jw 07.05.2009
Am 27. Februar nahmen in jW Mitglieder der Strömung
»Für eine antikapitalistische Linke« (AKL) in der
Linkspartei kritisch Stellung gegen »Vorschläge für
eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung« der
Bundestagsfraktion der Partei. Hierauf antworteten am 17. März
Vertreter des sogenannten NRW-Konzepts »Eckpunkte für
eine moderne, repressionsfreie bedarfsdeckende
Mindestsicherung«, und am 2. April befaßte sich der
Sozialrechtler Prof. Friedrich Putz mit den beiden Texten. Die AKL
geht im folgenden auf die Argumente der Vertreter des NRW-Konzepts
und von Putz ein. (jW)
Wir müssen feststellen, daß sich unsere Kritiker an
Detailfragen festbeißen und die großen Fragen fast
völlig aus den Augen verlieren. Hartz IV kam nicht
zufällig und war auch keine Fehlentwicklung. Dieses
Gesetzespaket war wichtigstes Element von SPD und Grünen bei
der von allen EU-Regierungen mit der Lissabon-Strategie
beschlossenen Schaffung eines Niedriglohnsektors und der
Etablierung eines modernen Erwerbslosenmanagements, das nur zwei
Ziele kannte: die Gesamtheit der Löhne nach unten zu
drücken und einen großen Teil der Kosten für
Lohnersatzleistungen einzusparen. Leider hatte diese Politik
Erfolg, und diese »Armut per Gesetz« hat zur
größten sozialen Umverteilung von unten nach oben und zu
einer tiefgreifenden sozialen Bewegung zur Atomisierung der
Arbeiterklasse, der Schwächung der Gewerkschaften und der
Einschränkung der Freiheitsrechte geführt.
Wir müssen und wir wollen diese Bewegung umdrehen: Die
Würde und der Lebensstandard der von ARGEn und Jobcentern
gedemütigten Menschen muß wieder hergestellt werden; die
Einkommen und die Lohnquote müssen nicht langsam und unbemerkt
steigen, sondern als Wiedergutmachung sofort deutlich angehoben
werden. Die politischen Verantwortlichen in der Regierung und den
vier neoliberalen Parteien müssen eine politische Niederlage
erleiden, als Voraussetzung einer komplett anderen
gesellschaftlichen Entwicklung.
Was bei einer solchen dynamischen und politischen Antwort auf Hartz
IV im Mittelpunkt der sozialen Widerstandsbewegung stehen wird, was
sich wie und zuerst konkret verwirklichen wird, ist offen. Wird es
der Mindestlohn in menschenwürdiger Höhe sein? Die
radikale Verkürzung der Arbeitszeit? Das Verbot von
Massenentlassungen? Eine Soforterhöhung der Regelsätze
– alles zusammen? Wir wissen nur, daß es ohne eine
solche soziale Bewegung nicht gehen wird und daß sich diese
Bewegung zuerst aus entschlossener Verweigerung und Neinsagen
ergibt. Deshalb ist die Forderung »Hartz muß weg«
nicht destruktiv und zukunftsblind, sondern die Voraussetzung
für jede weitere politische Klärung.
Wir wissen auch, daß es drei große Themen sind, um die
sich eine »Alternative« zu Hartz IV zentrieren wird:
Die Verhinderung von Massenerwerbslosigkeit durch eine schnelle und
deutliche Verkürzung der Arbeitszeit; die 30-Stunden-Woche
jetzt und ohne Lohneinbußen, verbindliche Personalaufstockung
statt Verdichtung der Arbeit und das Verbot von
Massenentlassungen.
Hinzu kommen die Wiederherstellung einer wirklichen
Arbeitslosigkeitsversichung, die für den Schadensfall der
Erwerbslosigkeit wirklichen Lohnersatz leistet (also ALG I
mindestens in Höhe von 80 Prozent des früheren Einkommens
und unbegrenzt) sowie die sofortige Erhöhung des Regelsatzes
auf 500 Euro, um die Armut zu bekämpfen, und weitere
Erhöhung in Abhängigkeit zur Entwicklung der
Durchschnittseinkommen.
Wenn wir uns über diese politischen Notwendigkeiten einig sind
und sie in Flugblättern, auf Transparenten, in der
Unterstützung aller Widerstandsformen der Betroffenen und im
Parlament ohne Abstriche fordern und fördern, dann, und nur
dann, können wir uns gerne über alle weiteren Details
streiten.
Kampfgegenstand Soziales
Die Initiatoren des Aufrufs zu den bundesweiten
Großdemonstrationen am 28. März 2009 in Frankfurt/Main
und Berlin hatten in einem kritischen Beitrag zur Haltung der
Gewerkschaften in den ersten Wochen nach Bekanntwerden des
Ausmaßes der Wirtschaftskrise u.a. erklärt, daß es
angesichts der bevorstehenden Herausforderungen nicht reiche,
lediglich »mitzudiskutieren in den öffentlichen Debatten
um Finanz- und Wirtschaftspolitik und auf Gehör zu hoffen. Wie
stark die Krise die Lohnabhängigen und die Gewerkschaften
selbst treffen wird, ist eine Frage von Macht und Gegenwehr.«
Diese Erkenntnis ist jedoch bisher in Teilen der Linkspartei und
insbesondere der Bundesfraktion offensichtlich noch nicht
angekommen, sonst wäre es nicht möglich gewesen, einen
Beschluß zu fassen, bevor die Partei die für eine
Alternative zu Hartz IV erforderlichen Positionen breit diskutiert
hat und daraufhin der Parteivorstand diese Diskussion in Form eines
Beschlusses zusammenfaßt – und zwar in dieser
Reihenfolge und nicht umgekehrt.
Eine solche für eine linke Partei unverzichtbare Reihenfolge
hätte mit Sicherheit geholfen, eine Forderung nach
Erhöhung des Regelsatzes auf nur 435 Euro oder eine
halbherzige Absage an jegliche Sanktion und Repression zu
vermeiden. Daß sich die Fraktion mit ihrem Beschluß
gewissermaßen »an die Spitze der Bewegung«
stellen wollte, offenbart ein vornehmlich parlamentarisches
Politikverständnis, welches von der Vorstellung geleitet ist,
daß nur auf diese Weise der Vorrang der Politik wieder
hergestellt werden könne, um gesellschaftliche
Veränderung zu erzielen. Rosa Luxemburg hat dieses
Politikverständnis in ihrer Kritik an der damaligen SPD einmal
mit den Worten beschrieben: »Sie glaubten, sie seien an der
Macht, dabei waren sie nur an der Regierung.« Wie würde
sie wohl spotten angesichts einer Zehnprozentopposition, die nur
Regierung spielt? Die bundesweiten Initiativen, die sich Woche
für Woche gegen Hartz IV engagieren, werden in Die Linke nur
dann einen weitertreibenden Bündnispartner haben, wenn sich in
ihren Reihen wesentlich stärker als bisher die Erkenntnis
durchsetzt, daß »die Wahrheit des Sozialen ein
Gegenstand von Kämpfen ist« (Pierre Bordieu) und weniger
ein parlamentarischer Wettbewerb.
Das amputierte Menschenbild
Die bisherige Debatte in der Linkspartei über Alternativen zu
den Hartz-Gesetzen offenbart ein Dilemma: Es gibt wenig Ideen, wie
ein Bruch mit der Hartz-IV-Logik und die nachhaltige
Überwindung von Armut tatsächlich aussehen kann. So
stellt die Bundestagsfraktion der Linkspartei in ihrer
Presseerklärung vom 27. Januar 2009 fest, mit einer
kurzfristigen Anhebung des Regelsatzes auf 435 Euro und mit der von
einer »Bedarfsbemessungskommission« getroffenen
Festlegung eines »soziokulturellen Existenzminimums«
könne die Menschenwürde wiederhergestellt werden.
Nachdem die AKL an dem Fraktionsbeschluß zur
»Überwindung von Hartz IV« erhebliche Kritik
formuliert hatte, wurden die entscheidenden Positionen der Fraktion
in den Beiträgen in jW vom 17. März 2009 (Birkwald u.a.)
und vom 2. April 2009 (Putz) noch einmal nachdrücklich
bekräftigt. Der Beitrag von Birkwald u.a. legt ein
grundsätzliches Bekenntnis dazu ab, daß »sowohl
die Vorschläge der Linksfraktion als auch das NRW-Konzept
(…) auf eine völlige Umkehr des
Hartz-IV-Prinzips« zielen. Dieser Beitrag entbehrt
zunächst nicht einer gewissen Ironie, wenn er die Forderung
zur Erhöhung des Regelsatzes auf einen Betrag von 440 Euro
beschränkt, obwohl sich der Linskpartei-Vorstand wenige Tage
zuvor endlich zu einer Forderung nach 500 Euro und einer
Mindestlohnforderung von zehn Euro durchringen konnte.
Im wesentlichen wird an der AKL-Position kritisiert, daß die
perspektivische Forderung nach einer einheitlichen Geldleistung als
Grundsicherung von 1000 Euro bzw. nach einer sofortigen Anhebung
auf 500 Euro ohne »nachvollziehbare
Bedarfsbemessungsverfahren (…) die Festsetzung der
Regelsätze den Wechselfällen politischer Mehrheitsbildung
überantwortet« würde. Der Betrag von 440 Euro sei
zwar nicht bedarfsdeckend (!), er habe aber den
»entscheidenden Vorzug, sich aus einem bestimmten
Bedarfsbemessungsverfahren herzuleiten und die
allergrößte Notlage der Betroffenen schnell zu lindern
(!)«. Auch Putz will die Menschenwürde am
»soziokulturellen Existenzminimum« orientieren und den
Gesetzgeber ebenfalls mit einer »Expertenkommission«
nicht aus der Verpflichtung entlassen, ein solches Existenzminimum
»rational und nachvollziehbar herzuleiten und zu
begründen«.
Das beschriebene Dilemma beruht offensichtlich darauf, daß
ein Verständnis von Menschenwürde, die bereits für
435 Euro monatlich zu haben ist, sich in einer Art von Defizitlogik
bewegt, die den Menschen nur noch eine
»Mindestsicherung« zubilligt, die eine Alternative zu
Hartz IV an den »untersten sozialen Netzen« orientiert
und damit das Bekenntnis verbindet, daß
»Mindestsicherung immer Minderheitenrecht« sei (so
Daniel Kreutz als Mitautor des NRW-Konzepts in dem Manuskript vom
23.3.2009). Ein solches Politikverständnis verbleibt mit
seinem Menschenbild, trotz gegenteiliger Beteuerungen, weiterhin in
der Hartz-IV-Logik. Es enthält dann gewissermaßen nur
noch ein Gnadenbrot und die bis an den Rand des existentiellen
Absturzes beschränkte Befriedigung weniger
Grundbedürfnisse. Wer sich in seinen Forderungen auf ein
Mindestmaß einläßt, versöhnt sich mit dem
herrschenden System, dessen Überwindung doch angeblich
angestrebt wird.
Eine linke Alternative zu Hartz IV sollte sich bewußt machen,
daß die Menschheit den Lebensrahmen der Neandertaler seit
Jahrtausenden hinter sich gelassen hat und daß menschliches
Leben heute entschieden mehr bedeutet, als Nahrungsbeschaffung und
Schutz vor Wetter. Zum menschlichen Leben, das nicht durch
ökonomisch-politische Herrschaftsverhältnisse behindert
und eingezwängt ist, sollte im Prinzip die unbegrenzte
Entfaltung der Persönlichkeit jedes einzelnen Menschen
gehören. Nur wenn linke Politik diesen Grundsatz ernst nimmt,
kann sie unterschiedslos jedem Menschen versichern, daß er
einen umfassenden Anspruch auf Lebensverwirklichung hat, wie immer
die konkreten Bedingungen aussehen, unter denen er existiert.
An der Krisensituation vorbei
Ein weiteres Dilemma besteht darin, daß die
grundsätzliche Stoßrichtung des
»Mindestsicherungskonzepts« und seiner Verteidiger an
der aktuellen dramatischen Wirtschaftskrise vorbeigeht, wenn sie
erklären, daß eine »SGB-III-Reform« zwar den
größeren Teil der Alternative zu Hartz IV darstellen
müsse, gleichwohl »haben wir uns auf die
Mindestsicherung beschränkt« (Daniel Kreutz, s.o.). Ist
diese »Beschränkung« aber nicht gerade der Fehler?
Die aktuelle Krise des Kapitalismus und die Entwicklung der
Arbeitslosigkeit in den letzten Monaten belegen eindeutig die
Notwendigkeit einer Alternative zu den Hartz-Gesetzen. Notwendig
ist allerdings nicht nur eine Grundsicherung für Erwerbslose,
sondern ein Umbau der Arbeitslosenversicherung zu einer
einheitlichen Erwerbstätigenversicherung für alle vom
Risiko der Erwerbslosigkeit Betroffenen. Als Linkspartei
müssen wir das Ziel haben, die Spaltung in Erwerbstätige
und Erwerbslose und in ALG I und ALG II zu überwinden, wenn
wir die Hartz-Logik überwinden wollen. Und die Leistungen
müssen für ein Leben in Würde reichen.
Allein von November 2008 bis Ende April 2009 sind nach der
offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit zirka
600000 Arbeitslose zusätzlich registriert, wovon etwa 400000
auf den Rechtskreis des SGB III (ALG I) entfallen. Eines der
wesentlichen Elemente von Hartz IV bestand in der Verkürzung
der Anspruchsdauer des ALG I auf zwölf Monate, um dadurch das
Bedrohungs- und Erpressungspotential deutlich zu erhöhen. Zum
anderen erfüllt das Arbeitslosengeld als
»Versicherungsleistung« schon lange nicht mehr die ihm
zugedachte Funktion, Arbeitslosigkeit in einer die Existenz
sichernden Höhe abzusichern. 2008 lag das ALG I im
Jahresdurchschnitt bei monatlich 733 Euro. Während
ungefähr 65 Prozent der Anspruchsberechtigten lediglich einen
Anspruch unter 800 Euro haben, beziehen nur zirka zehn Prozent eine
monatliche Geldleistung über 1200 Euro. Nach einer aktuellen
Studie des DGB lagen 2008 die Aufwendungen für ALG I um etwa
2,3 Milliarden Euro unter denen des Jahres 1992, obwohl damals
300000 weniger Erwerbslose registriert waren. Bei rund 50 Prozent
der Betroffenen lag die Anspruchsdauer sogar unter sechs
Monaten.
Diese Zahlen dürften nachdrücklich belegen, daß
eine Alternative zu Hartz IV auch eine Reform des ALG I beinhalten
muß, andernfalls bliebe eine isolierte Reform der
Grundsicherung Teil des Problems, aber nicht seiner Lösung.
Diese müßte nicht nur eine deutliche Anhebung der
Bezugsdauer, sondern gleichzeitig eine steuerfinanzierte
Aufstockung enthalten, um tatsächlich existenzsichernd zu
sein, da der überwiegende Teil aufgrund der sehr geringen
Anspruchsdauer bereits nach wenigen Monaten mit Hartz IV
konfrontiert wäre. Eine linke Alternative sollte deshalb die
Forderung enthalten, die Bezugsdauer des ALG-I-Anspruchs radikal zu
verlängern und die Finanzierung wie die Beiträge zur
Berufsgenossenschaft allein von den Unternehmern zu verlangen. Denn
die entscheidende Ursache von Massenarbeitslosigkeit hat weniger
mit konjunkturellen Ursachen und Fehlentwicklungen zu tun, sondern
liegt im Wesen des kapitalistischen Systems und seiner
Kapitallogik, die Rendite beständig auf Kosten der Löhne
zu steigern und selbstverständlich auch um den Preis des
massenhaften Arbeitsplatzabbaus. Nur wenn eine linke Sichtweise
diese Erkenntnis in den Mittelpunkt stellt, wird sie zu einer
deutlich anderen Alternative kommen, als sie in den bisherigen
Beiträgen aufgezeigt wird.
Untaugliches Modell
Putz will in dem Beitrag der AKL erstaunlicherweise die Forderung
nach einem bedingungslosen Grundeinkommen entdeckt haben und
hält diesem das Prinzip der Solidargemeinschaft entgegen.
Obwohl sich die AKL in ihrem Beitrag grundsätzlich für
eine bedarfsorientierte Grundsicherung ausgesprochen hat, setzt
Putz offensichtlich die Forderung nach einer bedingungslosen
Sanktionsfreiheit mit einer Forderung nach einem bedingungslosen
Grundeinkommen gleich. Zunächst sollte es ihm eigentlich nicht
entgangen sein, daß auch Birkwald u.a. sich zu einer
bedingungslosen Sanktionsfreiheit bekennen, wenn es dort
heißt: »Leistungsrechtliche Sanktionen müssen also
auch dann entfallen, wenn zumutbare angebotene Beschäftigung
abgelehnt wird.« Putz versucht jedoch, das Prinzip der
Solidargemeinschaft gegen die Forderung nach Sanktionsfreiheit ins
Feld zu führen, weil diese »die Grundlagen linker,
solidarischer Sozialpolitik weit über Hartz IV hinaus«
aufhebe. So sei niemand »berechtigt, sich ganz oder auch nur
teilweise aus der Solidargemeinschaft
auszuschließen«.
Dieser im Kern bürgerliche sozialpolitische Ansatz entspricht,
konsequent zu Ende gedacht, dem Münteferingschen Bekenntnis
»Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen«. Das
Konstrukt der Solidargemeinschaft wird von Putz gegen diejenigen
gewendet, die sich diesem ausgrenzenden und menschenverachtenden
Wirtschaftssystem verweigern und enthält im Kern die
neoliberale Botschaft »Wir sitzen alle in einem Boot«,
wenn es um eine existenzsichernde und repressionsfreie
Grundsicherung geht. Deshalb sollte es zum Selbstverständnis
einer linken Alternative zu Hartz IV gehören, daß es
dabei um die Solidarität im Widerstand gegen ein System geht,
welches seit der unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard
Schröder (SPD) entwickelten Agenda 2010 im Namen des
Sozialstaats die sozialen Sicherungssysteme zerschlägt und von
den Ausgestoßenen und Überflüssigen noch
Solidarität für diese menschenverachtende Politik
einfordert. Die Putzsche Variante der Solidargemeinschäft
kündigt gerade diese Solidarität auf und ist deshalb
für ein linkes Grundsicherungsmodell nicht nur untauglich,
sondern gewissermaßen eine »linke« Legitimation
der Hartz-IV-Logik.
Expertenkommission keine Lösung
Während die AKL in ihrem Beitrag der im
Fraktionsbeschluß geforderten
»Expertenkommission« zur Festlegung der
Regelsatzhöhe eine deutliche Absage erteilt hat, wird diese
Forderung in den Beiträgen von Birkwald u.a. und Putz noch
einmal nachdrücklich bekräftigt. Während es bei
Birkwald u.a. heißt: »In einem zweiten Schritt
plädieren wir für eine neue Bedarfsfeststellung durch die
Einrichtung einer Betroffenen- und Expertenkommission, die ein
Leistungsniveau ermittelt, das gemäß
Referenzwarenkörben den Bedarf deckt und eine relative
Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung
vermeidet«, darf nach Putz »linke
Grundsicherungspolitik den Gesetzgeber nicht aus der Verpflichtung
entlassen, die Festsetzung des soziokulturellen Existenzminimums
(!) rational und nachvollziehbar herzuleiten und zu
begründen«. Als hätte eine Hartz-Kommission nie
existiert, als wäre unter »Rot-Grün« nicht
jede soziale Grausamkeit einschließlich der dramatischen
Rentenkürzungen durch eine neue Rentenformel von einer
Expertenkommission vorbereitet worden, wird an die Einsetzung einer
Expertenkommission die illusionäre Erwartung
geknüpft, daß diese sich auf die Seite der Betroffenen
schlägt und im völligen Widerspruch zur bisherigen
Hartz-IV-Politik plötzlich existenzsichernde Regelsätze
festlegt.
Die Hoffnung auf eine gewissermaßen neutrale Kommission
entspricht doch eher einem naiven Kinderglauben, der zudem auch
noch die zahlreichen Verschärfungen seit Inkrafttreten von
Hartz IV ignoriert. Das Jahr für Jahr von Bundesregierung und
Bundesagentur für Arbeit beschlossene Einsparvolumen bei den
sogenannten passiven Leistungen (Regelsatz und Wohnkosten), das
trotz nahezu gleichbleibender Zahl der Leistungsempfänger
für 2009 zirka 1,5 Milliarden Euro beträgt, dürfte
doch ein eindeutiges Indiz dafür sein, daß es sich
für eine Linke verbieten sollte, die Festsetzung der
Leistungshöhe an den politischen Gegner zu delegieren. Aus der
bisher mehrfachen Ablehnung der Anträge der Linksfraktion auf
Anhebung des Regelsatzes auf »nur« 435 Euro durch die
neoliberalen Parteien im deutschen Bundestag kann doch nur die
Konsequenz gezogen werden, daß eine Erhöhung des
Regelsatzes – egal ob auf 435 oder 500 Euro –
Gegenstand von politischen Kämpfen sein muß und ihr
Erfolg davon abhängen wird, ob es der Linken und den sozialen
Bewegungen gelingt, den Widerstand gegen Hartz IV erheblich zu
verstärken. Die Hoffnungen auf eine Expertenkommission
dürften eher auf Sand gebaut sein, als daß sie geeignet
wären, dem Widerstand gegen Hartz IV eine politische
Orientierung zu geben.
Repressionsinstrument Wohnkosten
Einen breiten Raum nimmt in den Stellungnahmen von Birkwald u.a.
und Putz das Problem der Wohnkosten ein. Die AKL hatte sich in
ihrem Beitrag für eine einheitliche Geldleistung als
Grundsicherung in Höhe von 1000 Euro (mit Inflationsausgleich)
stark gemacht, weil nach ihrer Auffassung nur dadurch die massiven
Leistungskürzungen bei den Wohn- und Heizkosten verhindert
werden können. Denn das herrschende Hartz-IV-System sieht eine
Trennung von Regelsatz und Wohnkosten vor und orientiert die
Höhe der zu erstattenden Wohnkosten an dem gesetzlichen
Begriff der »Angemessenheit«. Und was angemessen ist,
entscheiden die leeren Kassen der Kommunen.
Die bisherige Praxis hat dazu geführt, daß durch
Nichtanerkennung der tatsächlichen Wohnkosten die Betroffenen
entweder zu Zwangsumzügen genötigt oder gezwungen wurden,
die Differenz aus dem Regelsatz zu bezahlen. Wem die ARGE die
Wohnkosten z.B. um 50 Euro gekürzt hat, dem stehen monatlich
nur noch 301 Euro zur Verfügung, wovon auch noch die
Stromkosten zu bezahlen sind, da diese als Teil der Hartz-IV-Logik
nicht zu den Wohnkosten gerechnet werden. Ein großer Teil des
Einsparvolumens wird außerdem bei den Heizkosten erzielt, die
in der Regel nicht in der vom Vermieter verlangten Höhe
übernommen, sondern aufgrund einer überwiegend
rechtswidrigen Abrechnungsmethode erheblich gekürzt werden.
Die Kürzung bei Wohn- und Heizkosten ist für die
Betroffenen das weitaus größte (finanzielle)
Repressionsinstrument, wogegen sie sich nur durch aufwendige
Widerspruchs- bzw. sozialgerichtliche Verfahren wehren können.
Obwohl bei einer vom DGB Baden-Württemberg durchgeführten
Umfrage 42,7 Prozent (!) der Befragten angaben, daß die ARGE
ihre Wohnkosten als unangemessen hoch eingestuft und sie zur
Senkung der Mietkosten aufgefordert habe, waren nur 8,9 Prozent
tatsächlich umgezogen. Nur ein geringer Teil wehrt sich gegen
diese Praxis gerichtlich, während der weitaus
überwiegende Teil wohnen bleibt und die Mietkürzung vom
Regelsatz bestreitet. Eine einheitliche Geldleistung würde
demgegenüber dieser Praxis einen grundsätzlichen Riegel
vorschieben, da dann wie auch beim ALG I die gesamten
Lebenshaltungskosten aus dem in einer Summe zufließenden
Einkommen bestritten werden müssen, ohne daß die ARGE in
der Lage wäre, über nicht anerkannte Wohnkosten
Kürzungen bei den Regelsätzen vorzunehmen.
Dieser Position wird von Birkwald u.a. und Putz entgegengehalten,
daß bei einer einheitlichen Geldleistung die von Kommune zu
Kommune unterschiedlichen Mietpreise nicht im Interesse der
Betroffenen berücksichtigt und geltend gemacht werden
könnten. Während Birkwald u.a. aus diesem Grunde eine
einheitliche Geldleistung für »ungerecht« halten
und weiterhin fordern, daß »die Mieten bedarfsgerechter
Wohnräume individuell statt pauschal angesetzt« werden
sollen, wendet sich Putz ebenfalls gegen eine
»Pauschalierung« der Wohnkosten und plädiert im
Gegensatz zum Fraktionsbeschluß für einen
»grundsicherungsrelevanten« Mietspiegel. Die
AKL-Position kritisiert er sogar mit dem Argument, eine
einheitliche Geldleistung bestätige geradezu die
Hartz-IV-Logik, weil sie keine Differenzierung der Mietkosten
enthalte.
Beide Positionen setzen sich mit dem zentralen Argument des
AKL-Beitrags, daß über die Kürzung der Wohnkosten
das größte Ausmaß an finanzieller Repression
ausgeübt wird, erstaunlicherweise überhaupt nicht
auseinander. Auch bei dieser Frage wird ähnlich wie bei der
Forderung nach einer Expertenkommission der neoliberalen
Bundestagsmehrheit gewissermaßen das Mandat für eine
repressionsfreie Regelung bei den Mietkosten übertragen. Wie
die bisherigen Erfahrungen mit Hartz IV beweisen, besteht das
Hauptinteresse von Kapital und Politik doch offensichtlich darin,
sowohl bei den Niedriglöhnen, der Zwangsarbeit in Form von
Ein-Euro-Jobs und natürlich auch bei den Kosten der
Grundsicherung die Verteilungsverhältnisse zugunsten der
Besitz- und Machteliten beständig zu verschieben. Wer dies
verhindern will, muß für höhere und bessere
Leistungen bei der Grundsicherung mehr Widerstand entwickeln und
sollte nicht die Illusion verkaufen, daß gewissermaßen
neutrale Mietregelungen geschaffen werden könnten, die nicht
dazu benutzt werden, den Druck auf die Betroffenen zu
verstärken.
Jeder noch so »grundsicherungsrelevante« Mietspiegel,
der bekanntlich in den Kommunen überwiegend von neoliberalen
Kräften beschlossen wird, ist eine politische
Mietpreisfestsetzung, die sich am untersten Mietniveau orientiert
und den Betroffenen grundsätzlich nicht den Wohnstandard
zubilligt, der für ein linkes Selbstverständnis der
Maßstab sein sollte, nämlich daß der
Millionär bei der Wohnung als wesentlichem Lebensraum keine
anderen Privilegien in Anspruch nehmen darf, als er einem
erwerbslosen Menschen zubilligt.
Wer sich dafür einsetzen will, muß die kapitalistischen
Macht- und Eigentumsverhältnisse überwinden, um mehr
Gleichheit in den Wohn- und Lebensverhältnissen realisieren zu
können. Mietspiegel werden diese Verhältnisse eher
befestigen als verändern.
Gewerkschaftsbewegung und Erwerbslosenbewegung sind jede für
sich genommen in echten oder auch vorgeblichen Sachzwängen
gefangen, die von der Politik als Herrschaftsmittel entwickelt
worden sind. Sich ihnen zu unterwerfen, ist leider oft genug
konkretes Ergebnis sozialer Kämpfe. Diese Unterwerfung aber
zum politischen Programm einer Partei zu erheben, die die sozialen
Bewegungen zu stärken vorgibt, ist starker Tobak.
Jürgen Aust, Nordrhein-Westfalen, Thies Gleiss, Mitglied
Parteivorstand, Ulla Jelpke, MdB, Inge Höger, MdB, Franziska
Steltenkamp-Wöckel, Niedersachsen, Gerhard Bartels,
Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Gösta Beutin,
Schleswig-Holstein, Asja Huberty, Niedersachsen, Florian Jansen,
Schleswig-Holstein, Katharina Schwabedissen, Nordrhein-Westfalen,
Florian Jansen, Schleswig-Holstein, Harry Bleckert,
Schleswig-Holstein, Angelika Hannappel, Schleswig-Holstein, Carlos
Mejia Cortes, Schleswig-Holstein, Stefan Karstens,
Schleswig-Holstein