28.04.2010

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Hartz IV muss weg!

DIE LINKE und die Hartz-Gesetze

Jürgen Aust

Der uns heute beschäftigende Sachverhalt ist die offenbare Strategie des kapitalistischen Systems, immer grössere Teile der Mehrwert produzierenden Klasse der abhängig Beschäftigten aus der Produktion und Reproduktion herauszunehmen und als überflüssig auszusondern. Der sog. Sozialstaat wird nicht mehr dafür ausgestattet, mit Arbeitslosigkeit durch Reintegrationsstrategien und -leistungen so umzugehen, dass der Arbeitsmarkt die so erneuerte Ware Arbeitskraft wieder integriert, sondern darauf überwiegend oder bis zur Gänze verzichtet. Der überflüssig gemachte Teil der abhängig Beschäftigten soll nicht mehr im System aufgehoben bleiben, sondern nur noch so kostengünstig wie möglich, die Profitrate nicht belastend, öffentlich alimentiert werden. Die Alimentierung kann in diesem Kalkül der herrschenden Klasse gewissermassen auf null abgesenkt werden, wenn im Gegenzug Dienstleistungen ausserhalb der warenförmigen Arbeit erbracht werden wie z.B. in Form von 1 ¤-Jobs in Schulen, Krankenhäusern oder anderen sozialen Einrichtungen. Dieser Strategie liegt die Kapitallogik zugrunde, dass die Beschäftigungseffekte und die Effizienz von Arbeitsmarktpolitik um so höher sind, je niederiger die Leistungen und je restriktiver die Bedingungen zu ihrem Bezug sind.

Hartz IV muss weg! Nahezu kein politisches Kampffeld ist innerhalb der linken und auch in grossen Teilen der sozialen Bewegungen mit einer derart breit getragenen Losung verbunden. Sie hat sogar inzwischen die Vertreter der herrschenden Klasse erreicht. So proklamierte kürzlich Heinrich Alt vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit: „Es ist richtig: 'Hartz IV muss weg!' - die Grundsicherung braucht einen neuen Namen. Mit dieser Vokabel ist in der öffentlichen Debatte kein Blumentopf mehr zu gewinnen. Die Armutsbekämpfung braucht eine neue, positiv besetzte und unverbrauchte Überschrift.“ Um im selben Atemzug sein neoliberales Credo zu verkünden: „Die Grundsicherung für Arbeitssuchende hat sich im Kern bewährt....die beiden Prinzipien der Grundsicherung und der Eigenverantwortung funktionieren.“

Hartz IV war bekanntlich kein isoliertes sog. Reformprogramm. Es war integraler Bestandteil einer von langer Hand vorbereiteten Offensive von Kapitalverbänden und ihren Think-Tanks mit dem Ziel, die Verwertungsbedingungen des Kapitals langfristig und nachhaltig zu verbessern. Hinter dem schillernden Begriff der „Agenda 2010“, die der damalige SPD-Kanzler Schröder im März 2003 der interessierten Öffentlichkeit präsentierte, verbarg sich das von der Bertelsmann-Stiftung bereits 1998 entwickelte und in der Zeitschrift „Capital“ vorgestellte Programm zur weitestgehenden Deregulierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und der sozialen Sicherungssysteme, indem u.a. gefordert wurde, die Arbeitslosenversicherung innerhalb von 10 Jahren abzuschaffen, die Arbeitgeberseite von den sog. Lohnnebenkosten gänzlich zu befreien, die Sozialleistungen zu kürzen, um darüber Einfluss auf die Lohnhöhe zu haben, und alles mit dem Ziel, wer hätte es anders erwartet, die Arbeitsllosigkeit zu bekämpfen. Dieses Programm wurde von dem damaligen Kanzleramtsberater Bodo Hombach in Zusammenarbeit mit dem persönlichen Berater von Tony Blair, Peter Mandelson, in ihrem Strategiepapier „Der Weg nach vorn für Europas Sozialdemokraten“ weiterentwickelt und trug kurze Zeit später den Namen „Schröder-Blair-Papier“. Die wesentlichen Elemente bestanden entsprechend dem Bertelsmann-Papier in einer strukturellen Reform der sozialen Sicherungssysteme, einer angebotsorientierten Wirtschaftspolitik, Senkung der Lohnnebenkosten und im Vorgriff auf die Agenda 2010 in der Botschaft: „Moderne Sozialdemokraten wollen das Sicherheitsnetz von Ansprüchen in ein Sprungbrett in die Eigenverantwortung umwandeln.“

Dieser Forderungskatalog wurde im Bereich der Arbeitsmarktpolitik von der im Frühjahr 2002 eingesetzten Hartz-Kommission weitestgehend übernommen. Die Hartz-Kommission wurde im wesentlichen von den marktradikalen weltweit aufgestellten Unternehmensberatungen McKinsey und Roland Berger moderiert, die ihr neoliberales Glaubensbekenntnis „Privat vor Staat“ nahezu eins zu eins in die sog. Hartz-Reformen umsetzen konnten und wie nicht anders zu erwarten war, auch mit Zustimmung der beiden Alibi-Gewerkschaftsvertreter. Der DGB begrüsste die Ergebnisse der Hartz-Kommission als einen Schritt in die richtige Richtung. Einer der wenigen linksliberalen Redakteure, Arno Luik, vom Magazin „Stern“, wollte diese gewerkschaftliche Euphorie nicht mittragen und kommentierte im Herbst 2004 in einem damals aufsehenerregenden Artikel unter dem Titel „Ein Putsch von ganz oben“ u.a.: „Nicht der Sozialstaat ist zu teuer, nein. Zu teuer ist die herrschende Finanzpolitik, die diesen Staat ruiniert, ihn handlungsunfähig macht....Ja, die Agenda2010 und Hartz IV sind Chiffren für den konzentrierten Angriff von ganz oben auf den Sozialstaat. Sie nennen es 'Umbau' – doch die Wortwahl kaschiert nur den qualitativen Sprung in ein anderes Gemeinwesen....Diese Reformen zertrümmern das Land – es wird kalt in Deutschland.“

Doch wir wollen die dunklen Jahre der Vergangenheit verlassen und uns den Folgejahren widmen. Nachdem noch vor Einführung von Hartz IV am 1.1.2005 breite Proteste im Herbst 2004 Deutschland nahezu erschütterten, äusserte sich der Widerstand gegen Hartz IV in der Folgezeit eher in Gestalt von lokalen Protestaktionen vor den ARGEN, den lokalen Montagsdemonstrationen und nicht zuletzt durch die Gründung der WASG, deren Gründungsmitglieder zahlreiche Gewerkschaftsfunktionäre und ehemalige SPD-Mitglieder waren, die darin eine Alternative zur Agenda-Politik sahen. Während die ausserparlamentarischen Initiativen bereits von Anfang an den Kampf gegen das Hartz IV-System aufnahmen und sowohl die völlig unzureichenden Regelsätze sowie das Sanktions- und Repressionssystem anklagten, war aus den Reihen der Einzelgewerkschaften und insbesondere vom DGB zunächst nur verhaltener Protest wahrzunehmen. Erst nach fünf Jahren Hartz IV erklärte der DGB in einer Stellungnahme Anfang Januar 2010 Hartz IV zwar für gescheitert, ohne sich jedoch von den wesentlichen Elementen des Hartz-Systems zu distanzieren.

Die Partei DIE LINKE trug zwar die Forderung „Hartz IV muss weg!“ gewissermassen wie eine Monstranz vor sich her, sie konnte sich jedoch zunächst nicht dazu durchringen, in ihren Forderungen eine deutliche Alternative zu formulieren bzw. mit der Hartz IV-Logik zu brechen. Während die sozialen Bewegungen bereits seit Mitte 2005 unüberhörbar „500 - 30 – 10“ forderten, erhob DIE LINKE erstmals im Oktober 2007 die Forderung nach Anhebung des Regelsatzes auf 435 ¤, indem sie sich mit dieser Höhe dem Paritätischen Wohlfahrtsverband anschloss, obwohl bereits zu diesem Zeitpunkt durch zahlreiche Studien und Stellungnahmen nachgewiesen war, dass auch diese Regelsatzhöhe einer Mangelernährung keine klare Absage erteilt, geschweige denn ein Einkommen garantiert, dass die Bezahlung von Stromkosten, Mobilität etc. erlauben würde. Diese Regelsatzhöhe fand dann auch Eingang in das von der Linksfraktion am 27.01.2009 beschlossene Positionspapier unter dem Titel „Vorschläge für eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung“. Der Fraktionsbeschluss beruhte auf einem Papier, welches von Mitgliedern der SL bereits im Oktober 2008 als Antrag auf dem LPT in NRW eingebracht, aber aus Zeitgründen nicht mehr behandelt wurde. In der jW vom 27.02.2009 erschien dann ein Artikel auf der Themenseite mit der Überschrift „Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück“, der von zahlreichen Mitgliedern der AKL herausgegeben wurde. Diese Stellungnahme hält dem Fraktionsbeschluss im wesentlichen vor, dass er in zentralen Punkten nicht mit der Hartz IV-Logik bricht. So hielt der Fraktionsbeschluss nach wie vor an einer Regelsatzhöhe von 435 ¤ fest, als auch erteilte er den mit Hart IV verschärften Zumutbarkeitskriterien sowie dem Sanktionsregime keine eindeutige Absage. Er hielt ausserdem, und das war ein zentraler Kritikpunkt, an den mit Hartz IV eingeführten getrennten Rechtskreisen in Gestalt des SGB lll und des SGB ll fest, wodurch bekanntlich ein neues Zweiklassensystem in der Arbeitsmarktpolitik begründet wurde.

Der Fraktionsbeschluss war darüberhinaus für einige Mitglieder der LINKEN in NRW Anlass, im Vorfeld des Bundesparteitages durch zwei grössere Veranstaltungen sowie eine breit angelegte Konferenz in Bochum zu erreichen, dass die Partei sowohl die Forderung nach 500 ¤ Regelsatz und 10 ¤ Mindestlohn erhebt, sowie jeglichem Sanktionsregime eine deutliche Absage erteilt. Diese Signale blieben erfreulicherweise in der Parteiführung nicht ungehört. So übernahm der PV in seiner Sitzung im März 2009 überraschenderweise die Forderungen von 500 ¤ Regelsatz und 10 ¤ Mindestlohn. Zu einer weitergehenden Position zur Frage der Zumutbarkeit, der Sanktionen oder des Zusammenhangs von der Dauer des Arbeitslosengeldbezuges beim ALG l und Hartz lV konnte bzw. wollte er sich im Vorfeld des BPT offensichtlich nicht positionieren. Im Rahmen der Debatte über die Änderungsanträge zum BPT hatten wir aus NRW versucht, über die inzwischen gegründete BAG Hartz IV dem Hartz IV-Teil deutlichere Konturen zu verleihen, was zwar grundsätzlich gelang, allerdings wurde z.B. die Forderung nach 500 ¤ Regelsatz als Sofortprogramm deutlich abgeschwächt, indem diese Forderung nur „während der Legislaturperiode“ durchgesetzt werden sollte. Welche Bedeutung diese Forderung für die neu gewählte Bundestagsfraktion hatte, war dann dem im Oktober beschlossenen „10-Punkte-Sofortprogramm“ zu entnehmen, in dem die Forderung nach Erhöhung des Regelsatzes erst gar nicht mehr vorkam.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner mündlichen Verhandlung am 20. Oktober 2009 zu erkennen gab, dass es die Höhe der Regelsätze sehr wahrscheinlich für verfassungswidrig erklären würde und nachdem im Dezember 2009 bzw. Januar 2010 zahlreiche Verbände wie z.B. der Paritätische Wohlfahrtsverband, der DGB u.a. Hartz IV für gescheitert erklärten und eine Totalrevision forderten, nahmen die Kapitalverbände und ihre politischen Vertretungen dies zum Anlass, eine schärfere Gangart gegen Erwerbslose zu fordern bzw. die Dosis zu steigern. Bereits kurz vor Weihnachten forderte der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Prof. Dr. Wolfgang Franz, die Absenkung des Regelsatzes um 30 %, um damit den sog. Arbeitsanreiz zu erhöhen. Er verband diese Forderung mit der inzwischen auch von Arbeitsministerin von der Leyen aufgegriffenen Forderung nach Anhebung der Zuverdienstgrenzen, die die Ausweitung des Niedriglohnsektors mit der Folge von erhöhter Lohnsubventionierung zum Ziel hat. Anfang Januar 2010 legte Arbeitgeberpräsident Hundt nach, und forderte ebenfalls die Anhebung der Zuverdienstgrenzen. Nur wenige Tage später veröffentlichte die Wirtschaftswoche das bekannte Interview mit Roland Koch, dem dies alles noch nicht reichte. Er forderte sowohl die Einführung eines Arbeitsdienstes, als auch Milliardenbeträge bei der Arbeitsverwaltung einzusparen. Sarrazin, Westerwelle oder Heinsohn wollten da nicht nachstehen, um ihrer Klientel deutlich zu machen, für wessen Interessen sie eintreten. Auf der Seite derer, die die Kluft zwischen Arm und Reich zugunsten der Besitz- und Machteliten weiter verschieben wollen und ihnen dafür jede Form von Sozialrassismus als legitimes Mittel erscheint. Darüberhinaus ist dem Positionspapier des DGB in „arbeitsmarktaktuell“ vom März 2010 zum Thema „Bürgerarbeit“ zu entnehmen, dass diese dem workfare-Modell entlehnte Variante von Zwangsarbeit bereits in der Schublade der Koalition liegt und mit seiner bundesweiten Einführung bald zu rechnen sein dürfte.

Während die ausserparlamentarischen Bündnisse seit einiger Zeit mit einer relativ breit angelegten Kampagne die Anhebung des Eckregelsatzes auf 500 ¤ und 10 ¤ steuerfreien Mindestlohn sowie ein Sanktionsmoratorium fordern, hat die Partei DIE LINKE bisher offensichtlich erhebliche Probleme damit, Hartz IV zu einem Kampagnenthema zu machen. Es wird vermutlich nur wenigen aufgefallen sein, dass der Parteivorstand in der Vergangenheit zwar zu vielen anderen Themen wie der Mindestlohnforderung, keine Rente mit 67 etc. eine Parteikampagne beschlossen hat, jedoch das Thema Hartz IV nicht für kampagnenwürdig hielt, obwohl Hartz IV gewissermassen zum konstitutiven Politikbereich der Gründung einer neuen linken Partei gehörte, wenn ich die Gründung der WASG schwerpunktmässig mit Hartz IV und den dagegen gerichteten Protesten verbinde. Der wesentliche Grund dürfte darin zu sehen sein, dass Hartz IV bei den Führungsetagen der LINKEN und insbesondere bei der Fraktionsführung ein Thema darstellt, das sich hauptsächlich an die parlamentarischen Mitbewerber richtet. Deshalb war es kein Zufall, dass es die BT-Fraktion war, die eine Alternative zu Hartz IV beschloss und nicht der Parteivorstand, zumal das in den „Vorschlägen“ formulierte Alternativmodell zuvor überhaupt nicht in der Partei diskutiert wurde. Auch nachdem die „Vorschläge“ der Öffentlichkeit präsentiert waren, sah der PV keine Veranlassung, dazu eine breite Parteidebatte zu eröffnen, sondern reduzierte die Diskussion einmal mehr auf eine parlamentarische Ausrichtung in Gestalt der Debatte über den Entwurf des Bundeswahlprogramms 2009. Es ist deshalb auch nicht zufällig, dass die BT-Fraktion im Februar 2010 Alternativen zu Hartz IV erneut in Form eines parlamentarischen Antrages in den Bundestag einbrachte, ohne dass in der Partei darüber zuvor auch nur annähernd eine Diskussion geführt, geschweige denn, damit eine Kampagne entwickelt worden wäre. Parallel zur gewissermassen verstärkten Verparlamentarisierung des Widerstands gegen Hartz IV steht bei nicht geringen Teilen der Linkspartei nicht mehr die Forderung „Hartz muss weg!“ auf der Agenda, sondern in Berlin und Brandenburg wird das repressive Hartz-System von der LINKEN in Regierungsverantwortung im Namen linker Politik an den Menschen exekutiert, allerdings mit dem legitimatorischen Konstrukt, mit dem ÖBS eine Alternative zu Hartz IV geschaffen zu haben. Während in Berlin bei ca. 200.000 Hartz IV-Beziehern gerade einmal ca. 7.500 ÖBS-Stellen geschaffen wurden, hat die LINKE in Brandenburg die Schaffung eines ÖBS mit ca. 8.000 Stellen gegen die Streichung von ca. 19.000 Stellen im Öffentlichen Dienst bis 2019 gewissermaßen in Form eines Ablasshandels unterschrieben.

Wir sind jetzt an einem entscheidenden Punkt linker Politik, der die Frage betrifft, ob die Partei DIE LINKE unter verschärften kapitalistischen Bedingungen dem Widerstand gegen Hartz IV bzw. andere Politikbereiche einen überwiegend parlamentarischen Stellenwert geben sollte (was sie bisher zweifellos macht) oder ob sie eine Strategie entwickeln muss, die die systembedingten Ursachen von Hartz IV und einen vorrangig außerparlamentarischen Widerstand zum Thema macht, wenn sie nicht beständig Illusionen in die Reformierbarkeit des kapitalistischen Systems erzeugen will. Johannes Agnoli hat diesen für eine linke Strategie zentralen Punkt einmal in seinem Buch „1968 und die Folgen“ sinngemäß so formuliert: Die bürgerlich-parlamentarischen Institutionen seien eben deshalb für alternativen Gebrauch untauglich, weil sie die Form eines bestimmten Inhalts, nämlich der kapitalistischen Produktionsweise, seien. Ihr alternativer Gebrauch sei Irrglaube oder Legitimationstheorie, jedenfalls dann, wenn er nicht radikale Kritik des Bestehenden beinhalte und zur Strategie gemacht würde. Wenn ich daran DIE LINKE messe, dann hat sie zweifellos bisher ihr Klassenziel nicht erreicht. Vielmehr erzeugt der bereits zitierte Antrag der Fraktion einmal mehr die Illusion, dass die dort formulierten Alternativen systemimmanent lösbar seien und auf jegliche Kritik an den systembedingten Ursachen von Hartz IV und der Deregulierung der Arbeitsmarktpolitik verzichtet wird. Da an der heutigen Diskussion auch massgebliche Vertreter der Emanzipatorischen Linken teilnehmen, halte ich es für erforderlich anzumerken, dass mit Katja Kipping eine der Repräsentantinnen dieser Strömung an vorderster Front der BT-Fraktion diese Art von Verzichtsstrategie mitformuliert und mitträgt. Aber nicht nur im parlamentarischen Rahmen, sondern auch in ihrem Debattenbeitrag zum aktuellen Programmentwurf, wo sie zahlreiche Schwachpunkte im Bereich der „Sozialen Sicherung“ m.E. richtigerweise kritisiert, aber auch hier, wo es sich anbieten würde, jegliche Auseinandersetzung mit der entscheidenden Frage ausklammert, wie denn bei Aufrechterhaltung der bestehenden Machtverhältnisse grundlegende Reformen hin zu einer existenzsichernden Grundsicherung, zu einer bedingungslosen Sanktionsfreiheit etc. erreicht werden sollen. Dieser „Verzicht“ korrespondiert mit dem Problem, dass Alternativen zu Hartz IV, und da existiert eine grundsätzliche Parallele zur Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen, in erster Linie auf der Verteilungsebene gefordert werden und diese, selbst in einem bescheidenen finanziellen Ausmass, als Überwindung von Armut (so der Fraktionsbeschluss) oder als Schaffung emanzipatorischer Lebensverhältnisse (so die überwiegenden BGE-Positionen) präsentiert wird. Es scheint der berühmten Angst des Torwarts vor dem Elfmeter zu gleichen, dass jegliche Auseinandersetzung mit kapitalistischen Produktionsverhältnissen und deren Überwindung vermieden wird, wenn gleichzeitig suggeriert wird, und das gehört auch zum zentralen Katalog des BGE, dass die herrschende Besitz- und Machtelite auf der Überzeugungsebene dafür gewonnen werden kann, ihren ständig vermehrten Reichtum mit den aus dem Produktionsprozess Ausgestossenen, den Überflüssigen und Schwachen in einer Weise zu teilen, dass gewissermassen ein herrschaftsfreies und von Not und Armut befreites Leben für alle möglich ist. Eine lediglich auf der Verteilungsebene verharrende gesellschaftliche Alternative argumentiert deshalb nicht von ungefähr vorrangig auf der moralisierenden, anklagenden, entrüstenden Ebene, wenn sie wie das BGE oder zahlreiche andere Thesenpapiere von Sozialverbänden, den Kanon der bürgerlichen Revolution oder aber vorrangig die Menschenwürde zum Masstab ihrer Kritik und Forderungen erheben. Moralische Entrüstung bleibt jedoch systemimmanent, weil sie das System selbst nicht infrage stellt, sondern sich mit Ansprüchen auf mehr Teilhabe, bessere Bedingungen, weniger profitorientiertes Verhalten von Kapitalisten und Managern und menschlichere Züge von ihnen begnügt.

Wenn es aber richtig ist, dass die herrschenden Machtverhältnisse auf der reinen Überzeugungsebene keine grundsätzlichen Veränderungen des Hartz-Systems zulassen, sondern systemimmanente Forderungen allenfalls, wie Daniel Kreutz es einmal in der Frage der Linken und der Regierungsbeteiligung formuliert hat, dazu beitragen können, den Zug in die falsche bzw. neoliberale Richtung etwas abzubremsen, dann dürfte für eine linke Politik kein Weg daran vorbeigehen, eine Kampagne gegen Hartz IV und für grundlegende Alternativen in einen untrennbaren Zusammenhang mit der Forderung nach Einschränkung und Überwindung der herrschenden Produktions- und Machtverhältnisse zu stellen und dies zu ihrem Programm zu erheben.




Aufruf "Für eine antikapitalistische Linke"

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ErstunterzeichnerInnen:

  • Sahra Wagenknecht (MdEP, Parteivorstand Linkspartei.PDS)
  • Ulla Jelpke (MdB)
  • Thies Gleiss (Bundesvorstand WASG)
  • Sabine Lösing (Gründungsmitglied und Mitglied im Länderrat der WASG)
  • Tobias Pflüger (MdEP, parteilos)
  • Nele Hirsch (MdB, Linkspartei.PDS)

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