DIE LINKE. NRW fordert ein Ende der Besatzung in Palästina und der Gaza-Blockade

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Beschluss Landesvorstand DIE LINKE-NRW Klausurtagung 11./12.11.2017

In Erwägung,

  • dass 100 Jahre nach der Balfour-Deklaration der Israel-Palästina-Konflikt am 2. November 100 Jahre alt wird;
  • dass mit der Balfour-Deklaration nach Auslegung der „American Bar Association“ (Vertretung US-amerikanischer Rechtsanwälte) „ein Land feierlich einem anderen Volk das Land eines Dritten“ versprochen hat;
  • dass sich Großbritannien nach dem Ende des ersten Weltkrieges ein Mandat des Völkerbundes für das Gebiet des Osmanischen Reiches geben ließ, das das heutige Israel, das Westjordanland und den Gazastreifen umfasst;
  • dass 1947/48 als Folge der Balfour-Deklaration mit dem Ende der britischen Mandatszeit ca. 750.000 Palästinenser*innen aus dem Mandatsgebiet vertrieben und 530 Dörfer zerstört wurden;
  • dass sich in diesem Jahr der UN-Teilungsplan zum 70. Mal jährt, der für Israel zur „Hatzma’ut“, der Unabhängigkeit führte, aber für die Palästinenser*innen zur „Nakba“, der Katastrophe der ethnischen Säuberung;
  • dass seit dem Ende des sog. „Sechs-Tage-Krieges“ 1967 die Besatzung des Golan, Gazas und der West Bank, einschließlich Ost-Jerusalems seit 50 Jahren andauert;
  • dass mit der Besatzung und dem zunehmenden Siedlungsbau der Lebensraum der Palästinenser von Jahr zu Jahr schrumpft;
  • dass mit der Besatzung ein Prozess andauernder Land-Enteignungen und Hauszerstörungen von Palästinenser*innen und der Entzug ihrer Existenzgrundlagen einhergeht;
  • dass mit dem lt. IGH völkerrechtswidrige Bau einer Grenzmauer auf palästinischem Gebiet der Landraub fortgesetzt und die territoriale Einheit zerstückelt wird;
  • dass die UN-Resolution 242 von 1967 seit 50 Jahren ein Ende der Besatzung in den Grenzen von 1967 fordert;
  • dass sich Israel systematisch Menschenrechtsverletzungen und „flagranter Verstöße gegen das Völkerrecht“ schuldig macht, wie Resolution 2334 des UN-Sicherheitsrats vom Dezember 2016 feststellte;

fordert DIE LINKE.NRW die zeitweilige und bedingte Aussetzung des EU-Assoziierungs-abkommens mit Israel, bis zu dem Zeitpunkt, da Israel die in Artikel 2 eindeutig benannten Voraussetzungen aller Vertragspartner zur Einhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechts und damit zur Beendigung der Besatzung und vollständigen Aufhebung der Blockade Gazas erfüllt. DIE LINKE.NRW stellt sich hinter die UN-Resolution 242 von 1967 mit dem Bekenntnis der Anerkennung der Grenzen von 1967.