22.07.2009

Hartz-IV-Logik durchbrechen

Debatte. Ohne eine Verbreiterung von Widerstand wird es keine substantiellen Veränderungen bei der sozialen Mindestsicherung geben

jw 07.05.2009

Am 27. Februar nahmen in jW Mitglieder der Strömung »Für eine antikapitalistische Linke« (AKL) in der Linkspartei kritisch Stellung gegen »Vorschläge für eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung« der Bundestagsfraktion der Partei. Hierauf antworteten am 17. März Vertreter des sogenannten NRW-Konzepts »Eckpunkte für eine moderne, repressionsfreie bedarfsdeckende Mindestsicherung«, und am 2. April befaßte sich der Sozialrechtler Prof. Friedrich Putz mit den beiden Texten. Die AKL geht im folgenden auf die Argumente der Vertreter des NRW-Konzepts und von Putz ein. (jW)

Wir müssen feststellen, daß sich unsere Kritiker an Detailfragen festbeißen und die großen Fragen fast völlig aus den Augen verlieren. Hartz IV kam nicht zufällig und war auch keine Fehlentwicklung. Dieses Gesetzespaket war wichtigstes Element von SPD und Grünen bei der von allen EU-Regierungen mit der Lissabon-Strategie beschlossenen Schaffung eines Niedriglohnsektors und der Etablierung eines modernen Erwerbslosenmanagements, das nur zwei Ziele kannte: die Gesamtheit der Löhne nach unten zu drücken und einen großen Teil der Kosten für Lohnersatzleistungen einzusparen. Leider hatte diese Politik Erfolg, und diese »Armut per Gesetz« hat zur größten sozialen Umverteilung von unten nach oben und zu einer tiefgreifenden sozialen Bewegung zur Atomisierung der Arbeiterklasse, der Schwächung der Gewerkschaften und der Einschränkung der Freiheitsrechte geführt.

Wir müssen und wir wollen diese Bewegung umdrehen: Die Würde und der Lebensstandard der von ARGEn und Jobcentern gedemütigten Menschen muß wieder hergestellt werden; die Einkommen und die Lohnquote müssen nicht langsam und unbemerkt steigen, sondern als Wiedergutmachung sofort deutlich angehoben werden. Die politischen Verantwortlichen in der Regierung und den vier neoliberalen Parteien müssen eine politische Niederlage erleiden, als Voraussetzung einer komplett anderen gesellschaftlichen Entwicklung.

Was bei einer solchen dynamischen und politischen Antwort auf Hartz IV im Mittelpunkt der sozialen Widerstandsbewegung stehen wird, was sich wie und zuerst konkret verwirklichen wird, ist offen. Wird es der Mindestlohn in menschenwürdiger Höhe sein? Die radikale Verkürzung der Arbeitszeit? Das Verbot von Massenentlassungen? Eine Soforterhöhung der Regelsätze – alles zusammen? Wir wissen nur, daß es ohne eine solche soziale Bewegung nicht gehen wird und daß sich diese Bewegung zuerst aus entschlossener Verweigerung und Neinsagen ergibt. Deshalb ist die Forderung »Hartz muß weg« nicht destruktiv und zukunftsblind, sondern die Voraussetzung für jede weitere politische Klärung.

Wir wissen auch, daß es drei große Themen sind, um die sich eine »Alternative« zu Hartz IV zentrieren wird: Die Verhinderung von Massenerwerbslosigkeit durch eine schnelle und deutliche Verkürzung der Arbeitszeit; die 30-Stunden-Woche jetzt und ohne Lohneinbußen, verbindliche Personalaufstockung statt Verdichtung der Arbeit und das Verbot von Massenentlassungen.

Hinzu kommen die Wiederherstellung einer wirklichen Arbeitslosigkeitsversichung, die für den Schadensfall der Erwerbslosigkeit wirklichen Lohnersatz leistet (also ALG I mindestens in Höhe von 80 Prozent des früheren Einkommens und unbegrenzt) sowie die sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf 500 Euro, um die Armut zu bekämpfen, und weitere Erhöhung in Abhängigkeit zur Entwicklung der Durchschnittseinkommen.

Wenn wir uns über diese politischen Notwendigkeiten einig sind und sie in Flugblättern, auf Transparenten, in der Unterstützung aller Widerstandsformen der Betroffenen und im Parlament ohne Abstriche fordern und fördern, dann, und nur dann, können wir uns gerne über alle weiteren Details streiten.

Kampfgegenstand Soziales

Die Initiatoren des Aufrufs zu den bundesweiten Großdemonstrationen am 28. März 2009 in Frankfurt/Main und Berlin hatten in einem kritischen Beitrag zur Haltung der Gewerkschaften in den ersten Wochen nach Bekanntwerden des Ausmaßes der Wirtschaftskrise u.a. erklärt, daß es angesichts der bevorstehenden Herausforderungen nicht reiche, lediglich »mitzudiskutieren in den öffentlichen Debatten um Finanz- und Wirtschaftspolitik und auf Gehör zu hoffen. Wie stark die Krise die Lohnabhängigen und die Gewerkschaften selbst treffen wird, ist eine Frage von Macht und Gegenwehr.« Diese Erkenntnis ist jedoch bisher in Teilen der Linkspartei und insbesondere der Bundesfraktion offensichtlich noch nicht angekommen, sonst wäre es nicht möglich gewesen, einen Beschluß zu fassen, bevor die Partei die für eine Alternative zu Hartz IV erforderlichen Positionen breit diskutiert hat und daraufhin der Parteivorstand diese Diskussion in Form eines Beschlusses zusammenfaßt – und zwar in dieser Reihenfolge und nicht umgekehrt.

Eine solche für eine linke Partei unverzichtbare Reihenfolge hätte mit Sicherheit geholfen, eine Forderung nach Erhöhung des Regelsatzes auf nur 435 Euro oder eine halbherzige Absage an jegliche Sanktion und Repression zu vermeiden. Daß sich die Fraktion mit ihrem Beschluß gewissermaßen »an die Spitze der Bewegung« stellen wollte, offenbart ein vornehmlich parlamentarisches Politikverständnis, welches von der Vorstellung geleitet ist, daß nur auf diese Weise der Vorrang der Politik wieder hergestellt werden könne, um gesellschaftliche Veränderung zu erzielen. Rosa Luxemburg hat dieses Politikverständnis in ihrer Kritik an der damaligen SPD einmal mit den Worten beschrieben: »Sie glaubten, sie seien an der Macht, dabei waren sie nur an der Regierung.« Wie würde sie wohl spotten angesichts einer Zehnprozentopposition, die nur Regierung spielt? Die bundesweiten Initiativen, die sich Woche für Woche gegen Hartz IV engagieren, werden in Die Linke nur dann einen weitertreibenden Bündnispartner haben, wenn sich in ihren Reihen wesentlich stärker als bisher die Erkenntnis durchsetzt, daß »die Wahrheit des Sozialen ein Gegenstand von Kämpfen ist« (Pierre Bordieu) und weniger ein parlamentarischer Wettbewerb.

Das amputierte Menschenbild

Die bisherige Debatte in der Linkspartei über Alternativen zu den Hartz-Gesetzen offenbart ein Dilemma: Es gibt wenig Ideen, wie ein Bruch mit der Hartz-IV-Logik und die nachhaltige Überwindung von Armut tatsächlich aussehen kann. So stellt die Bundestagsfraktion der Linkspartei in ihrer Presseerklärung vom 27. Januar 2009 fest, mit einer kurzfristigen Anhebung des Regelsatzes auf 435 Euro und mit der von einer »Bedarfsbemessungskommission« getroffenen Festlegung eines »soziokulturellen Existenzminimums« könne die Menschenwürde wiederhergestellt werden.

Nachdem die AKL an dem Fraktionsbeschluß zur »Überwindung von Hartz IV« erhebliche Kritik formuliert hatte, wurden die entscheidenden Positionen der Fraktion in den Beiträgen in jW vom 17. März 2009 (Birkwald u.a.) und vom 2. April 2009 (Putz) noch einmal nachdrücklich bekräftigt. Der Beitrag von Birkwald u.a. legt ein grundsätzliches Bekenntnis dazu ab, daß »sowohl die Vorschläge der Linksfraktion als auch das NRW-Konzept (…) auf eine völlige Umkehr des Hartz-IV-Prinzips« zielen. Dieser Beitrag entbehrt zunächst nicht einer gewissen Ironie, wenn er die Forderung zur Erhöhung des Regelsatzes auf einen Betrag von 440 Euro beschränkt, obwohl sich der Linskpartei-Vorstand wenige Tage zuvor endlich zu einer Forderung nach 500 Euro und einer Mindestlohnforderung von zehn Euro durchringen konnte.

Im wesentlichen wird an der AKL-Position kritisiert, daß die perspektivische Forderung nach einer einheitlichen Geldleistung als Grundsicherung von 1000 Euro bzw. nach einer sofortigen Anhebung auf 500 Euro ohne »nachvollziehbare Bedarfsbemessungsverfahren (…) die Festsetzung der Regelsätze den Wechselfällen politischer Mehrheitsbildung überantwortet« würde. Der Betrag von 440 Euro sei zwar nicht bedarfsdeckend (!), er habe aber den »entscheidenden Vorzug, sich aus einem bestimmten Bedarfsbemessungsverfahren herzuleiten und die allergrößte Notlage der Betroffenen schnell zu lindern (!)«. Auch Putz will die Menschenwürde am »soziokulturellen Existenzminimum« orientieren und den Gesetzgeber ebenfalls mit einer »Expertenkommission« nicht aus der Verpflichtung entlassen, ein solches Existenzminimum »rational und nachvollziehbar herzuleiten und zu begründen«.

Das beschriebene Dilemma beruht offensichtlich darauf, daß ein Verständnis von Menschenwürde, die bereits für 435 Euro monatlich zu haben ist, sich in einer Art von Defizitlogik bewegt, die den Menschen nur noch eine »Mindestsicherung« zubilligt, die eine Alternative zu Hartz IV an den »untersten sozialen Netzen« orientiert und damit das Bekenntnis verbindet, daß »Mindestsicherung immer Minderheitenrecht« sei (so Daniel Kreutz als Mitautor des NRW-Konzepts in dem Manuskript vom 23.3.2009). Ein solches Politikverständnis verbleibt mit seinem Menschenbild, trotz gegenteiliger Beteuerungen, weiterhin in der Hartz-IV-Logik. Es enthält dann gewissermaßen nur noch ein Gnadenbrot und die bis an den Rand des existentiellen Absturzes beschränkte Befriedigung weniger Grundbedürfnisse. Wer sich in seinen Forderungen auf ein Mindestmaß einläßt, versöhnt sich mit dem herrschenden System, dessen Überwindung doch angeblich angestrebt wird.

Eine linke Alternative zu Hartz IV sollte sich bewußt machen, daß die Menschheit den Lebensrahmen der Neandertaler seit Jahrtausenden hinter sich gelassen hat und daß menschliches Leben heute entschieden mehr bedeutet, als Nahrungsbeschaffung und Schutz vor Wetter. Zum menschlichen Leben, das nicht durch ökonomisch-politische Herrschaftsverhältnisse behindert und eingezwängt ist, sollte im Prinzip die unbegrenzte Entfaltung der Persönlichkeit jedes einzelnen Menschen gehören. Nur wenn linke Politik diesen Grundsatz ernst nimmt, kann sie unterschiedslos jedem Menschen versichern, daß er einen umfassenden Anspruch auf Lebensverwirklichung hat, wie immer die konkreten Bedingungen aussehen, unter denen er existiert.

An der Krisensituation vorbei

Ein weiteres Dilemma besteht darin, daß die grundsätzliche Stoßrichtung des »Mindestsicherungskonzepts« und seiner Verteidiger an der aktuellen dramatischen Wirtschaftskrise vorbeigeht, wenn sie erklären, daß eine »SGB-III-Reform« zwar den größeren Teil der Alternative zu Hartz IV darstellen müsse, gleichwohl »haben wir uns auf die Mindestsicherung beschränkt« (Daniel Kreutz, s.o.). Ist diese »Beschränkung« aber nicht gerade der Fehler? Die aktuelle Krise des Kapitalismus und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den letzten Monaten belegen eindeutig die Notwendigkeit einer Alternative zu den Hartz-Gesetzen. Notwendig ist allerdings nicht nur eine Grundsicherung für Erwerbslose, sondern ein Umbau der Arbeitslosenversicherung zu einer einheitlichen Erwerbstätigenversicherung für alle vom Risiko der Erwerbslosigkeit Betroffenen. Als Linkspartei müssen wir das Ziel haben, die Spaltung in Erwerbstätige und Erwerbslose und in ALG I und ALG II zu überwinden, wenn wir die Hartz-Logik überwinden wollen. Und die Leistungen müssen für ein Leben in Würde reichen.

Allein von November 2008 bis Ende April 2009 sind nach der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit zirka 600000 Arbeitslose zusätzlich registriert, wovon etwa 400000 auf den Rechtskreis des SGB III (ALG I) entfallen. Eines der wesentlichen Elemente von Hartz IV bestand in der Verkürzung der Anspruchsdauer des ALG I auf zwölf Monate, um dadurch das Bedrohungs- und Erpressungspotential deutlich zu erhöhen. Zum anderen erfüllt das Arbeitslosengeld als »Versicherungsleistung« schon lange nicht mehr die ihm zugedachte Funktion, Arbeitslosigkeit in einer die Existenz sichernden Höhe abzusichern. 2008 lag das ALG I im Jahresdurchschnitt bei monatlich 733 Euro. Während ungefähr 65 Prozent der Anspruchsberechtigten lediglich einen Anspruch unter 800 Euro haben, beziehen nur zirka zehn Prozent eine monatliche Geldleistung über 1200 Euro. Nach einer aktuellen Studie des DGB lagen 2008 die Aufwendungen für ALG I um etwa 2,3 Milliarden Euro unter denen des Jahres 1992, obwohl damals 300000 weniger Erwerbslose registriert waren. Bei rund 50 Prozent der Betroffenen lag die Anspruchsdauer sogar unter sechs Monaten.

Diese Zahlen dürften nachdrücklich belegen, daß eine Alternative zu Hartz IV auch eine Reform des ALG I beinhalten muß, andernfalls bliebe eine isolierte Reform der Grundsicherung Teil des Problems, aber nicht seiner Lösung. Diese müßte nicht nur eine deutliche Anhebung der Bezugsdauer, sondern gleichzeitig eine steuerfinanzierte Aufstockung enthalten, um tatsächlich existenzsichernd zu sein, da der überwiegende Teil aufgrund der sehr geringen Anspruchsdauer bereits nach wenigen Monaten mit Hartz IV konfrontiert wäre. Eine linke Alternative sollte deshalb die Forderung enthalten, die Bezugsdauer des ALG-I-Anspruchs radikal zu verlängern und die Finanzierung wie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft allein von den Unternehmern zu verlangen. Denn die entscheidende Ursache von Massenarbeitslosigkeit hat weniger mit konjunkturellen Ursachen und Fehlentwicklungen zu tun, sondern liegt im Wesen des kapitalistischen Systems und seiner Kapitallogik, die Rendite beständig auf Kosten der Löhne zu steigern und selbstverständlich auch um den Preis des massenhaften Arbeitsplatzabbaus. Nur wenn eine linke Sichtweise diese Erkenntnis in den Mittelpunkt stellt, wird sie zu einer deutlich anderen Alternative kommen, als sie in den bisherigen Beiträgen aufgezeigt wird.

Untaugliches Modell

Putz will in dem Beitrag der AKL erstaunlicherweise die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen entdeckt haben und hält diesem das Prinzip der Solidargemeinschaft entgegen. Obwohl sich die AKL in ihrem Beitrag grundsätzlich für eine bedarfsorientierte Grundsicherung ausgesprochen hat, setzt Putz offensichtlich die Forderung nach einer bedingungslosen Sanktionsfreiheit mit einer Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen gleich. Zunächst sollte es ihm eigentlich nicht entgangen sein, daß auch Birkwald u.a. sich zu einer bedingungslosen Sanktionsfreiheit bekennen, wenn es dort heißt: »Leistungsrechtliche Sanktionen müssen also auch dann entfallen, wenn zumutbare angebotene Beschäftigung abgelehnt wird.« Putz versucht jedoch, das Prinzip der Solidargemeinschaft gegen die Forderung nach Sanktionsfreiheit ins Feld zu führen, weil diese »die Grundlagen linker, solidarischer Sozialpolitik weit über Hartz IV hinaus« aufhebe. So sei niemand »berechtigt, sich ganz oder auch nur teilweise aus der Solidargemeinschaft auszuschließen«.

Dieser im Kern bürgerliche sozialpolitische Ansatz entspricht, konsequent zu Ende gedacht, dem Münteferingschen Bekenntnis »Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen«. Das Konstrukt der Solidargemeinschaft wird von Putz gegen diejenigen gewendet, die sich diesem ausgrenzenden und menschenverachtenden Wirtschaftssystem verweigern und enthält im Kern die neoliberale Botschaft »Wir sitzen alle in einem Boot«, wenn es um eine existenzsichernde und repressionsfreie Grundsicherung geht. Deshalb sollte es zum Selbstverständnis einer linken Alternative zu Hartz IV gehören, daß es dabei um die Solidarität im Widerstand gegen ein System geht, welches seit der unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) entwickelten Agenda 2010 im Namen des Sozialstaats die sozialen Sicherungssysteme zerschlägt und von den Ausgestoßenen und Überflüssigen noch Solidarität für diese menschenverachtende Politik einfordert. Die Putzsche Variante der Solidargemeinschäft kündigt gerade diese Solidarität auf und ist deshalb für ein linkes Grundsicherungsmodell nicht nur untauglich, sondern gewissermaßen eine »linke« Legitimation der Hartz-IV-Logik.

Expertenkommission keine Lösung

Während die AKL in ihrem Beitrag der im Fraktionsbeschluß geforderten »Expertenkommis­sion« zur Festlegung der Regelsatzhöhe eine deutliche Absage erteilt hat, wird diese Forderung in den Beiträgen von Birkwald u.a. und Putz noch einmal nachdrücklich bekräftigt. Während es bei Birkwald u.a. heißt: »In einem zweiten Schritt plädieren wir für eine neue Bedarfsfeststellung durch die Einrichtung einer Betroffenen- und Expertenkommission, die ein Leistungsniveau ermittelt, das gemäß Referenzwarenkörben den Bedarf deckt und eine relative Abkopplung von der allgemeinen Einkommens­entwicklung vermeidet«, darf nach Putz »linke Grundsicherungspolitik den Gesetzgeber nicht aus der Verpflichtung entlassen, die Festsetzung des soziokulturellen Existenzminimums (!) rational und nachvollziehbar herzuleiten und zu begründen«. Als hätte eine Hartz-Kommission nie existiert, als wäre unter »Rot-Grün« nicht jede soziale Grausamkeit einschließlich der dramatischen Rentenkürzungen durch eine neue Rentenformel von einer Expertenkommission vorbereitet worden, wird an die Einsetzung einer Expertenkommis­sion die illusionäre Erwartung geknüpft, daß diese sich auf die Seite der Betroffenen schlägt und im völligen Widerspruch zur bisherigen Hartz-IV-Politik plötzlich existenzsichernde Regelsätze festlegt.

Die Hoffnung auf eine gewissermaßen neutrale Kommission entspricht doch eher einem naiven Kinderglauben, der zudem auch noch die zahlreichen Verschärfungen seit Inkrafttreten von Hartz IV ignoriert. Das Jahr für Jahr von Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit beschlossene Einsparvolumen bei den sogenannten passiven Leistungen (Regelsatz und Wohnkosten), das trotz nahezu gleichbleibender Zahl der Leistungsempfänger für 2009 zirka 1,5 Milliarden Euro beträgt, dürfte doch ein eindeutiges Indiz dafür sein, daß es sich für eine Linke verbieten sollte, die Festsetzung der Leistungshöhe an den politischen Gegner zu delegieren. Aus der bisher mehrfachen Ablehnung der Anträge der Linksfraktion auf Anhebung des Regelsatzes auf »nur« 435 Euro durch die neoliberalen Parteien im deutschen Bundestag kann doch nur die Konsequenz gezogen werden, daß eine Erhöhung des Regelsatzes – egal ob auf 435 oder 500 Euro – Gegenstand von politischen Kämpfen sein muß und ihr Erfolg davon abhängen wird, ob es der Linken und den sozialen Bewegungen gelingt, den Widerstand gegen Hartz IV erheblich zu verstärken. Die Hoffnungen auf eine Expertenkommission dürften eher auf Sand gebaut sein, als daß sie geeignet wären, dem Widerstand gegen Hartz IV eine politische Orientierung zu geben.

Repressionsinstrument Wohnkosten

Einen breiten Raum nimmt in den Stellungnahmen von Birkwald u.a. und Putz das Problem der Wohnkosten ein. Die AKL hatte sich in ihrem Beitrag für eine einheitliche Geldleistung als Grundsicherung in Höhe von 1000 Euro (mit Inflationsausgleich) stark gemacht, weil nach ihrer Auffassung nur dadurch die massiven Leistungskürzungen bei den Wohn- und Heizkosten verhindert werden können. Denn das herrschende Hartz-IV-System sieht eine Trennung von Regelsatz und Wohnkosten vor und orientiert die Höhe der zu erstattenden Wohnkosten an dem gesetzlichen Begriff der »Angemessenheit«. Und was angemessen ist, entscheiden die leeren Kassen der Kommunen.

Die bisherige Praxis hat dazu geführt, daß durch Nichtanerkennung der tatsächlichen Wohnkosten die Betroffenen entweder zu Zwangsumzügen genötigt oder gezwungen wurden, die Differenz aus dem Regelsatz zu bezahlen. Wem die ARGE die Wohnkosten z.B. um 50 Euro gekürzt hat, dem stehen monatlich nur noch 301 Euro zur Verfügung, wovon auch noch die Stromkosten zu bezahlen sind, da diese als Teil der Hartz-IV-Logik nicht zu den Wohnkosten gerechnet werden. Ein großer Teil des Einsparvolumens wird außerdem bei den Heizkosten erzielt, die in der Regel nicht in der vom Vermieter verlangten Höhe übernommen, sondern aufgrund einer überwiegend rechtswidrigen Abrechnungsmethode erheblich gekürzt werden. Die Kürzung bei Wohn- und Heizkosten ist für die Betroffenen das weitaus größte (finanzielle) Repressionsinstrument, wogegen sie sich nur durch aufwendige Widerspruchs- bzw. sozialgerichtliche Verfahren wehren können. Obwohl bei einer vom DGB Baden-Württemberg durchgeführten Umfrage 42,7 Prozent (!) der Befragten angaben, daß die ARGE ihre Wohnkosten als unangemessen hoch eingestuft und sie zur Senkung der Mietkosten aufgefordert habe, waren nur 8,9 Prozent tatsächlich umgezogen. Nur ein geringer Teil wehrt sich gegen diese Praxis gerichtlich, während der weitaus überwiegende Teil wohnen bleibt und die Mietkürzung vom Regelsatz bestreitet. Eine einheitliche Geldleistung würde demgegenüber dieser Praxis einen grundsätzlichen Riegel vorschieben, da dann wie auch beim ALG I die gesamten Lebenshaltungskosten aus dem in einer Summe zufließenden Einkommen bestritten werden müssen, ohne daß die ARGE in der Lage wäre, über nicht anerkannte Wohnkosten Kürzungen bei den Regelsätzen vorzunehmen.

Dieser Position wird von Birkwald u.a. und Putz entgegengehalten, daß bei einer einheitlichen Geldleistung die von Kommune zu Kommune unterschiedlichen Mietpreise nicht im Interesse der Betroffenen berücksichtigt und geltend gemacht werden könnten. Während Birkwald u.a. aus diesem Grunde eine einheitliche Geldleistung für »ungerecht« halten und weiterhin fordern, daß »die Mieten bedarfsgerechter Wohnräume individuell statt pauschal angesetzt« werden sollen, wendet sich Putz ebenfalls gegen eine »Pauschalierung« der Wohnkosten und plädiert im Gegensatz zum Fraktionsbeschluß für einen »grundsicherungsrelevanten« Mietspiegel. Die AKL-Position kritisiert er sogar mit dem Argument, eine einheitliche Geldleistung bestätige geradezu die Hartz-IV-Logik, weil sie keine Differenzierung der Mietkosten enthalte.

Beide Positionen setzen sich mit dem zentralen Argument des AKL-Beitrags, daß über die Kürzung der Wohnkosten das größte Ausmaß an finanzieller Repression ausgeübt wird, erstaunlicherweise überhaupt nicht auseinander. Auch bei dieser Frage wird ähnlich wie bei der Forderung nach einer Expertenkommission der neoliberalen Bundestagsmehrheit gewissermaßen das Mandat für eine repressionsfreie Regelung bei den Mietkosten übertragen. Wie die bisherigen Erfahrungen mit Hartz IV beweisen, besteht das Hauptinteresse von Kapital und Politik doch offensichtlich darin, sowohl bei den Niedriglöhnen, der Zwangsarbeit in Form von Ein-Euro-Jobs und natürlich auch bei den Kosten der Grundsicherung die Verteilungsverhältnisse zugunsten der Besitz- und Machteliten beständig zu verschieben. Wer dies verhindern will, muß für höhere und bessere Leistungen bei der Grundsicherung mehr Widerstand entwickeln und sollte nicht die Illusion verkaufen, daß gewissermaßen neutrale Mietregelungen geschaffen werden könnten, die nicht dazu benutzt werden, den Druck auf die Betroffenen zu verstärken.

Jeder noch so »grundsicherungsrelevante« Mietspiegel, der bekanntlich in den Kommunen überwiegend von neoliberalen Kräften beschlossen wird, ist eine politische Mietpreisfestsetzung, die sich am untersten Mietniveau orientiert und den Betroffenen grundsätzlich nicht den Wohnstandard zubilligt, der für ein linkes Selbstverständnis der Maßstab sein sollte, nämlich daß der Millionär bei der Wohnung als wesentlichem Lebensraum keine anderen Privilegien in Anspruch nehmen darf, als er einem erwerbslosen Menschen zubilligt.

Wer sich dafür einsetzen will, muß die kapitalistischen Macht- und Eigentumsverhältnisse überwinden, um mehr Gleichheit in den Wohn- und Lebensverhältnissen realisieren zu können. Mietspiegel werden diese Verhältnisse eher befestigen als verändern.

Gewerkschaftsbewegung und Erwerbslosenbewegung sind jede für sich genommen in echten oder auch vorgeblichen Sachzwängen gefangen, die von der Politik als Herrschaftsmittel entwickelt worden sind. Sich ihnen zu unterwerfen, ist leider oft genug konkretes Ergebnis sozialer Kämpfe. Diese Unterwerfung aber zum politischen Programm einer Partei zu erheben, die die sozialen Bewegungen zu stärken vorgibt, ist starker Tobak.

Jürgen Aust, Nordrhein-Westfalen, Thies Gleiss, Mitglied Parteivorstand, Ulla Jelpke, MdB, Inge Höger, MdB, Franziska Steltenkamp-Wöckel, Niedersachsen, Gerhard Bartels, Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Gösta Beutin, Schleswig-Holstein, Asja Huberty, Niedersachsen, Florian Jansen, Schleswig-Holstein, Katharina Schwabedissen, Nordrhein-Westfalen, Florian Jansen, Schleswig-Holstein, Harry Bleckert, Schleswig-Holstein, Angelika Hannappel, Schleswig-Holstein, Carlos Mejia Cortes, Schleswig-Holstein, Stefan Karstens, Schleswig-Holstein



Aufruf "Für eine antikapitalistische Linke"

Den Aufruf unterschreiben

ErstunterzeichnerInnen:

  • Sahra Wagenknecht (MdEP, Parteivorstand Linkspartei.PDS)
  • Ulla Jelpke (MdB)
  • Thies Gleiss (Bundesvorstand WASG)
  • Sabine Lösing (Gründungsmitglied und Mitglied im Länderrat der WASG)
  • Tobias Pflüger (MdEP, parteilos)
  • Nele Hirsch (MdB, Linkspartei.PDS)

Alle UnterzeichnerInnen

Termine


Newsletter bestellen

Newsletter verwalten



Navigation



Sprungmarken: Zum Seitenanfang springen, Zum Text springen, Zur Navigation springen, Zur Schnellsuche springen, Zum Newsletter-Eintrag springen