern immer wieder zurück auf die Finanzmärkte. Finanzblasen, stagnierende Konsumnachfrage und wirtschaftliche Krisenprozesse sind die Folge. Also genau das, was wir aktuell erleben.

Kein Nullsummenspiel

Daß der Zwang zu steigenden privaten Vorsorgeaufwendungen dieses Krisenpotential noch erhöht, darauf hat kürzlich das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) hingewiesen. In einer Studie wird nachgewiesen, daß die Trendwende der deutschen Sparquote nach oben genau mit der Einführung der Riester-Rente zusammenfällt. Das hat zum einen statistische Gründe. Während Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht als Ersparnis gewertet werden, gilt das für Einzahlungen in einen Riester-Vertrag sehr wohl. Aber das ist nicht der einzige Grund. Vielmehr ist die Umschichtung von der gesetzlichen zur privaten Rente für die Beschäftigten eben kein Nullsummenspiel. Sie müssen vielmehr insgesamt einen höheren Teil ihres Einkommens für die Altersvorsorge reser­vie­ren, den sie somit nicht für laufende Konsumausgaben zur Verfügung haben. So sollen die Rentenreformen den Beitragssatz für die gesetzliche Rente bis 2030 bei maximal 22 Prozent deckeln, während er andernfalls auf 25 bis 26 Prozent angestiegen wäre. Für den Beschäftigten bedeutet das, daß er von seinem Lohn elf Prozent in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muß. Aber dazu kommen dann noch jene vier Prozent, die er in einen Riester-Vertrag versenken soll. Ergibt in der Summe eine Rentenvorsorge in Höhe von 15 Prozent des Einkommens, während es ohne Riester und bei Beibehaltung der alten Rentenformel maximal 13 Prozent gewesen wären. Nach Berechnungen des IMK hat die Einführung der Riester-Rente bereits in den letzten Jahren zu einer Dämpfung des realen Konsums um fast eineinhalb Prozent geführt.

Das letzte, was ein Land wie Deutschland, das seit Jahren unter mangelnder Binnennachfrage leidet, nun aber brauchen kann, sind Anreize zur weiteren Erhöhung der Sparquote. Entsprechend warnt das IMK, »daß der gewählte Übergang zu einer verstärkten Kapitaldeckung sowohl Wachstumsprobleme erzeugt als auch zu einer ungenügenden Sicherung im Alter führt«. Die neoliberale Mär, daß hohe Ersparnisse hohe Investitionen nach sich ziehen, hat sich längst vor der Realität blamiert. Denn Deutschlands im internationalen Vergleich relativ hohe Sparquote hat durchaus nicht verhindert, daß die Bruttoinvestitionsquote stetig gesunken ist. Lag letztere 1970 noch bei 25 Prozent, fiel sie bis 2008 auf 18,2 Prozent und damit weit unter den Durchschnitt der OECD-Staaten. Mit einer Nettoinvestitionsquote von vier Prozent vor Ausbruch der Krise belegte Deutschland sogar die Schlußlichtposition im OECD-Vergleich. Die Hoffnung, daß noch mehr Ersparnisse daran etwas ändern, kann niemand im Ernst hegen. Das bedeutet aber: Willentlich und wissentlich wird mit dem Riester-Schwachsinn nicht nur eine rapide ansteigende Altersarmut in Kauf genommen, sondern die gesamte Gesellschaft wird ärmer gemacht, um der Finanzindustrie glänzende Profite zu verschaffen.

Privatrente und Börsenboom

Kommen wir jetzt auf deren – wohlweislich nicht garantierte – Renditeversprechen von vier Prozent und mehr zurück. Derzeit liegen die Geldmarktzinsen bei etwa ein Prozent, langlaufende Staatsanleihen rentieren zwischen zwei und drei Prozent. Wer griechische Staatsanleihen kauft, bekommt tatsächlich über sechs Prozent, aber möchte man wirklich seine Altersvorsorge in griechischen Staatsanleihen investiert sehen? Wir haben oben gezeigt, daß selbst Fonds, die die Riester-Ersparnisse vollständig in Aktien investieren, legal sind und staatlich gefördert werden. Natürlich ist denkbar, daß die Aktienmärkte, die sich von den realen Gewinn- und Umsatzdaten längst abgekoppelt haben, noch einmal zu einer Hausse mit jährlichen Wertsprüngen von sechs Prozent ansetzen. Tatsächlich sind DAX wie Dow Jones in den zurückliegenden 30 Jahren mehr oder weniger stetig angestiegen (zeitweilige Rückschläge inklusive). Wenn man Kurssteigerungen und Dividenden aufs Jahr umrechnet, erhält man eine durchschnittliche Aktienrendite von fast zehn Prozent. Aber in einem längeren historischen Rückblick war diese Periode eher Ausnahme denn Regel. Was sich da im Ergebnis einer aggressiven Umverteilung der Einkommen von unten nach oben aufgebläht hat, ist eine ungeheure Blase, der jede realwirtschaftliche Grundlage fehlt. Denn weder die Gewinne noch– schon gar nicht! – das Wirtschaftswachstum haben mit dem Wertzuwachs der Aktien auch nur annähernd Schritt gehalten.

Statt dessen beruhte der Börsenboom zu wesentlichen Teilen auf einem ordinären Schneeballsystem: er lebte davon, daß fortgesetzt mehr Geld auf die Finanzmärkte floß, als von ihnen abgezogen wurde. Das war zum einen die Folge der Einkommenskonzentration bei den Reichsten, die eben mehr sparen als Otto Normalverdiener. Die Kursgewinne wurden verstärkt durch die nahezu unerschöpfliche Kapazität des modernen Bankensystems, Kreditgeld zu schöpfen, wobei ein Großteil dieser Kredite wieder als Nachfrage nach Finanzprodukten wirksam wurde und deren Preise weiter nach oben trieb. Die Zentralbanken begünstigten diese Entwicklung, indem sie den Zockern billiges Geld zur Verfügung stellten– eine Strategie, die derzeit besonders aggressiv verfolgt wird. Ein dritter Faktor schließlich, der den Schnellball über all die Jahre am Rollen hielt, war just der weltweite Trend zur Privatisierung der Altersvorsorge, der auch die Mittelschichten dazu zwang, wachsende Teile ihres Einkommens ins schwarze Loch der Finanzmärkte zu kanalisieren.

Aber daß etwas schon lange funktioniert, heißt nicht, daß es auch in Zukunft funktionieren wird. Vielmehr liegt es in der Natur eines Schneeballsystems, daß es irgendwann zusammenbricht. Was die normalen Rentner nämlich von den wirklich Reichen unterscheidet, ist, daß sie keineswegs von den Erträgen ihres Vermögens leben können. Sie müssen vielmehr ihr angespartes Geld irgendwann verbrauchen, es also von den Finanzmärkten wieder runterholen. Spätestens, wenn mehr Rentner ihr Geldvermögen auflösen wollen als Sparer neues bilden, hat der Finanz-Schneeball sein Lebenselixier verloren, und das Kartenhaus fällt zusammen. Insofern stellt die demographische Entwicklung das kapitalgedeckte Rentensystem vor erheblich größere Probleme, als sie in einem Umlagesystem bei anständiger Lohnentwicklung aufgetreten wären.

Intensive Lobbyarbeit

Doch vermutlich wird die Finanzblase schon früher platzen. Einen Vorgeschmack hat das Jahr 2008 gegeben. Die OECD schätzt den Verlust, den private Pensionspläne weltweit in jenem Krisenjahr erlitten haben, gemessen am Aktienwert, auf 5,4 Billionen US-Dollar beziehungsweise 23 Prozent. Fast ein Viertel der angelegten Gelder hat sich also in einem einzigen Jahr in Luft aufgelöst. Das wurde durch die Börsenerholung 2009 nicht ansatzweise ausgeglichen, und niemand weiß, ob die Höchststände von 2006 und 2007 jemals wieder erklommen werden. In Japan etwa hat der NIKKEI-Index seine Spitzenwerte von 1989 bis heute – nach über zwanzig Jahren! – nicht wieder erreicht. Wer damals Aktien gekauft hat und sie heute wieder verkaufen muß, weil er das Geld für Konsumzwecke braucht, hat einen Teil seiner Ersparnisse unwiderruflich verloren. Wer kann garantieren, daß dieses Schicksal den aktienbasierten Riester-Fonds nicht auch irgendwann blüht? Und dabei ist eine japanische Zukunft noch die milde Variante. Über die Entwicklung der Weltbörsen nach dem Schwarzen Freitag 1929 wollen wir besser nicht reden.

Tatsächlich hat der Gesetzgeber zwar, wie erwähnt, den Anbietern von Riester-Produkten zur Auflage gemacht, daß sie für den nominalen Werterhalt der eingezahlten Beiträge garantieren müssen. Er hat aber nach intensiver Lobbyarbeit der Branche darauf verzichtet, sie auch zu Vorkehrungen zu zwingen, die eine solche Nominalwertgarantie am Ende tatsächlich absichern können. Die Vorgeschichte des Riester-Unfugs und die Einflußnahme der Finanzkonzerne auf den Gesetzestext sind detailreich in dem lesenswerten Buch von Diana Wehlau »Lobbyismus und Rentenreform. Der Einfluß der Finanzdienstleistungsbranche auf die Teil-Privatisierung der Alterssicherung« (Wiesbaden 2009) geschildert. Dort wird auch beschrieben, daß der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) eine Garantie der eingezahlten Beiträge zunächst überhaupt verhindern wollte und zumindest erreichte, daß die Riester-Fonds einen solchen Werterhalt nicht – wie ursprünglich vorgesehen– bereits nach zehn Jahren gewährleisten müssen. Noch wichtiger aber war der »Erfolg«, die Beitragsgarantie zu Beginn der regulären Auszahlungsphase nicht durch eine entsprechende Eigenkapitalunterlegung absichern zu müssen.

Um die Unnötigkeit entsprechender Eigenkapitalpolster zu begründen, wurde ein Gutachten des vom BVI ko-finanzierten Lehrstuhls für Investmentwesen in Frankfurt/Main bemüht, das diensteifrig bescheinigte, daß durch Kombination bestimmter Fondstypen mit bestimmten Mindestlaufzeiten die Wahrscheinlichkeit eines Verlusts nach »neuen, wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnissen« vernachlässigbar gering sei. Um dieser »wissenschaftlichen Erkenntnis« zusätzlichen Nachdruck zu geben, drohte der Verband mit Kapitalabwanderung nach Luxemburg, sollte an den Eigenkapitalanforderungen festgehalten werden. Am Ende gab sich auch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen überzeugt, daß Investmentgesellschaften bei entsprechender Produktgestaltung in der Lage seien, den Kapitalerhalt der Riester-Beiträge zu gewährleisten, ohne Eigenkapital vorzuhalten. Man kann den künftigen Zusammenbrüchen solcher Fonds also erwartungsvoll entgegensehen.

Aber auch mit einer nicht-fondsgebundenen Riester-Versicherung im Rücken sollte man sich nicht zurücklehnen. Zwar dürfen Versicherungen in Deutschland nur 35 Prozent ihrer Gelder in Aktien anlegen – aktuell liegt deren Aktienquote sogar nur bei sieben Prozent. Nicht hier drohen die Gefahren. Aber andere Bereiche des globalen Finanzmarktes sind kaum sicherer. So crashten 2008 bekanntlich nicht nur die Aktien, sondern noch verheerender jene Wertpapiere, die seither als toxisch gelten und in denen private Kredite und Hypotheken aller Art verpackt sind, die sogenannten Asset Backed Securities (ABS). Zwar wurde dieser Markt mit viel – vor allem US-amerikanischem – Staatsgeld mühsam wiederbelebt. Aber faul bleibt faul, und Papiere, deren zugrunde liegende Kredite nichts mehr einbringen, müssen irgendwann doch abgeschrieben werden.

Branchenexperten zufolge stecken nun allerdings »erhebliche Teile der festverzinslichen Anlagen der Versicherungen indirekt auch in Produkten wie ABS«, was für die künftigen Rentner wenig Gutes verheißt (Wirtschaftswoche, 14.8.2007). Auch Anlagen in hochspekulative Hedgefonds waren vor der Krise bei (fondsgebundenen) Lebensversicherungen in Mode gekommen. Nicht wenige dieser Wettbuden haben die letzte Finanzkrise bekanntlich nicht überlebt.

Sicherheit? Fehlanzeige

Wieviel Riester-Geld die Krise tatsächlich zerstört hat, läßt sich an den Bilanzen der Institute nicht unbedingt ablesen, da viele Anbieter die Wertverluste von 2008 bis heute nicht verbucht haben. Wohl um die Angst in Grenzen zu halten, erlaubte ihnen die Bankenaufsicht BaFin in größerem Umfang als bisher, Geldanlagen mit einem höherem Buchwert auszuweisen, als sie tatsächlich noch haben. Dahinter steht die Hoffnung, daß das Beben bald vorbei ist und danach alles weiterlaufen wird wie zuvor. Aber was, wenn es nicht weiterläuft?

Im Januar 2010 wies die Financial Times Deutschland darauf hin, daß viele Versicherer gegenwärtig »fast nur noch von ihrer Substanz« leben (FTD, 22.1.2010). Immerhin müssen sie auch alte Lebensversicherungen weiterhin bedienen, bei denen die Garantiezinsen noch bei vier Prozent lagen. Das Geld dafür wird überwiegend aus den Reserven genommen. »Die Versicherer müssen ihre Garantien erwirtschaften, aber es mangelt an konservativen Anlagen, die die nötige Rendite dazu bieten«, bestätigt die Kölner Agentur Assekurata. Die Hoffnung, daß irgendein riesternder Neukunde am Ende auch nur einen müden Euro mehr als die garantierten 2,25 Prozent erhält, kann man daher getrost in den Wind schreiben.

Es muß schon gut laufen, damit er wenigstens das bekommt. Selbst traditionelle Anleihen, die eigentlich am Ende der Laufzeit die Rückzahlung eines bestimmten Nominalwertes garantieren und deshalb die wichtigste Anlageform von Renten-Versicherungsgeldern sind, bedeuten keine hundertprozentige Sicherheit. Sie sind nämlich fast nichts mehr wert, wenn der Emissär der betreffenden Anleihe pleite geht. Bei Unternehmen und selbst Banken ist das so unwahrscheinlich nicht, zumal beim nächsten Crash nur noch die wenigsten Staaten in der Lage sein dürften, solche Pleiten mit derselben Großzügigkeit zu verhindern, wie sie es beim letzten getan haben. Die Freigiebigkeit, mit der die öffentliche Hand die privaten Schulden der Zocker seit 2007 auf ihre Kappe genommen und damit die Staatsverschuldung im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt im OECD-Schnitt um 24 Prozentpunkte hochgetrieben hat, ist ein Grund mehr, warum man sich selbst bei Staatsanleihen nicht mehr allzu sicher sein sollte. Wenn ein Land wie Griechenland tatsächlich noch einmal auf die Beine kommen will, muß es die Bedienung seiner durch spekulative Extremzinsen hochgetriebenen Schulden irgendwann aussetzen. Und ähnliches gilt für eine Reihe weiterer Länder. Kurz: Die modernen Finanzmärkte sind nichts als Schaum und Blasen, und es gibt keine Sicherheit. Nirgends.

Zu den Staaten, die vermutlich erst als letzte pleite gehen werden, gehört die Bundesrepublik Deutschland. Aber wenn als einzige halbwegs verläßliche Anlageform für die Riester-Rentner am Ende deutsche Staatsanleihen übrig bleiben, wäre es wirklich sinnvoller (und billiger!), das Steuergeld, statt es für Zinsen zu verbraten, gleich als Zuschuß in ein Umlagesystem zu geben, das die Bezüge der Senioren finanziert.

Ohnehin wird der Staat am Ende nicht zusehen können, wie Millionen Riester-Sparer ihr Geld verlieren. Also wird er es sein, der die verzockten Renten kompensieren muß. Aber je früher der Riester-Spuk beendet und zu einer soliden Umlagerente zurückgekehrt wird, desto weniger werden wir alle dabei draufzuzahlen haben.

Riesters Amtsvorgänger Norbert Blüm hatte schon recht, als er den Riester-Betrug auf folgenden knappen Nenner brachte: »Je madiger die Rentenversicherung gemacht wird, umso mehr klingelt das Geld in den Kassen der Allianz. Darum geht es und um sonst nichts.« Freilich, auch Riester selbst lag nicht daneben, als er die nach ihm benannte Rente als »das größte Vermögensbildungsprojekt …, das jemals aufgelegt worden ist«, bezeichnete. Er vergaß nur hinzuzufügen, für wen.

Sahra Wagenknecht ist wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag

Erschienen in: Junge Welt, 17. und 19.4.2010



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