Am Freitag, den 9. November 2007, hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD das Gesetz zur Neureglung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜG) verabschiedet.
Diese
Neuregelung ist ein Anschlag auf die Pressefreiheit, denn sie lässt das Abhören
von Telefonaten zwischen Journalisten mit Informanten zu. Es wurde zweierlei
Recht für Berufsgeheimnisträger geschaffen. Zwar dürfen Telefonate mit
Geistlichen von der Polizei nicht mitgehört werden, dagegen darf die
Telekommunikation zwischen Anwälten und ihren Mandanten überwacht werden. Und
vor allem führt das TKÜG die Vorratsdatenspeicherung in der BRD ein.
Das ist eine neue Qualität auf dem Weg zum Big-Brother-Staat. Denn erstmals
werden private Firmen verpflichtet, die Telekommunikations-Verbindungsdaten von
Millionen Bürgerinnen und Bürgern ohne jeden Verdacht einer Straftat oder einer
Gefahr "auf Vorrat" für polizeiliche Zwecke zu speichern. Es ist ein
klarer Verfassungsverstoß, die gesamte Telekommunikation aller Bürgerinnen und
Bürger zu erfassen. Selbstverständlich hat die Fraktion DIE LINKE im Bundestag
dieses hanebüchene Gesetz geschlossen abgelehnt.
DIE
LINKE verfolgt im Bundestag einen klaren Kurs zum Schutze der Bürgerrechte. Sie
leistet entschiedenen Widerstand gegen Schäubles Pläne zur Militarisierung der
Innenpolitik, gegen die Relativierung der Unschuldsvermutung durch den
"Verfassungsminister", gegen den Ausbau des Schnüffelstaates
bezüglich der Hartz IV-Empfänger wie auch gegen die Rechtlosstellung von
Flüchtlingen.
Dieses klare Profil der Partei DIE LINKEN als Anwältin der Bürgerrechte darf
nicht getrübt werden durch gegenläufige Entscheidungen auf Länderebene. Mit
jedem Zugeständnis, das eine Landtagsfraktion DER LINKEN bei Fragen des Ausbaus
des Repressionsapparates macht, wird die bürgerrechtliche Arbeit der
Bundestagsfraktion dem Vorwurf der Unglaubwürdigkeit ausgesetzt.
Es
darf der Linkspartei nicht passieren, was die FDP laufend in Bundestagsdebatten
erlebt. Ihr wird vorgehalten, dass altliberale Innenpolitiker wie Gerhart
Rudolf Baum oder Burkhard Hirsch in Karlsruhe gegen heimliche
Online-Durchsuchungen klagen, FDP-Innenminister Ingo Wolf aber in NRW als
erstem Bundesland genau diese heimliche Online-Durchsuchungen gesetzlich
zugelassen hat. Auch die präventive Telefonüberwachung, die von der FDP im
Bundestag abgelehnt wird, hat die CDU/FDP-Landesregierung in Niedersachsen
eingeführt (und dafür beim Bundesverfassungsgericht eine Niederlage kassiert).
Die große Koalition tut sich daher leicht, der FDP in innenpolitischen Debatten
mangelnde Glaubwürdigkeit vorzuwerfen.
Die gleiche Gefahr droht der Partei DIE LINKEN, wenn sie in Berlin in der
"rot-roten" Koalition für eine Verschärfung des Polizeigesetzes
stimmt. Denn mit der Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG)
wäre eine massive Ausweitung der Kameraüberwachung verbunden. Eine solche
flächendeckende Videoüberwachung hat DIE LINKE im Bundestag immer abgelehnt.
Ein widersprüchliches Verhalten zwischen Bundes- und Landesebene wäre fatal.
Die
Gesetzesänderung in Berlin sieht die „anlassunabhängige“ Nutzung von Videoaufnahmen
privater Betreiber von Großveranstaltungen durch die Polizei zur Einsatzlenkung
vor. Damit wird dasselbe Grundprinzip angewandt wie bei der
Vorratsdatenspeicherung: Private Daten werden polizeilich ohne konkrete
Gefahrenlage nutzbar gemacht. Genau dies ist der Einstieg in immer uferlosere
Eingriffe in Bürgerrechte, den eine linke Partei auf keinen Fall mitmachen
darf.
Mit dem ASOG sollen "Rechtsgrundlagen für die Erhebung und Untersuchung
von DNA-Vergleichsproben vermisster Personen und unbekannter Toter sowie die
Standortfeststellung suizidgefährdeter Personen durch die Polizei geschaffen
werden". Das hört sich zunächst plausibel an, bedeutet aber im Klartext: Der
SPD/DIE LINKE-Senat schafft damit die Vorraussetzungen für die Handy-Ortung und
die vereinfachte Fahndung mittels Gendaten. Beides hat DIE LINKE im Bundestag
stets bekämpft.
In Berlin haben die landeseigenen Verkehrsbetriebe selbst bereits einen
entscheidenden Schritt für den massenhaften Zugriff der Polizei auf Material
der BVG getan, als sie Anfang August 2007 angekündigt haben, das im letzten
Jahr gestartete Pilotprojekt von drei videoüberwachten Bahnlinien auf das
gesamte U-Bahnnetz auszuweiten. Dies geschah gegen den Widerstand des
Datenschutzbeauftragten. Auch die Bundestagsfraktion DIE LINKE akzeptiert
solche flächendeckenden Videoüberwachungen aus guten Gründen nicht. Diese klare
Linie wird durch die Berliner Landespolitik konterkariert.
Einen solchen Glaubwürdigkeitsverlust in den Augen von BürgerrechtsaktivistInnen und GlobalisierungskritikerInnen hat die LINKE bereits in Mecklenburg-Vorpommern erlebt, als sie 2006 dem verschärften „Sicherheits- und Ordnungsgesetz“ zugestimmt und damit einer ausgedehnten Videoüberwachung, Rasterfahndungen und anderen, präventiven Überwachungsmethoden vor und während des G8-Gipfels den Weg bereitet hat.
DIE LINKE im Berliner Abgeordnetenhaus sollte dringend ihre Entscheidung überdenken und Abstand nehmen von ihrer Unterstützung der ASOG-Novelle - Im Interesse der Glaubwürdigkeit der Partei DIE LINKE und im Interesse der Bürgerinnen- und Bürgerrechte.
