Die „Arbeitsmarktreformen“ des Martin Schulz – eine moderne neoliberale Märchenerzählung

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Ein Kommentar von Jürgen Aust.
Angesichts der von der SPD und ihrem neuen „Heilsbringer“, Martin Schulz, verkündeten „Arbeitsmarktreformen“
dürfte es erforderlich sein, diese angeblichen Reformen einem „Realitätscheck“ zu unterziehen. Also was soll an der
Agenda 2010 nach den Vorstellungen von Schulz und seiner SPD „reformiert“ werden und wie sollte DIE LINKE darauf
reagieren ?

I. Zunächst zu den „Reform“-Absichten des Martin Schulz:
1. Seine zunächst verkündete Botschaft bestand darin, dass er die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeld I verlängern
wolle. Um welchen Zeitrahmen es sich dabei handeln sollte, war nicht zu erfahren. Es ging ihm dabei hauptsächlich um
die über 50-jährigen, die „hart“ gearbeitet und „sich an die Regeln“ gehalten hätten. Inzwischen hat die SPD die „Katze
aus dem Sack gelassen“ und dem interessierten Publikum offeriert, dass damit ein neues „Arbeitslosengeld Q“ gemeint
sei, wonach die Verlängerung der Anspruchsdauer an eine Verpflichtung zur Weiterbildung gekoppelt sei. Die SPD-
Stellungnahmen dazu ist im einzelnen hier nachzulesen:
2.  Außerdem will die SPD den Zugang zum ALG I moderat erleichtern:  statt einer Rahmenfrist von bisher lediglich zwei Jahren soll diese Frist auf drei Jahre verlängert werden, innerhalb derer ein 10 Monate andauerndes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (statt bisher 12 Monate) ausreichen soll. Auch wenn damit der Kreis der Anspruchsberechtigten geringfügig erweitert wird, schließt es z.B. alle Leiharbeiter*innen oder vergleichbar prekär Beschäftigte aus, die unterhalb von 10 Monaten befristet beschäftigt sind oder vor der 6-Monatsfrist des Kündigungsschutzgesetzes entlassen werden.
3. Die Absichtserklärung der SPD, denn mehr ist es bisher nicht, sieht schließlich vor, dass das sog. Schonvermögen bei
Bezug von Hartz IV bzw. ALG II (eine Leistung des SGB II) von bisher 150 € je Lebensjahr auf 300 € angehoben werden soll, was offensichtlich auch an den Interessen der „hart arbeitenden Menschen“ orientiert ist und nicht an den Interessen derjenigen, die bereits seit Jahren zu den von diesem System ausgestoßenen und entsorgten Menschen gehören, die im SPD-Jargon von dem ehemaligen SPD-Superminister Wolfgang Clement als Parasiten und Sozialschmarotzer stigmatisiert werden durften, ohne dass damals ein Martin Schulz oder eine Andrea Nahles auch nur zart protestiert hätten.
II. Wie sind diese scheinbar bahnbrechenden „Reform“-Absichten eines Martin Schulz
zu bewerten ?
1. Die sog. Verlängerung des ALG I ist eine nahezu grandiose Mogelpackung. Die SPD will sich damit in keiner Weise von der desaströsen Agenda-Politik verabschieden, sondern verabreicht „Hustenbonbons gegen Lungenkrebs“. Denn mit der Agenda-„Reform“ wurde die Regel-Anspruchsdauer des ALG I auf 12 Monate verkürzt, so dass alle arbeitslosen Menschen anschließend ins Hartz IV-System abstürzen. Um es an einem Beispiel zu erläutern:  von z.B. einem ALG I-Anspruch von 1800 Euro einschließlich Anspruch auf anrechnungsfreies Kindergeld und evtl. Wohngeld beträgt der Hartz IV-Anspruch für einen Alleinstehenden ab dem 13. Monat lediglich noch ca. 800 Euro unter Anrechnung des Kindergeldes und ohne Wohngeldanspruch. An diesem finanziellen Absturz in die Verelendung will der medienwirksame „Reformeifer“ eines Martin Schulz überhaupt nichts ändern.
2.  Auch das als Agenda-„Reform“ verkaufte „Arbeitslosengeld Q“ ist ein ähnlicher Etikettenschwindel. Das an einen arbeitslosen Menschen gezahlte ALG I soll danach um die Dauer einer verpflichtenden (!) Qualifizierungsmaßnahme verlängert werden. Zunächst suggeriert diese „Reform“, dass die Arbeitslosigkeit in erster Linie mit einer mangelnden beruflichen Qualifizierung zu tun habe. Wenn es so wäre, könnten die ca. 5 Mio. arbeitslosen Menschen nach erfolgreicher Qualifizierung sofort einen neuen Arbeitsplatz erhalten und es stünden diese 5 Mio. offenen Stellen tatsächlich zur Verfügung. Dass die Realität diese Märchenerzählung der SPD nicht nur Lügen straft, sondern hunderttausende hochqualifizierte Arbeitslose seit
Jahren vergeblich eine neue Stelle suchen, ist ein durchschlagendes Indiz dafür, dass diese mehr als duchsichtige SPD-Propaganda einmal mehr nach dem Motto verfährt „Mit Speck fängt man Mäuse“. Oder wie es der bekannte Arbeitsmarktwissen- schaftler Stefan Sell formulierte: “ Alter Wein in alten Schläuchen“.
3.  Die Erweiterung der Rahmenfrist auf drei Jahre bei einem Arbeitsverhältnis von mindestens 10 Monaten ist ähnlich zu
bewerten. Sie führt nur zu einer äusserst geringen Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten, da die Masse der
vom einem ALG I- Anspruch ausgeschlossenen Menschen nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil sie im Graubereich eines Arbeitsverhältnisses zwischen 10 und 12 Monaten liegen, sondern weit unterhalb dieses Zeitrahmens wieder nach Hause geschickt werden. Allenfalls wird die Erweiterung der Rahmenfrist auf drei Jahre die Zahl der Anspruchsbeechtigten in geringem Umfang erweitern. Also auch in diesem Bereich alles andere als eine Korrektur der Agenda-Politik.
4. Schließlich würde auch das weitere „Reförmchen“, nämlich den Vermögensfreibetrag von bisher 150 € pro Lebensjahr auf 300 € zu erhöhen, nach wie vor das von den (nicht allzu vielen) Anspruchsberechtigten zum Zwecke der Altersversorgung angesparte Barvermögen oder in eine Altersversorgung eingezahlte Geld nur in geringem Umfang anrechnungsfrei stellen.
Bisher lautet die Formel:  150 € x 50 Jahre = 7.500 € Schonvermögen. Nach der SPD-Reformabsicht sollen daraus 15.000 €  werden. Wer also bisher in die Altersversorgung z.B. 25.000 € eingezahlt hat, wird bei einem Hartz IV-Antrag zunächst darauf verwiesen, von dem überschießenden Betrag von 10.000 € seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei einem „Bedarf“ von monatlich 8oo € hätte er also zunächst für die Dauer von ca. 12,5 Monaten keinen Leistungsanspruch. Dass auch das nur der berühmte „Tropfen auf den heißen Stein“ darstellt, sieht man u.a. daran, dass bei dem früherem Anspruch auf Arbeitslosenhilfe der Freibetrag 520 € betrug, ein 50-jähriger Arbeitsloser also ein anrechnungsfreies Vermögen von ca. 26.000 € haben durfte. Also auch insoweit nicht viel mehr als „warme Luft“, die mit ein wenig Kosmetik das Hartz IV-System aufhübschen soll, aber die monströse Verarmung der Masse der arbeitslosen Menschen nicht entscheidend korrigiert.
III.  Was sollte DIE LINKE dagegensetzen ?
1.  Beim Arbeitslosengeld I sollte ein linker Anspruch mit der Forderung verbunden sein, bei einem arbeitgeberseitig bedingten Verlust des Arbeitsplatzes besteht ein zeitlich unbefristeter Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die grundsätzlich vom Kapital verursachte Arbeitslosigkeit kann und darf nicht auf dem Rücken des arbeitslosen Menschen ausgetragen bzw. auf Kosten der Versichertengemeinschaft sozialisiert werden. Ein unbefristeter Anspruch würde also den bisher erworbenen Lebensstandard einigermaßen sicherstellen, wobei der Anspruch i.H. von 60% für kinderlose Anspruchsberechtigte und 67% für solche mit Kindern bereits keinen geringen Verlust an Lebensqualität darstellt. Leider enthält das aktuelle Bundestags-Wahlprogramm der LINKEN, welches bisher als Entwurf der beiden Parteivorsitzenden voliegt, zum Arbeitslosengeld I nur eine relativ unverbindliche Positionsbestimmung, wenn es in Kapitel III heißt: „Wir wollen, dass das Arbeitslosengeld I länger gezahlt wird und Ansprüche darauf schneller erworben werden. Bei Bedarf wird Arbeitslosengeld I steuerfinanziert auf Höhe der Mindestsicherung aufgestockt.“  Das Pogramm schweigt sich also leider völlig dazu aus, um welche Anspruchsdauer das ALG I denn verlängert werden soll, geschweige denn, dass es sich zu einer unbefristeten Anspruchsdauer bekennen würde. Eine solche Forderung wäre jedoch eine wesentliche Alternative zur SPD-Propaganda und würde insbesondere deutlich machen, dass DIE LINKE nicht nur halbherzig, sondern konsequent die Interessen der Beschäftigten und Erwerbslosen vertritt.
2.  Die sog. Rahmenfrist stellt grundsätzlich eine Ausschlussregel dar, da sie Hunderttausende vom Arbeitslosengeld I allein deshalb ausschließt, weil sie aus Gründen einer optimalen Kapitalverwertung nur kurzfristig gebraucht werden. Dies betrifft z.B. alle Saisonarbeiter*innen oder diejenigen, die z.B, während des Weihnachtsgeschäftes nur mit kurzer Befristung eingestellt werden. Auf sie wartet anschließend das Hartz IV-System mit seinen Armutsleistungen und einem Zwangsregime, dass sie zur Annahme jeder Arbeit zwingt. Im Falle der Ablehnung folgt die Sanktionierung. Auch dieser „Reform“-Vorschlag erreicht nur einen geringen Teil von Beschäftigten, kann aber auch nicht ansatzweise als Korrektur der Agenda-Politik bezeichnet werden. Für eine konsequente Absage an jede Form neoliberaler und marktradikaler Arbeitsmarktpolitik muss deshalb zwingend die Forderung erhoben werden, dass jedes noch so prekäre Arbeitsverhältnis grundsätzlich einen Anspruch auf ALG I auslösen sollte und bei Leistungen unterhalb einer Mindestsicherung von 1050 € muss das ALG I dann aus Steuer- mitteln aufgestockt werden. Alles andere führt immer wieder zum Zwei-Klassen-System in der Arbeitsmarktpolitik, was die LINKE jedoch radikal abschaffen sollte.
3.  Beim Vermögensfreibetrag sollte DIE LINKE das Spiel „Wie viel darf’s denn sein?“ nicht mitmachen, sondern diejenigen, die während ihres jahrelangen Arbeitsverhältnisses in der Lage waren, zum Zwecke der Altersversorgung einen Betrag anzusparen, der ihnen für einen längeren Zeitraum den Canossa-Gang zum Jobcenter erspart, ihnen auch mit einem angemessenen Freibetrag signalisieren, dass sie nicht „umsonst“ ihre Arbeitskraft verkauft haben. Deshalb sollte der Vermögensfreibetrag sowohl bei Bezug von ALG II, als auch bei Bezug von Grundsicherung im Alter (SGB XII) mindestens 100.000 € betragen, da dieser Betrag bei Erreichen des Rentenalters zumindest für mehrere Jahre die Finanzierung eines angemessenen Lebensstandard garantieren würde.
IV.  Strategische Schlussfolgerungen
Eine am antagonistischen Widerspruch von Kapital und Arbeit orientierte linke Arbeitsmarktpolitik hat es unter kapitalistischen Verhältnissen immer mit dem Spagat zu tun, einerseits Reformalternativen oder Übergangsbedingungen zu formulieren und andererseits deutlich zu machen, dass die Befreiung von entfremdeter Lohnarbeit, erniedrigender Skavenarbeit oder von Massenarbeitslosigkeit die Zurückdrängung von Kapitalmacht und schließlich ihre Überwindung erfordert, so wie es Karl Marx in einem seiner meistgelesenen Schriften „Lohn, Preis und Profit“ am Ende fordert: „Statt eines konservativen Mottos: ‚Ein gerechter Tagelohn für ein gerechtes Tageswerk!‘, sollte sie (die Arbeiterklasse) auf ihr Banner die revolutionäre Losung schreiben ‚Nieder mit dem Lohnsystem!'“ Eine linke Partei, Bewegung oder Gewerkschaft, die sich dieser Dialektik verweigert, bleibt allenfalls das moralische Gewissen, welches sich zwar immer wieder für menschlichere Verhältnisse einsetzt, aber sich mit den herrschenden Machtverhältnissen als Grundübel des Ganzen nicht anlegen will.